AllmysteryNavigation
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

1.615 Beiträge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

gestern um 21:24
@Laura_Maelle
Was ist an einem monatelang geplanten Auszug, ohne sich um einen neuen Wohnsitz zu kümmern, juristisch komplex?


1x zitiertmelden

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

gestern um 21:47
Zitat von jaskajaska schrieb:Was ist an einem monatelang geplanten Auszug, ohne sich um einen neuen Wohnsitz zu kümmern, juristisch komplex?
Das ist wiederum gesundheitlich bedingt. Um das zu verstehen, braucht es wiederum Einfühlungsvermögen. Außerdem kann jemand auch ohne Wohnung den bisherigen Wohnsitz behalten, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Das ist der einzige Streitpunkt, ob diese Bedingungen erfüllt sind. Ich sage ja und kann das auch konkret belegen.


melden

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

gestern um 22:11
Mir erscheint das wegen der Kantonstruktur sehr kompliziert.

https://www.zh.ch/de/soziales/sozialhilfe/sozialhilfehandbuch/flexdata-definition/3-zustaendigkeit/3-2-unterstuetzungswohnsitz-und-aufenthalt/3-2-02-personen-ohne-unterstuetzungswohnsitz--bestimmung-des-zustaendigen-aufenthaltsorts.html

Ist ja fast Sowjetunion. Binnenmigration dürfte nicht so leicht sein für Mittellose.


1x zitiertmelden

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

gestern um 22:18
@Narrenschiffer
Ja, vor allem das hier trifft in meinem Fall zu:
4.4.
Unentgeltliches Wohnen bei Freunden und Verwandten
Immer wieder kommt es vor, dass Personen, die ihre Wohnung verlieren, zu Freunden oder Verwandten ziehen. Ist von Vornherein klar, dass die Person nur Unterschlupf bekommt und nur für eine kurze Zeit bleiben kann, dient der Aufenthalt der Vermeidung von Obdachlosigkeit und liegt damit ein Sonderzweck vor. In einem solchen Fall wird kein Unterstützungswohnsitz begründet und ein bestehender wird nicht beendet (siehe nachfolgend Ziff. 5.3).

Wird die Person jedoch nicht bloss zum Zwecke des Unterschlupfs aufgenommen, sondern wird ihr z.B. ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt und legt auch sonst die äusserlich erkennbare Lebensgestaltung nichts Gegenteiliges nahe, kann ein Unterstützungswohnsitz begründet werden.
Quelle:
https://www.zh.ch/de/soziales/sozialhilfe/sozialhilfehandbuch/flexdata-definition/3-zustaendigkeit/3-2-unterstuetzungswohnsitz-und-aufenthalt/3-2-01-unterstuetzungswohnsitz-erwachsener.html


melden

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

gestern um 22:24
Und auch das hier trifft auf mich zu:
5.3.
Verlassen des Wohnorts zu einem Sonderzweck
Der Unterstützungswohnsitz endet nicht, wenn jemand das Gebiet des Wohnkantons oder der Wohngemeinde zu einem bestimmten Zweck verlässt. Insbesondere bleibt der Unterstützungswohnsitz dann bestehen, wenn er

eine kürzere oder längere Reise unternimmt
einen Kuraufenthalt macht
eine Saison- oder eine andere befristete Stelle an einem anderen Ort antritt und dort während einer befristeten Zeit übernachtet
ein Auslandsemester absolviert
in ein Heim, eine Anstalt, ein Spital etc. eintritt oder von der Behörde in eine Notunterkunft oder ein Hotel in einer anderen Gemeinde platziert wird
sich unter der Woche zu Ausbildungszwecken an einem anderen Ort aufhält (echter Wochenaufenthalt)
sich in der gleichen Gemeinde aufhält, aber vorübergehend keine Wohnmöglichkeit mehr hat
die bisherige Wohngemeinde zwar verlässt, dies aber nur, um vorübergehenden Unterschlupf bei Verwandten, Freunden oder Kollegen in einer anderen Gemeinde zu suchen (ist der Aufenthalt aber nicht von Vornherein befristet, sondern handelt es sich um einen «Aufenthalt bis auf weiteres», liegt in aller Regel kein Sonderzweck vor; vgl. dazu auch VB.2022.00277)
und in weiteren vergleichbaren Situationen
In diesen Fällen bleibt die bisherige Gemeinde zuständig.
Quelle:
https://www.zh.ch/de/soziales/sozialhilfe/sozialhilfehandbuch/flexdata-definition/3-zustaendigkeit/3-2-unterstuetzungswohnsitz-und-aufenthalt/3-2-01-unterstuetzungswohnsitz-erwachsener.html


melden

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

gestern um 22:28
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Ist ja fast Sowjetunion. Binnenmigration dürfte nicht so leicht sein für Mittellose.
Na ja, man kann sich natürlich in einer anderen Gemeinde anmelden, wenn man sich dort genug lange aufhält. Aber das will ich nicht, solange ich keine Wohnung habe, die das begründet. Und ohne eine Wohnung wird das auch ziemlich problematisch, sodass sich dann die Gemeinden untereinander streiten.


1x zitiertmelden

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

gestern um 23:08
Hier steht auch im Schweizerischen Zivilgesetzbuch:
Art. 24

1 Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes.

2 Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht nachweisbar oder ist ein im Ausland begründeter Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden, so gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.
Quelle:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_23


1x zitiertmelden

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

gestern um 23:33
Zitat von Laura_MaelleLaura_Maelle schrieb:Hier steht auch im Schweizerischen Zivilgesetzbuch:
Art. 24

1 Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes.

2 Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht nachweisbar oder ist ein im Ausland begründeter Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden, so gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.
Quelle:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_23
Das beweist für mich, dass sie mich wirklich abschieben wollen. So viel Grundlagenwissen wird die Behörde haben, um zu wissen, dass mein Wohnsitz bei ihnen bleibt, wenn ich keinen neuen habe. Und deshalb unterstellen sie, dass ihre Gemeinde nicht mehr Aufenthaltsort sei, um mich abzuschieben. Wenn es nur die Angestellte war, sollte der Gemeinderat mir Recht geben, ebenso die Aufsichtsbehörde.

Wenn nicht, gehe ich auf die nächsthöhere Aufsichtsebene, denn das ist eine Riesenschweinerei! Außerdem kenne ich im Kanton noch eine Regierungsrätin, die Juristin ist. Ohne plausible Erklärung, die meine Argumentation auflöst, werden sie bei mir so nicht durchkommen. Das lasse ich mir nicht gefallen! Was sind denn sonst all diese Gesetze wert, wenn sie einfach willkürlich missachtet werden dürfen?


1x zitiertmelden

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

gestern um 23:42
Zitat von Laura_MaelleLaura_Maelle schrieb:ohne eine Wohnung wird das auch ziemlich problematisch, sodass sich dann die Gemeinden untereinander streiten
Das ist es ja, was für mich neu ist, dass in der Schweiz soziale Unterstützungen (auch medizinische Leistungen?) an eine Gemeinde gebunden sind. Aus Österreich kenne ich nur den Fall, dass jemand aus der staatlichen Sozialversicherung fällt, aber das hat nichts mit dem Wohn- oder Aufenthaltsort zu tun.
Zitat von Laura_MaelleLaura_Maelle schrieb:Das beweist für mich, dass sie mich wirklich abschieben wollen.
Innerstaatliche Abschiebung klingt für mich äußerst wild. Vor allem wenn damit der soziale Schutz wegfällt. In Österreich gab es bis 1938 einen "Heimatschein", der innerstaatliche Abschiebungen ermöglichte. Dieser wurde ab 1945 mit der "Staatsbürgerschaft" ersetzt. Damit sind diese nicht mehr möglich. Ein Vorarlberger in Wien hat bei Nichtwohnsitz dieselben sozialen Unterstützungen wie ein Wiener und umgekehrt.


1x zitiertmelden

Kommentarbereich zu meinem Digitale-Nomaden-Thread

gestern um 23:49
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Österreich gab es bis 1938 einen "Heimatschein", der innerstaatliche Abschiebungen ermöglichte.
Ja, und genau das gibt es in der Schweiz immer noch! Sie würden dann meinen Heimatschein an meinen Heimatort senden. So kommt es dann vielfach zu Streitigkeiten zwischen den Kantonen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass auch höhere Aufsichtsebenen diese Willkür dulden.

Der Bundesrat hat vor nicht allzu langer Zeit einen Bericht über die Beamtenwillkür in der Schweiz veröffentlicht. Ein sehr ernüchternder Bericht. Ich werd mal schauen, ob ich ihn finde.


melden