Geisonik schrieb:Hast du schon eigene Erfahrungen mit E-Autos? Und dann ggf. auch mit einem Tesla?
Nein, aber ich würde eher mein Auto unwirtschaftlich reparieren lassen als ausgerechnet einen Tesla zu fahren:
- Es ist ja schlimm genug, dass fast alle Autos mit Keyless Go praktisch aller Hersteller per Signalverlängerung geöffnet werden können, wenn jemand mit entsprechendem Gerät neben dem Schlüssel steht. Abhilfe schafft erst UWB, und das hält nur sehr langsam Einzug. Was Tesla sich aber geleistet hat, lässt jeden erschaudern, der mal 1 Semester theoretische Informatik o.ä. hatte:
Brute-Force-Angriffe mit maximal 2^16-1 Versuchen- Tesla glaubt, dass auf dem europäischen Markt die Gesetze und Gepflogenheiten des europäischen Marktes nicht gelten. So liefern sie Ersatzteile nur per Vorkasse per Kreditkarte, die Ersatzteile müssen in Freitext per E-Mail bestellt werden, passen dann nicht, und Zugang zu Bezahlfunktionen (Beispiel: sicherheitskritische Steuergeräte nach Reparatur anlernen) kosten 125€/h für freie Werkstätten (deutsche: etwa 10€/h). Es ist nicht möglich, als freie Werkstatt jemanden bei Tesla anzurufen. Auch andere Hersteller wollen natürlich lieber, dass man in die Vertragswerkstätten geht, aber Tesla hat das Prinzip auf eine ganz neue Ebene gehoben. Quelle dafür sind die VOX Autodoktoren, die im gleichen Video betonen, dass sie mit keinem anderen Hersteller, auch bei E-Autos, derartige Schwierigkeiten und Aufwände haben, Ersatzteile für eine Instantsetzung nach einer Karambolage zu bekommen.
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Tesla hat im TÜV eine Erfolgsquote wie Dacia. Während man bei Dacia ein Minimalauto zum Minimalpreis bekommt und nicht wirklich überrascht sein sollte, wenn dann auch mal was kaputt geht, ist das für Tesla schon bitter.
Hier noch einen Auszug aus den
AGB von Tesla für die Bestellung: (Archiv-Version vom 29.11.2023)Kein Weiterverkauf: Tesla und seine Tochtergesellschaften verkaufen Autos direkt an Endnutzer und fordern, dass Ihr Fahrzeug vor oder unmittelbar nach der Lieferung in dem in der Fußzeile dieses Vertrags angegebenen Land zugelassen wird. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug mindestens sechs (6) Monaten ab Auslieferung zu halten. Ein Verstoß wird angenommen, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach Auslieferung weiterverkaufen. Sollten Sie nachweislich gegen das Weiterverkaufsverbot verstoßen haben, werden wir alle künftigen Bestellungen vor Auslieferung der Fahrzeuge ohne vorherige Ankündigung stornieren. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Lieferung zugelassen wurde oder Sie auf sonstige Weise gegen Treu und Glauben verstoßen.
Sprich: Laut diesen AGB darf der Rest nach einem Unfalltotalschaden nicht weiterverkauft werden. Außerdem darf die KFZ-Zulassungsstelle nicht momentan unterbesetzt sein.
Oder:
Der Kaufpreis dieses Fahrzeugs entspricht dem Kaufpreis in Ihrer Fahrzeugkonfiguration. ... Wenn wir einen Rabatt vorgesehen haben, der darauf beruht, dass Ihr Fahrzeug einer staatlichen Förderung unterliegt, erklären Sie sich damit einverstanden, dass dieser Rabatt nicht mehr gilt und der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs entsprechend erhöht wird, wenn Sie nicht entsprechend förderungsberechtigt sind oder die Förderungsberechtigung nachträglich wegfällt.
Sprich: Der Kaufpreis steht zum Zeitpunkt der Bestellung noch weniger fest als bei anderen Herstellern. Nicht nur der staatliche Teil der Förderung könnte sich ändern oder entfallen, sondern der Herstelleranteil würde dann mit entfallen.
Da ich auch keinen schrankwandförmigen Kasten will, aber trotzdem ein bisschen Kofferraum, wäre die verbleibende Auswahl nicht mehr groß. Genau: Ich habe einen Kombi.
Folgende tatsächliche Argumente spielen
für mich keine Rolle:
- Vorwärmen per App möglich: In unserer Tiefgarage ist kein Mobilfunk verfügbar, obwohl mein Stellplatz recht nahe am Eingang ist. Die Hausverwaltung konnte mir auch nicht sagen, was die Eigentümergemeinschaft überhaupt tun müsste, um hier für Abhilfe zu sorgen
- Vorkühlen möglich: Für Laternenparker im Sommer wirklich praktisch. Unsere Tiefgarage ist im Sommer vermutlich der kühlste Raum des Gebäudes...
Folgende Argumente betrachte ich als offensichtlichen Unsinn:
- Da es zu viel verlangt ist, 1 Sekunde vorauszudenken, darf ein Auto keinesfalls 1 Sekunde brauchen, um auf das Fahrpedal zu reagieren
- Ein E-Motor, den man bei 120 km/h nicht hört, ist leiser als ein Diesel, den man bei 120 km/h auch nicht hört. Als Vergleichsobjekt einen Pumpe-Düse-Motor herzunehmen, damit der Vergleich funktioniert, ist zwar lustig, aber nicht realitätsbezogen, und geräuschoptimierte Felgen, wie sie auf PHEVs und E-Autos oft verwendet werden, würde man für Verbrenner anbieten, wenn es tatsächlich dafür einen Markt gäbe, sprich, wenn es einen nennenswerten Kundenkreis interessieren würde.
- Einpedalfahren ist toll: BMW i3-Fahrer zerstören ihre Reifen damit gerne mal
innerhalb von 15.000 km. Kein Wunder, wenn man an jede Ampel ranfährt, indem man die Reifen festhält, statt im Freilauf auszurollen. Ja, mein Auto hat einen Freilauf... Da man Einpedalfahren bei besseren E-Autos abschalten kann, stellt die Funktion aber kein Problem dar.
Was bleibt also an echten Argumenten für mich übrig? Keins.