Coldcases schrieb:Wie es scheint und Heute eine Zeitung meldet, kann es durchaus passieren, dass die Ermittlungen gegen Brückner bald eingestellt werden, da man keinerlei ausreichende Hinweise, noch Beweise vorliegen hat, welche ihm mit der Tat eindeutig in Verbindung bringen konnten.
Das entspricht ja nun auch der Gesetzeslage, die wiederum einer gewissen, nicht von der Hand zu weisenden Logik folgt. Nach Abschluss der Ermittlungen hat die StA zu entscheiden, ob sie Anklage erhebt. Anklage muss sie erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. "Hinreichender Tatverdacht" beutet, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint, als ein Freispruch. Ermittlungen sind abgeschlossen, wenn es nichts mehr zu ermitteln gibt, weil man allen Hinweisen und Spuren nachgegangen ist.
Und eben an dem Punkt dürfte man so langsam aber sicher angelangt sein. Seit zwei Jahren ermittelt man, und was auch immer man da zusammengetragen hatte, hatte - jedenfalls bis zur XY-Sendung im Juni - nicht gereicht, um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Durch den öffentlichen Zeugenaufruf hat man offenbar auch keine neue Erkenntnisse gewonnen.
Tamins schrieb:Kapier ich jetzt mal dann nicht so ganz. Ich mein, dass doch genau von diesem StA Wolters letztens noch vor den Medien ausgesagt wurde, dass die deutschen Behörden die Kosten für die nächsten 12 Monate zum Fall Madeleine übernehmen werden....ich mein, das ging auch in Richtung Portugal was dort die anfallenden Kosten betrifft.
Diese "Finanzierungszusage" war und ist ohnehin etwas suspekt. Ich wüsste nicht, auf welcher Rechts- oder Haushaltsgrundlage eine dt. StA die Ermittlungen einer oder mehrerer ausländischer Behörden in einem Fall finanzieren sollte, der sich nicht in D. zugetragen hat und bei dem kein Deutscher Opfer oder Beschuldigter ist, bzw. irgendwann nicht mehr ist.
Ich vermute aber, hier ist einiges "lost in translation". Die Briten haben da eine "Kosten pro Fall"-Denkweise, die man so in D. nicht hat. Ich könnt mir vorstellen, dass Wolters nur klar machen wollte, dass die Kosten kein begrenzender Faktor für die Dauer der Ermittlungen sind, und nach mehrfachem hin- und herübersetzen kam bei den brit. Zeitungen etwas anderes heraus.
MaryPoppins schrieb:Insofern hat Portugal ja weiterhin die Verpflichtung ihre Ermittlungen in einem Vermisstenfall fortzusetzen.
Portugal sieht das ganze aber bis heute nicht wirklich als Vermissung einer lebenden Person, sondern als Vermissung einer Leiche. Die Straftaten, für die die McCanns damals Beschuldigte waren, dürften in P. mittlerweile verjährt sein. Und also wird man dort aus eigener Veranlassung genau gar nichts tun (was auch?), solange man nicht irgendwelche konkreten Hinweise hat. Immerhin ist man ja wohl aufgrund von Hinweisen, C.B. Camper sei öfters in Vila do Bispo gesehen worden, in dortige Brunnen durchsucht.
Coldcases schrieb:Ein Ermittlungsverfahren kann ja jederzeit wieder aufgenommen werden, sofern sich neue Verdachtsmomente ergeben.
Ja, eben. Sollte man bei den Ermittlungen gegen C.B. in anderen Fällen dann doch wieder auf Spuren im Fall McCann stossen, wird man hier - und ggf. in P -, natürlich die Akte wieder aufmachen.