Laura_Maelle schrieb:Wenn alles schief gehen sollte und mich auch das Gesetz nicht schützt, werde ich im gleichen Lager, wo ich weg muss, auf ein Familienmitglied ein neues Lager eröffnen und alles dorthin verschieben. Bis sie das merken und verbieten, könnte ich so ein paar Tage zusätzlich herausholen. Danach wären sie aber dann so sauer, dass ich auch meinen anderen Standort räumen müsste. Dort habe ich aber nicht derart essentielle Sachen gelagert.
Ich wollte es zuerst auf meinen Neffen machen, aber der hat den gleichen Nachnamen wie ich. Meine Schwester hat einen angeheirateten Namen. Sie wollte zuerst nicht, ist aber nun von sich aus einverstanden. Bezahlen könnte ich auch über sie. So merkt die Verwaltung es weniger schnell. So hätte ich mehr Zeit.
Ich war nun beim Anwalt. Er erklärte mir, dass meine Selfstorage-Boxen keine Geschäftsräumlichkeiten seien und ich deshalb nicht geschützt bin.
Er findet meine Idee mit dem Verschieben meiner Sachen in eine neue Box unter dem Namen eines Familienmitglieds eine gute Notlösung, um mehr Zeit für den Umzug dazuzugewinnen. Meiner Schwester müssten sie ja wieder neu kündigen, dann hätte ich wieder eine neue Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Außerdem kann ich die Kündigung anfechten, indem ich so tue, als hätte ich sie nicht erhalten, da mir diese nur per Mail zugestellt wurde und ich nur telefonisch (ohne Tonbandbewilligung) darauf reagierte und nicht per Mail (das tat ich bewusst nicht, um die Kündigung nicht zu legitimieren).