Fedaykin schrieb:Passiver Widerstand
Sich der Einberufung durch Flucht oder andere Maßnahmen zu entziehen ist passiver Widerstand. Wehrdienst- und besonders Kriegsdienstverweigerung ist ja fast der Lehrbuchfall.
fischersfritzi schrieb:Asylgesuche sind IMMER individuell im Einzelfall zu entscheiden.
Speziell beim Thema Kriegsdienst gibt es die Möglichkeit den Asylgrund pauschal anzuerkennen, wenn es sich um ein Regime handelt das an sich illegitim ist, regelhaft Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit von Dienstleistenden verlangt oder der Dienst selbst schon ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Es gibt ja eine Reihe von Ländern in denen der ''Wehrdienst'' praktisch in eine lebenslange Sklaverei münden kann, da braucht man eigentlich nicht jeden Fall im Einzelnen auszuermitteln, da sollte der Nachweis der Betroffenheit bereits ausreichen.
Im Übrigen muss es ja gar nicht der volle Asylantenstatus sein - fraglich ob die russischen Deserteure den überhaupt anstreben - denn in dieser Sachlage ist eigentlich der subsidiäre Schutz maßgeblich: die Betroffenen sind ja, nach den neuesten Änderungen der russischen Rechtsprechung, von unrechtsstaatlichen und unverhältnismäßigen Repressalien bedroht, außerdem droht ihnen in der russischen Armee unmenschliche Behandlung und akute Gefahr für Leib und Leben. Das reicht doch dicke. Auch die zeitliche Begrenzung dieses Schutzrechtes ist erstmal kein Problem, denn die Lage wird in einem Jahr vermutlich doch deutlich anders aussehen als jetzt.