AfD
28.09.2024 um 04:46Das Thüringer Verfassungsgericht hat geurteilt.
Das Parlament muss nun über die geänderte Tagesordnung abstimmen. Und ja, der Landtag darf vor der Wahl der Landtagsspitze die Geschäftsordnung ändern.
Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts in Weimar ermöglicht dem Thüringer Parlament den Weg aus der Krise und die Wahl eines Landtagspräsidenten. Die CDU-Fraktion, die ihre parlamentarischen Rechte durch den Alterspräsidenten der AfD, Jürgen Treutler, stark eingeschränkt sah, ist mit ihrem Antrag beim Verfassungsgericht größtenteils erfolgreich. In einer Eilentscheidung setzten die Verfassungsrichter dem massiv in der Kritik stehenden AfD-Alterspräsidenten klare Regeln.Quelle: https://www.n-tv.de/politik/CDU-erzielt-Erfolg-vor-Thueringer-Verfassungsgericht-article25258372.html
Das Parlament muss nun über die geänderte Tagesordnung abstimmen. Und ja, der Landtag darf vor der Wahl der Landtagsspitze die Geschäftsordnung ändern.