Zur Frage eines Parteiverbotes gegen die AfD gibt es ein neues Bündnis.
Aus meiner Sicht leider eine Initiative, für die 'gut gemein ist nicht gut memacht gilt'.
Ein Zusammenschluss aus Gewerkschaftern, Historikern und Aktivisten will ein AfD-Verbot voranbringen. Die Partei verstoße gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Verfassungsrechtler sind skeptisch.
Quelle auch aller weiteren Zitate dieses Beitrages:
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verbot-100.htmlEintreten für die Demokratie und gegen demokratiefeindliche Bestrebung ist ehrenvoll. Aber wer für die Verfassung eintreten will, sollte m.E. sich schon hinterfragen, wenn Verfassungsrechtler Skepsis äußern.
Der Kernvorwurf der Initiatoren der Kampagne: Die AfD verstoße gegen die Menschenwürde - und damit gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. "Sie schürt Hass und Rassismus und damit legitimiert sie auch Gewalt. Das führt zu Anschlägen wie in Halle und Hanau oder den Mord an Walter Lübcke", sagt Dück. Dies sind schwere Vorwürfe.
Ein Parteiverbot müsste beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden, durch die Bundesregierung, den Bundestag oder den Bundesrat. Das Bündnis will nun auf genau diese Institutionen Druck machen, einen solchen Antrag zu stellen.
Dem ersten zitierten Absatz kann ich mehr oder minder zustimmen, aber das erfüllt doch maximal einen kleinen Teil der Voraussetzungen für ein Parteiverbot. Auch ist die AfD vom Verfassungsschutz noch nicht in der höchsten stufe eingestuft - und wenn dies erfolgen sollte (mE nur eine Frage der Zeit), ist wohl davon auszugehen,d ass die AfD erneut den Rechtsweg beschreiten wird.
Zur Frage Einschätzung einer Partei durch das BfV und Verbot durch das BVerfG ein wohl hinreichend kompetenter:
Die Karlsruher Richter würden die Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht einfach übernehmen, sagt etwa Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts: "Das Gericht ist nicht daran gebunden. Es wird sehr eingehend, prüfen müssen, ob die Voraussetzungen eines aggressiv-kämpferischen Verhaltens gegen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorliegen."
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"Der allgemeine Hinweis auf menschenverachtende Politik oder eine menschenverachtende Ausländerpolitik würde mir eben noch nicht reichen um diesen Vorwurf des gezielten Angriffs gegen die Menschenwürde anderer Personen zu rechtfertigen." Er rät zu einem vorsichtigen Umgang mit dem "scharfen Schwert" des Parteiverbots.
Zum Umgang mit der Materialsammlung durch das BfV meint Alexander Thiele, Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht an der Business & Law School in Berlin:
"Das muss insgesamt ein Bild ergeben, dass es sich nicht nur um einzelne Personen handelt, die ausschlagen. Sondern, dass die Partei insgesamt nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht", so Thiele.
Der Tagesschau-Beitrag zeigt den m.E. tragischen Widerspruch von begrüßenswerten Widerstand gegen demokratiefeindliche Bstrebungen und dem dabei unverständlichen bis geradezu tragischen Ignorieren der juristischen Lage und der Rechtsstaatlichkeit:
Ulrich Schneider, Mitinitiator der Kampagne, ist sich hingegen sicher, dass die Partei verboten werden müsse - eben wegen der aus seiner Sicht ständigen Verstöße gegen die Menschenwürde.
Schneider ist kein Jurist, dass ist ihm wohl zu gute zu halten.
Aber so sehr ich AfD die AfD ablehne so sehr ich Zweifel habe, ob es sich insgesamt um eine demokratische Partei handelt, stellt sich für mich - als überzeugter Anhänger dieses demokratischen Rechtsstaates - die Frage eines Parteiverbotsverfahrens eben nicht. Weil ersichtlich die notwendigen Voraussetzungen dafür derzeit nicht gegeben sind.
Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, woher Schneider die Sicherheit nimmt, derzeit äußern zu können (wollen?), die AfD müsse verboten werden.
Wenn etwas muß, dann wohl eher ein Ruck durch die Demokraten gehen, um jeder für sich in welcher Weise auch immer dafür zu sorgen, dass die Zustimmungswerte der AfD (wieder) auf ein (leider wohl unvermeidlcihes) Maß sinken. Ob durch Politik für eine bessere Lebensqualität sich abgehängt fühlender oder Überzeugungsarbeit im privaten Kreis, dass die Wahl der AfD für manchen "Protestwähler" klar entgegen der eigenen Interessen wäre (das warum wurde im Thread schon und wohl ausführlich genug dargelegt).