Vespasian schrieb:Ich bin zwar kein Freund von der Welt, aber sie hat den Ablauf der Sitzung recht sachlich dokumentiert. Wer sich also für den Ablauf interessiert, kann sich dort einlesen
Danke!
Les ich mir gleich mal durch.
Ich glaube das hier ist der Knackpunkt gewesen:
Original anzeigen (0,5 MB)https://www.welt.de/politik/deutschland/article253710724/Landtag-in-Thueringen-Sitzung-abgebrochen-CDU-Fraktion-ruft-Verfassungsgericht-an.htmlDa ist es schon so das er die Rufe nach der Beschlussfähigkeit (Punkt 4 im Dokument, in echt Schritt3) von dem Abschluss seiner Rede (Punkt 1 im Dokument, ich echt Schritt 2) abhängig gemacht hat..Das hat man ihm verwehren wollen.
Was mir noch fehlt: hätte eine Beschlussfähigkeit sofort einen Antrag ermöglicht (in den Augen der AfD-Gegner)? Also noch vor der Wahl?
Ich denke nämlich schon, aber man muss eben beschlussfähig sein.. Er musste also in jedem Fall verhindern das man Beschlussfähig wird, sonst hätte die AfD ihr Amt abschreiben können und forcierte imo mit Absicht die Eskalation um jetzt vors Verfassungsgericht zu kommen aus deren (absehbares?) Urteil man wieder Kapital schlagen kann und das sieht so aus:
Üblicherweise wird ja ein Kandidat der stärksten Fraktion Präsident.
Das wäre hier die AfD gewesen.
Das ist aber gelebte Tradition und kein Gesetz imo? spielt wahrscheinlich keine Rolle weil:
Man kann sich also hinstellen dann, das von ganz oben, höchst richterlich abgesegnet, der Wählerwille geschändet wird - nämlich jener das die AfD Fraktion stärkste Kraft ist und natürlich(!) den Präsidenten zu stellen hat.
Und wenn ich so drüber nachdenke erscheint es mir sehr fragwürdig, daß dieser Move nicht schon vorher durch entsprechende Anträge in der letzten Legislatur begegnet wurde..