Vermisstenfall Madeleine McCann
12.08.2020 um 17:29Andante schrieb:Nein, wenn CB in Deutschland freigesprochen worden ist, kann er wegen derselben Tat nicht noch mal in Portugal angeklagt werden und umgekehrt. In den Schengen-Staaten gilt das Doppelverfolgungsverbot.Obwohl das auch so eine Sache ist mit der Gesetzgebung in Deutschland, dass ein Täter der vor Gericht mangels Beweise freigesprochen worden ist, nicht noch einmal angeklagt werden darf, wenn aufgrund neuester DNA Technologie sich herausstellt, dass es sich dann doch um den richtigen Täter handelt.
Dahingehend muss sich dringend etwas ändern das Täter nicht mehr vom Gesetz geschützt werden dürfen. Ich erinnere da an den Fall Möhlmann aus den Jahr 1981, wo der Täter von Heike vor Gericht gestellt worden ist und es später mangels Beweise Freispruch hieß. Bei einer DNA Untersuchung im Jahr 2012 stellte man dann fest, dass dieser Mann der vor Gericht stand, der Täter war. Das sind Einzelfälle, Cold Cases. Aber bei solchen Altfällen konnte man die heutige Methodik noch nicht anwenden, die dazu reichte, um u.a. einen Täter zu übeführen. Aber sei es drum, da muss sich etwas ändern, wenn es neueste Technologien gibt, um später einen Täter zu überführen, obwohl dieser vorher vom Gericht mangels forensischer Beweise einen Freispruch erhielt. Ganz klar verbesserungswürdig. Die Bundesregierung denkt zumindest darüber nach da etwas zu ändern...