Sollten im Ausland lebende Ukrainer in den Krieg gehen?
29.12.2023 um 14:10Frau.N.Zimmer schrieb:In Artikel 4 GG 3 steht doch, das niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen werden darf, oder wann wurde das gestrichen?Nope. Das gilt noch. Meines Wissens auch im Verteidigungsfall. Du kannst/wirst dann zu einem Ersatzdienst herangezogen.
Den darfst du nicht verweigern.
Das hab ich vorhin ungenau geschrieben.
Achtung, das ist jetzt aus dem Kopf so wie ich es in Erinnerung habe. Leuts die es besser wissen mögen mich korrigieren.