Aussetzen der Tiere
17.11.2010 um 11:52auf jeden Fall ist das Tierheim immer noch die beste Lösung, wenn man das in solchen Fällen so sagen darf.
Den Hammer finde ich den Ärger den ich vor ca. 2 Jahren wegen eine Igels hatte:
es war Spätsommer, ca. 1 Uhr nachts. Ich bin mit dem Auto nach Hause gefahren als ich auf der Straße einen Igel sitzen sah. Ich habe die Warnblinkankage angemacht, habe angehalten und habe den Igel von der Straße getragen, Gott sei Dank hatte ich eine Jacke dabei sonst wären meine Finger perforiert gewesen...
Als der Igel gerettet war, stellte ich fest, dass hinter meinem Auto, das leicht am Straßenrand stand, die Freunde der Polizei eingetroffen waren. Ich wurde befragt, was ich hier tue und hab´s erklärt. Dann wurde mir gesagt, dass diese Aktion ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sei und eigentlich geahndet werden müsse.
Hallo ? Geht´s noch....auf der Straße ist am Tag schon so gut wie kein Verkehr und nachts gleich zweimal nicht, also wenn kein Straßenverkehr dann auch kein gefährlicher Eingriff.
Wenn ich meine Karre unbeleuchtet abgestellt hätte, ok, aber nicht mit Licht und Warnblinkanlage.
Man beließ es dann bei einer mündlichen Verwarnung, aber gestunken hat´s mir trotzdem....
Den Hammer finde ich den Ärger den ich vor ca. 2 Jahren wegen eine Igels hatte:
es war Spätsommer, ca. 1 Uhr nachts. Ich bin mit dem Auto nach Hause gefahren als ich auf der Straße einen Igel sitzen sah. Ich habe die Warnblinkankage angemacht, habe angehalten und habe den Igel von der Straße getragen, Gott sei Dank hatte ich eine Jacke dabei sonst wären meine Finger perforiert gewesen...
Als der Igel gerettet war, stellte ich fest, dass hinter meinem Auto, das leicht am Straßenrand stand, die Freunde der Polizei eingetroffen waren. Ich wurde befragt, was ich hier tue und hab´s erklärt. Dann wurde mir gesagt, dass diese Aktion ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sei und eigentlich geahndet werden müsse.
Hallo ? Geht´s noch....auf der Straße ist am Tag schon so gut wie kein Verkehr und nachts gleich zweimal nicht, also wenn kein Straßenverkehr dann auch kein gefährlicher Eingriff.
Wenn ich meine Karre unbeleuchtet abgestellt hätte, ok, aber nicht mit Licht und Warnblinkanlage.
Man beließ es dann bei einer mündlichen Verwarnung, aber gestunken hat´s mir trotzdem....