@Ariston Hat der Richter denn geäußert, warum eine Tonaufnahme verwehrt wird? Ich erinnere mich, dass es wohl einige wenige Gründe gibt, in denen ein Richter, dieses ausnahmsweise genehmigen könne. ( also Tonaufnahme vom Prozess sowie des Urteils) zb zu wissenschaftlichen oder historischen Zwecken. So es denn ein Prozess von herausragender Bedeutung ist, bezogen auf die Geschichte Deutschlands.
Nun weiß ich natürlich nicht, ob man das Verfahren gegen Höcke, als so sehr bedeutsam einschätzt, dass man es Wort für Wort für die Nachwelt konservieren müsste.
Ich bin nicht so vertraut mit der Materie, aber ist dieser Fall so unikat?
In der Verbindung Parteimitglied mit wesentlicher Funktion und Nutzung einer Losung, die unverkennbar ein Sprachgebrauch im dritten Reich war? Zumindest erlaube ich mir zu sagen, diese Redewendung ist für heutigen umgangssprachlichen Gebrauch, schon eher seltsam. Schwer vorstellbar, dass es eine „ angebliche Eigenkreation“ von ihm gewesen war, die nun „ rein zufällig“ auch schon einmal, von Herrschaften in braunen Hemden benutzt wurde. Ich glaube nicht gerne an solche unglücklichen Zufälle. Sprache ist in dem Zusammenhang, auch immer Waffe bzw Stilmittel. Da passiert nichts rein zufällig. Solche Reden werden geschrieben, oder man lässt sie schreiben. Also genug Zeit, den Inhalt immer noch mal Revue passieren zu lassen. Ahnungslosigkeit ist da mE nach keine Ausrede.
Ich jedenfalls bin sehr gespannt, wie das Gericht, die Sache bewertet.