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AfD

87.736 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Wahlen, Partei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

24.09.2024 um 11:37
@eckhart

Ok. Aber hat die AFD ein Konzept, wie sie das Behandeln von Straftaten "konsequenter" anpackt, als die SPD z.B?


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AfD

24.09.2024 um 11:40
Zitat von CanCan schrieb:Ok. Aber hat die AFD ein Konzept
das bezweifle ich, ist aber eigentlich egal, meiner Meinung nach.

Die wollen doch blos ein Lied singen.


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AfD

24.09.2024 um 12:08
Zitat von CanCan schrieb:Wie genau unterscheidet sich die AFD im "konsequenten Abschieben" im Gegensatz zur SPD und CDU z.b?
Man kann ja der AfD und ihrem Spitzenpersonal zuhören.

Wenn von millionenfacher Abschiebung geredet und gesungen wird, dann sind das nicht nur die Ausreisepflichtigen (aktuell 44.155 Personen*) oder die Geduldeten (aktuell 182.727 Personen*) gemeint, weil die nicht die Millionen voll machen.
*Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/duldung.html

Also bleibt als Konsequenz, dass man mit „millionenfacher Abschiebung“ viel mehr Ausländer meint als die Abschiebekandidaten.
Um zumindest die Million voll zu machen, muss man also massiv Gesetze ändern. Und auch die internationale Situation beachten - Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind nicht einfach.
Bleibt in der nächsten Konsequenz also was übrig: Unterbringung in Lagern, damit man bei Gelegenheit sofort abschieben kann.

Nächste Baustelle ist auch, dass die Fluchtbewegungen nach Europa existieren. Was will man machen? Deutsche Grenzen dicht verschiebt das nur an die Außengrenzen der EU. Das hatten wir schon mal, hat einige Länder in der EU ganz schön angepisst.
Und „dicht“ sind die Grenzen Deutschlands trotzdem nicht - wenn man nicht über die Autobahn kommen kann, an der Grenze gibt es viele Wanderwege und niederrangige Straßen, die alle nicht kontrolliert werden können.

Außer: man zieht eine Grenzüberwachung wie zu DDR-Zeiten auf. Und selbst die hat nicht so toll funktioniert, sonst hätte Kohl nicht 16 Millionen Wirtschaftsflüchtlinge mit doppelter Staatsbürgerschaft rein gelassen.


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AfD

24.09.2024 um 12:17
@Fichtenmoped

Danke für die Erläuterungen. Genau das habe ich mir doch gedacht.

Du schreibst ja, es ist schwer Syrier und Afghanen abzuschieben. Kann man denn generell Syrer abschieben, die kriminell und straffällig werden? Beispiel ein Syrer gerät in ein Konflikt und wird wegen leichter Körperverletzung verurteilt. Es ist die erste Verurteilung.

Oder kommt es im Allgemeinen auf die Straftat und die Härte der Straftat an?


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24.09.2024 um 12:21
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Was will man machen?
Ist das Ernst gemeint? Kapitulieren und jeden aufnehmen? Weil, wir können ja eh nichts machen, dann kommt halt jeder der will hier rein. Wir lange wird das gut gehen ? Was sind die Konsequenzen?


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AfD

24.09.2024 um 12:28
@AlexaM

Wieso ziehst du zwischen der Aussage "Was will man machen" von @Fichtenmoped folgende Schlussfolgerung:
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Kapitulieren und jeden aufnehmen? Weil, wir können ja eh nichts machen, dann kommt halt jeder der will hier rein. Wir lange wird das gut gehen ? Was sind die Konsequenzen?
Seine Aussage bezog sich auf mein Kommentar, wie die AFD das "konsequente Abschieben" vorantreiben möchte. Und ich finde, er hat das ziemlich gut erklärt.

Ich verstehe deinen Beitrag nicht.


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AfD

24.09.2024 um 12:37
Zitat von CanCan schrieb:Seine Aussage bezog sich auf mein Kommentar, wie die AFD das "konsequente Abschieben" vorantreiben möchte. Und ich finde, er hat das ziemlich gut erklärt.
Eine Möglichkeit ist nun einmal die Einreise für illegale Migration zu erschweren z.b. durch Grenzkontrollen Man kann immer etwas machen, wenn man wirklich möchte. Das las sich für mich so raus , als sei das etwas völlig Unmögliches. Das es geht sieht man letztlich auch an unseren Nachbarstaaten z.b. Schweden , Dänemark usw.


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AfD

24.09.2024 um 12:42
@AlexaM

Interessant was du so herausliest. Ist ja jetzt das zweite Mal, dass du was herausliest, was da so nicht steht. Nochmal:
Es ging bei seinem Beitrag nicht darum irgendwas schönzureden. Ich wollte lediglich eine Erklärung, was die AFD mit "konsequent Abschieben" meint.

Aber ich glaube, ich habe verstanden worauf du hinaus willst. ;)


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24.09.2024 um 12:56
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Ich denke schon, dass sie das ist.
Wie genau macht dass die AFD? Also das konsequente Abschieben?
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Das es geht sieht man letztlich auch an unseren Nachbarstaaten z.b. Schweden , Dänemark usw.
Was machen diese Länder als wir?


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AfD

24.09.2024 um 13:02
Zitat von CanCan schrieb:Wie genau macht dass die AFD? Also das konsequente Abschieben?
AlexaM schrieb:
Die AFD macht gar nichts, weil sie nicht an der Regierung ist und man sie auch nichts machen lassen wird. Daher kann sie eben auch Reden schwingen ob da was dran ist wird man vorerst nicht erfahren.


Das führt jetzt zu OT, aber die Migration in den beiden Ländern ist rückläufig.
Hier z.B. ein Artikel zu dem Thema, welcher sich mit dem Thema befasst.

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/schweden-migration-zuwanderung-auswanderung-100.html


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AfD

24.09.2024 um 13:05
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Eine Möglichkeit ist nun einmal die Einreise für illegale Migration zu erschweren z.b. durch Grenzkontrollen Man kann immer etwas machen, wenn man wirklich möchte.
Diese Kontrollen gibt es doch, auch gänzlich ohne AfD in irgendeiner Verantwortung.


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AfD

24.09.2024 um 13:11
Zitat von CanCan schrieb:Du schreibst ja, es ist schwer Syrier und Afghanen abzuschieben. Kann man denn generell Syrer abschieben, die kriminell und straffällig werden? Beispiel ein Syrer gerät in ein Konflikt und wird wegen leichter Körperverletzung verurteilt. Es ist die erste Verurteilung.

Oder kommt es im Allgemeinen auf die Straftat und die Härte der Straftat an?
Ein Blick ins Gesetz:
(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__53.html

Auf Deutsch: jeder in Deutschland lebende Ausländer kann Ausreisepflichtig werden. Ist man Ausreisepflichtig, kommt dem aber nicht nach, dann kann abgeschoben werden.
Aber: was bedeutet das jetzt genau? Da gibt es eine Textwand im Gesetz, deswegen im Spoiler:
Spoiler
(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer
1.
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuches angeordnet worden ist,
1a.
rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten
a)
gegen das Leben,
b)
gegen die körperliche Unversehrtheit,
c)
gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174, 176 bis 178, 181a, 184b, 184d und 184e jeweils in Verbindung mit § 184b des Strafgesetzbuches,
d)
gegen das Eigentum, sofern das Gesetz für die Straftat eine im Mindestmaß erhöhte Freiheitsstrafe vorsieht oder die Straftaten serienmäßig begangen wurden oder
e)
wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte oder tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte,
1b.
wegen einer oder mehrerer Straftaten nach § 263 des Strafgesetzbuchs zu Lasten eines Leistungsträgers oder Sozialversicherungsträgers nach dem Sozialgesetzbuch oder nach dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,
1c.
wegen einer oder mehrerer Straftaten nach § 96 rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,
2.
die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; hiervon ist auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat oder er eine in § 89a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorbereitet oder vorbereitet hat, es sei denn, der Ausländer nimmt erkennbar und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand,
2a.
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; hiervon ist auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung im Sinne des § 129 des Strafgesetzbuches angehört oder angehört hat,
3.
zu den Leitern eines Vereins gehörte, der unanfechtbar verboten wurde, weil seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet,
4.
sich zur Verfolgung politischer oder religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht oder
5.
zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft; hiervon ist auszugehen, wenn er auf eine andere Person gezielt und andauernd einwirkt, um Hass auf Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen oder Religionen zu erzeugen oder zu verstärken oder öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören,
a)
gegen Teile der Bevölkerung zu Willkürmaßnahmen aufstachelt,
b)
Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich macht und dadurch die Menschenwürde anderer angreift oder
c)
Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit, ein Kriegsverbrechen oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht billigt oder dafür wirbt,
es sei denn, der Ausländer nimmt erkennbar und glaubhaft von seinem Handeln Abstand.
(2) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt schwer, wenn der Ausländer
1.
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist,
2.
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist,
2a.
wegen vorsätzlicher Straftaten nach dem 17., 19. oder 20. Abschnitt des Strafgesetzbuches, die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten begangen wurden, mehrfach rechtskräftig zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurde; Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen bleiben außer Betracht,
3.
als Täter oder Teilnehmer den Tatbestand des § 96 oder des § 97 oder des § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Betäubungsmittelgesetzes verwirklicht oder dies versucht,
4.
Heroin, Kokain oder ein vergleichbar gefährliches Betäubungsmittel verbraucht und nicht zu einer erforderlichen seiner Rehabilitation dienenden Behandlung bereit ist oder sich ihr entzieht,
5.
eine andere Person in verwerflicher Weise, insbesondere unter Anwendung oder Androhung von Gewalt, davon abhält, am wirtschaftlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland teilzuhaben,
6.
eine andere Person zur Eingehung der Ehe nötigt oder dies versucht oder wiederholt eine Handlung entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Personenstandsgesetzes vornimmt, die einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt; ein schwerwiegender Verstoß liegt vor, wenn eine Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beteiligt ist,
7.
in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde gegenüber frühere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten vorsätzlich keine, falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterstützung des Terrorismus oder der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verdächtig sind; die Ausweisung auf dieser Grundlage ist nur zulässig, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf den sicherheitsrechtlichen Zweck der Befragung und die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde,
8.
in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland
a)
falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels, eines Schengen-Visums, eines Flughafentransitvisums, eines Passersatzes, der Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht oder der Aussetzung der Abschiebung gemacht hat oder
b)
trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes oder des Schengener Durchführungsübereinkommens zuständigen Behörden mitgewirkt hat, soweit der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen solcher Handlungen hingewiesen wurde,
9.
wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurde und im Rahmen des Urteils ein antisemitischer, rassistischer, fremdenfeindlicher, geschlechtsspezifischer, gegen die sexuelle Orientierung gerichteter oder sonstiger menschenverachtender Beweggrund im Sinne von § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches ausdrücklich festgestellt wurde; Verurteilungen zu Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen bleiben außer Betracht oder
10.
einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder gerichtliche oder behördliche Entscheidungen oder Verfügungen begangen oder außerhalb des Bundesgebiets eine Handlung begangen hat, die im Bundesgebiet als vorsätzliche schwere Straftat anzusehen ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html

Kurzfassung: Wird man zu mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe (Körperverletzung kann bis zu 5 Jahre geben) verurteilt, kann man ausgewiesen werden.

Und jetzt erlischt seine Aufenthaltserlaubnis, er will aber nicht gehen. Dann müsste man ihn Abschieben - ABER: was macht man, wenn man keine diplomatischen Beziehungen zu dem Land hat? Dann wird es schwierig: denn einfach so im Herkunftsland abkippen geht nicht.
Also muss man den Umweg über Abkommen mit anderen Ländern gehen, so wie letztens im Fall des Abschiebefluges nach Afghanistan. Der wurde in Katar ausgehandelt, der Flieger kam als Vollcharter aus Katar, mit Personal aus Katar an Bord. Neben den bekannten 1.000 Euro Handgekd wird uns das als Steuerzahler nicht wenig gekostet haben.
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Die AFD macht gar nichts, weil sie nicht an der Regierung ist und man sie auch nichts machen lassen wird. Daher kann sie eben auch Reden schwingen ob da was dran ist wird man vorerst nicht erfahren.
Und was WÜRDE sie machen wenn sie in der Regierung ist? Wie will sie dann die Ankündigungen Realität werden lassen? Wie würde sie der entsprechenden Prozessflut Herr werden, da Deutschland ein Rechtsstaat ist hat jeder Betroffene die Möglichkeit gegen die Ausweisung den Rechtsweg zu gehen. Was will dann die AfD machen? Abschiebungen, obwohl ein Verfahren schwebt oder eine einstweilige Verfügung die Abschiebung verbietet?


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AfD

24.09.2024 um 13:18
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:was WÜRDE sie machen wenn sie in der Regierung ist? Wie will sie dann die Ankündigungen Realität werden lassen? Wie würde sie der entsprechenden Prozessflut Herr werden, da Deutschland ein Rechtsstaat ist hat jeder Betroffene die Möglichkeit gegen die Ausweisung den Rechtsweg zu gehen. Was will dann die AfD machen? Abschiebungen, obwohl ein Verfahren schwebt oder eine einstweilige Verfügung die Abschiebung verbietet?
Das ist es eben. Kann siie überhaupt die Veränderungen durchsetzen, wie gerne behauptet wird? Oder wird einiges doch nicht so einfach durchsetzbar sein. Als Opposition kann man ja letztlich einiges fordern. Ganz ehrlich? Die Leute wollen die AFD in ihrer Landesregierung, ich würde sie machen lassen und eben an ihrer Regierungsarbeit messen. Alles andere wird nur noch mehr Wähler in die Arme der AFD treiben.


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AfD

24.09.2024 um 13:30
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Alles andere wird nur noch mehr Wähler in die Arme der AFD treiben.
Jaja, schon klar.
Ob Sonne, Regen oder Schnee...

Erbärmlich, wie AfD-Fans immer wieder behaupten, selbstständig denken zu können und sich nichts vorschreiben lassen zu wollen-
aber wenn sie Nazis wählen, wurden sie dann schon "getrieben".

Wie die Lämmer zur Schlachtbank?


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AfD

24.09.2024 um 13:37
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Erbärmlich, wie AfD-Fans immer wieder behaupten, selbstständig denken zu können und sich nichts vorschreiben lassen zu wollen-
aber wenn sie Nazis wählen, wurden sie dann schon "getrieben".

Wie die Lämmer zur Schlachtbank?
Wenn AFD Politiker Nazis sind, dann gehören sie verboten. Alles andere ist für mich nicht mehr nachvollziehbar Entweder man verbietet diese Partei oder findet sich damit ab, dass sie die zweitstärkste Partei in Deutschland ist, demokratisch gewählt.


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AfD

24.09.2024 um 13:40
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Wenn AFD Politiker Nazis sind, dann gehören sie verboten. Alles andere ist für mich nicht mehr nachvollziehbar Entweder man verbietet diese Partei oder findet sich damit ab, dass sie die zweitstärkste Partei in Deutschland ist, demokratisch gewählt.
So einfach kann man sich das machen- "Es können keine Nazis sein, sonst wären sie verboten".

Und schon hat man seine Hände in Unschuld gewaschen.

Praktisch.


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AfD

24.09.2024 um 13:58
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Das führt jetzt zu OT, aber die Migration in den beiden Ländern ist rückläufig.
Hier z.B. ein Artikel zu dem Thema, welcher sich mit dem Thema befasst.
Ich entnehme aus dem Artikel so gut wie keine Informationen und nähere Beschreibungen wie die nordischen Länder das bewerkstelligt haben, bis auf diese bullet points:

- keine pauschalen unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen
- erschwerter Familiennachzug
- und ein restriktiveres Asygesetz

Daher noch einmal meine Frage. Was machen die besser als wir?


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AfD

24.09.2024 um 14:15
@Fichtenmoped

Jetzt habe ich mal einen groben Überblick, wie hier vorgegangen wird. Sehr gut

Es gilt also das allgemeine Ausländergesetz was kriminelle Handlungen seitens von Flüchtlingen anbelangt.
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Die Leute wollen die AFD in ihrer Landesregierung, ich würde sie machen lassen und eben an ihrer Regierungsarbeit messen.
Meinst du wirklich das wäre die Lösung? Hm


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AfD

24.09.2024 um 14:39
Zitat von AlexaMAlexaM schrieb:Entweder man verbietet diese Partei oder findet sich damit ab, dass sie die zweitstärkste Partei in Deutschland ist, demokratisch gewählt.
Auch die NSDAP wurde damals ganz demokratisch gewählt. Hättste 1933 auch vorgeschlagen sich endlich mal mit denen abzufinden? Falls nein, wo is der Untetschied?

kuno


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AfD

24.09.2024 um 14:45
Die AfD sieht ganz offensichtlich den Weg für sich frei!
Das entnehme ich:
Die AfD freut sich nach der Landtagswahl in Brandenburg über den eigenen Stimmenzuwachs, aber auch über das schlechte Abschneiden einiger Mitbewerber. Der Bundesvorsitzende Tino Chrupalla sagte in Berlin, es sei aus seiner Sicht gut, "dass die Grünen als gefährlichste Partei Deutschlands nicht mehr im Landtag sind". Der Spitzenkandidat der AfD in Brandenburg, Hans-Christoph Berndt, sagte, es sei ein Verdienst der AfD, dass die "Deutschlandhasser von den Grünen und den Linken" nicht im neuen Landtag in Potsdam vertreten seien.

Die Co-Vorsitzende, Alice Weidel, sagte mit Blick auf die nächste Bundestagswahl, sie glaube, "dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass wir Kurs halten müssen". Das Konzept der "Brandmauer" gegen die AfD werde dauerhaft nicht funktionieren.
Mehrere junge AfD-Anhänger hatten bei der AfD-Wahlparty in Potsdam begeistert, lautstark und minutenlang ein aggressives Lied zum Thema Abschiebungen angestimmt. Sie sangen: "Hey das geht ab, wir schieben sie alle ab, sie alle ab". Dazu hielten sie auf einer Tafel den Slogan "Millionenfach abschieben" hoch.Der Vorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer, sagte, dieses Verhalten von Mitgliedern der Jungen Alternative sei relativ harmlos im Vergleich zu Forderungen der SPD-Parteijugend zu Abtreibungen. Das Lied sei Teil der Wahlkampfkampagne der Jugendorganisation Junge Alternative gewesen. Die Jugend teste auch in Parteien Grenzen aus. Das sei ihr vergönnt, auch am Abend der Wahl dieses Lied zu spielen.

Chrupalla sagte: "Wir reden hier über die Jugend. (...) Und auch sie hat ein Recht, ausgelassen zu feiern." Das Lied sei nicht verboten und stehe auf keinem Index. "Ich sehe da aktuell zumindest nichts Anstößiges."
Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100495386/landtagswahl-afd-spitze-feiert-brandenburg-niederlage-der-gruenen.html



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