@MRLuminous Ich denke langsam, dass du hier ein Spiel spielst
Die fragwürdige Anzahl deiner Smilies und das notorische Deplatzieren derselben verstärkt diesen Eindruck.
Du wolltest meiner "Formel"
Glaube ungleich religiöser Glaube ungleich Vermutung
dort
Beitrag von MRLuminous (Seite 2.207)mit dem Schnipsel zur Hypothese widersprechen. "So viel dazu..." schriebst du.
Tatsächlich hast du meine Formel aber bestätigt, denn es steht ausdrücklich in der vor dir zitierten Passage, dass eine Vermutung eine andere Qualität besitzt als bloßer Glaube, wodurch du mir nicht widersprochen sondern mich bestätigt hast.
Du eierst jetzt seit zig Beiträgen um diesen Glauben herum und je mehr von dir kommt, desto mehr demontiertst du dich selbst. Was solln das werden? Samstag totschlagen?
Am besten wäre du monologisierst ein wenig vor dich hin. Denn offenbar kann dich niemand besser widerlegen als du.
Vielleicht klappts ja mit dem ollen Kant.
Das Fürwahrhalten ist überhaupt von zwiefacher Art, ein gewisses
04 oder ein ungewisses. Das gewisse Fürwahrhalten oder die Gewißheit
05 ist mit dem Bewußtsein der Nothwendigkeit verbunden, das ungewisse dagegen
06 oder die Ungewißheit, mit dem Bewußtsein der Zufälligkeit oder
07 der Möglichkeit des Gegentheils. Das letztere ist hinwiederum entweder
08 sowohl subjectiv als objectiv unzureichend, oder zwar objectiv unzureichend,
09 aber subjectiv zureichend. Jenes heißt Meinung,
10 dieses muß Glaube genannt werden.
11 Es giebt hiernach drei Arten oder Modi des Fürwahrhaltens:
12 Meinen, Glauben und Wissen. Das Meinen ist ein problematisches,
13 das Glauben ein assertorisches und das Wissen ein apodiktisches
14 Urtheilen. Denn was ich bloß meine, das halte ich im Urtheilen
15 mit Bewußtsein nur für problematisch; was ich glaube, für assertorisch,
16 aber nicht als objectiv, sondern nur als subjectiv nothwendig (nur für
17 mich geltend); was ich endlich weiß, für apodiktisch gewiß, d. i. für
18 allgemein und objectiv nothwendig (für Alle geltend), gesetzt auch, daß der
19 Gegenstand selbst, auf den sich dieses gewisse Fürwahrhalten bezieht, eine
20 bloß empirische Wahrheit wäre. Denn diese Unterscheidung des Fürwahrhaltens
21 nach den so eben genannten drei modis betrifft nur die Urtheilskraft
22 in Ansehung der subjectiven Kriterien der Subsumtion eines Urtheils
23 unter objective Regeln.
24 So wäre z. B. unser Fürwahrhalten der Unsterblichkeit bloß problematisch;
25 wofern wir nur so handeln, als ob wir unsterblich wären,
26 assertorisch aber, sofern wir glauben, daß wir unsterblich sind,
27 und apodiktisch endlich: sofern wir Alle wüßten, daß es ein anderes
28 Leben nach diesem giebt.
29 Zwischen Meinen, Glauben und Wissen findet demnach ein wesentlicher
30 Unterschied statt, den wir hier noch genauer und ausführlicher auseinandersetzen
31 wollen.
Und bevor du nun den nächsten Gaul abmurkst und dann zu reiten versuchst. Kant verstand "Meinen" wir wie heutzutage "vermuten".
Aber auch das wird nicht helfen und nur weitere Smilies erzeugen. Meinetwegen.