Syndrom schrieb:Firmenwagenpriviligierte
Cool, Unternehmerbashing? Bin dabei. [Anweisung an den Einkauf: 1 Fass Teer und 50 kg Federn der Handelsklasse C; Anweisung an die Buchhaltung: als Marketingkosten verbuchen, Absetzen nicht vergessen.]
So, kann losgehen! ;-)
Okay, es sind rund 5 Millionen PKW auf ein Unternehmen angemeldet, da ist der Neidfaktor nicht zu unterschätzen. Leider. Dennoch muss ich (ebenso) leider und klar ansagen, dass derjenige, der noch 15 aktive Lebensjahre als Autofahrer vor sich hat und die Elektromobilität vehement ablehnt, sich bitte hier aus diesem Thread raus halten möge. Das mag hart klingen und mir ist bewusst, dass hier diskutiert wird, daher ist das eine völlig illusorische und auch unangemessene Bitte, aber wer nicht davon direkt betroffen ist, der will was mit seiner Ablehnung genau aussagen? Der fordert für meinen Geschmack ein Importverbot für Wein, weil er Biertrinker ist?
Er wird garantiert nicht von der Umstellung betroffen sein, persönliche Lebensumstände wie bequemer Zugang zu einer Ladestation sind als negative und zu lösende Probleme bekannt.
Wer spezielle Bedingungen benötigt wie eine hohe Anhängerlast, für den gibt es leider noch nichts. Dem wird sein bisheriges Fahrzeug ja auch nicht stillgelegt. Oder?
kuno7 schrieb:Wofür die Steuermehreinnahmen verwendet werden is ja nich mal primär,
Dazu meine reflexhafte Anmerkung:
Steuern sind NICHT und NIEMALS an einen bestimmten Zweck gebunden, auch wenn Otto Normalbürger das gerne erwartet. Sie dienen der Finanzierung der allgemeinen Ausgaben eines Staatswesens ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.
Ich habe auch den Eindruck, dass es hier gerne und oft um den Preis der gebrauchten Fahrzeuge geht, wenn man sich keinen neuen leisten kann. Irgendjemand muss aber die Neuwagen kaufen, damit auf Sicht ein akzeptabler Gebrauchtwagenmarkt entsteht und die Hersteller das Geld verdienen, um ihre Produkte weiter zu entwickeln. Da ist Neid völlig fehl am Platze.
Gerade über die 1% Regelung lassen sich Unternehmen gut ködern, deren BEV sind die, die zukünftig gebraucht verkauft werden. (Noch eine Anmerkung zu "Kosten absetzen", viele Menschen glauben, dass man damit direkt Geld vom Finanzamt zurück bekommt. Man vermindert nur seinen steuerpflichtigen Gewinn, der private Steuerpflichtige kann auch Dinge von der Steuer absetzen wie z.B. seine Kinder, nämlich in Form von Freibeträgen.)
Eine der typischen Konstellationen ist die pauschale 1% Regelung:
Dienstwagenregelung für Verbrenner: 1% des Bruttolistenpreises wird pro Monat als geldwerter Vorteil gewertet. Wenn der Dienstwagen neu 30.000 Euro gekostet hat, erscheinen auf der Lohnabrechnung 300 Euro, diese unterliegen den typischen Abgaben, auch für die gefahrenen Kilometer gilt das ähnlich:
0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (
Quelle:
https://vimcar.de/boxenstopp/lexikon/1-prozent-regelung/Es spielt bei dieser Konstellation keine Rolle, wie alt das Fahrzeug ist oder wie viel man wirklich dafür bezahlt hat. Für die Elektromobilität gilt diese Regelung auch, aber der geldwerte Vorteil wird nur zu einem Viertel angesetzt. ->
https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/steuer-e-auto-dienstwagen-die-neue-025-prozent-regelungAuch das "Tanken" wird gefördert:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/elektro-dienstwagen-privates-aufladen_78_426076.htmlDiese Dienstwagenregelung bewirkt zumindest bei mir, dass wir unserer Fahrzeuge so neu wie möglich kaufen. Damit das klar wird, ein Supersonderangebot eines Wagens, der neu 40000 kostet und mir nach einem halben Jahr für 20000 angeboten wird, wird mit 400 als geldwerter Vorteil gewertet. Diese 400 Piepen verbleiben solange auf der Lohnsteuerabrechnung, bis der Wagen verkauft wurde.