Laura_Maelle schrieb:Hier steht auch im Schweizerischen Zivilgesetzbuch:
Art. 24
1 Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bestehen bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes.
2 Ist ein früher begründeter Wohnsitz nicht nachweisbar oder ist ein im Ausland begründeter Wohnsitz aufgegeben und in der Schweiz kein neuer begründet worden, so gilt der Aufenthaltsort als Wohnsitz.
Quelle:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de#art_23
Das beweist für mich, dass sie mich wirklich abschieben wollen. So viel Grundlagenwissen wird die Behörde haben, um zu wissen, dass mein Wohnsitz bei ihnen bleibt, wenn ich keinen neuen habe. Und deshalb unterstellen sie, dass ihre Gemeinde nicht mehr Aufenthaltsort sei, um mich abzuschieben. Wenn es nur die Angestellte war, sollte der Gemeinderat mir Recht geben, ebenso die Aufsichtsbehörde.
Wenn nicht, gehe ich auf die nächsthöhere Aufsichtsebene, denn das ist eine Riesenschweinerei! Außerdem kenne ich im Kanton noch eine Regierungsrätin, die Juristin ist. Ohne plausible Erklärung, die meine Argumentation auflöst, werden sie bei mir so nicht durchkommen. Das lasse ich mir nicht gefallen! Was sind denn sonst all diese Gesetze wert, wenn sie einfach willkürlich missachtet werden dürfen?