@mitras nur mal so ein kleiner Auszug aus dem Lexikon des MA von Metzler ... geht um Heinrich III. also den Vater von H IV. :
Die der Leitung eines Hofgeistlichen (capellarius) unterstellte Hofkapelle entwickelte sich zu einem zentralen Herrschaftsinstrument. Uneingeschränkt beanspruchte H. das Recht der Investitur mit Ring und Stab; im Unterschied zu seinem Vater enthielt er sich hierbei jedoch aller simonist. Praktiken (Simonie). Die vornehml. nach staatspolit. Gesichtspunkten ausgewählten Bf.e bildeten eine zuverlässige Stütze sal. Herrschaft. Mit seinem Eingreifen in die röm. Angelegenheiten (Synoden v. Sutri und Rom 1046) stellte sich H. in die Tradition der Rom- und Italienpolitik der otton. Herrscher. Die Erneuerung des Patriziats (Patricius) bei seiner Ks.krönung Weihnachten 1046 sicherte ihm auch künftig eine entscheidende Mitsprache bei der Papstwahl. Unter den von H. erhobenen dt. Päpsten, Clemens II. (Suidger v. Bamberg), Damasus II. (Poppo v. Brixen), Leo IX. (Brun v. Toul) und Viktor II. (Gebhard v. Eichstätt), die sämtl. ihre Bm.er beibehielten, kam es zu einer bes. engen Verbindung zw. Rom und der Reichskirche im Dienste der Kirchenreform.
Unter der Regierung H.s bestand die frühma. Einheit von »regnum« und »sacerdotium« noch ungebrochen fort. Den aus dem theokrat. Herrschaftsgedanken abgeleiteten Führungsanspruch vermochte er auch gegenüber der Kirche mit Erfolg zu behaupten.
hing also immer von der einzelnen Person ab, wenn der Papst nicht wollte, holte sich der König einen neuen ... achso: die Reichskirche unterstand dem König direkt
und um mich zu wiederholen: der Papst und der Kaiser sind voneinander getrennte Gewalten, was mit der 'Zwei Schwerter' Sache auch klar dargelegt ist, sie brauchen einander und arbeiten miteinander aber es sind zwei voneinander klar getrennte Gewalten