RayWonders schrieb:was denn für ein Vorsatz? es als SA-Parole gemeint zu haben?
Ja. Ob er wissentlich diese Parole geäußert hat. Wissentlich in der Hinsicht, welche Bedeutung diese Parole hat und zudem auch dass es sich bei dieser Parole um eine verbotene Parole handelt.
Verboten kann sie übrigens auch in leicht abgewandelter Form sein, wenn dem verbotenen Original zum Verwechseln ähnlich. Sollte es da nicht schon zufällig Urteile zu geben, kommt es aufs jeweilige Gericht an, wie streng sie auslegen werden und welche abgewandelte Form für das Gericht ebenfalls zu den verbotenen Parolen gezählt werden muss - oder für sie noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist/wäre.
Das war mir im Fall Höcke nicht mal klar, dass selbst die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes noch nicht so ganz eindeutig sein soll.
Bisweilen bin ich davon ausgegangen, dass der Fall lediglich mit der Nachweisbarkeit des subjektiven Tatbestandsmerkmales des Vorsatzes stehen oder fallen könnte.
Dachte, dass wenigstens schon mal die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes eindeutig ist, weil er diese verbotene Parole 1:1 rausgehauen hat - ohne sie abgewandelt zu haben.
RayWonders schrieb:oder weil wenn er es ein zweites mal verwendet in einer Rede obwohl er schon angeklagt wurde?
was ist das anderes als Vorsatz wenn man schon eine Vorladung vor Gericht für die Verwendung der Parole hat und es dann aber nochmal tut?
Also da dürfte natürlich absolut klar sein, dass man da von Vorsatz ausgehen kann.
Weiß als Laie allerdings nicht, ob das für die Anklage und weshalb er nur vor Gericht jetzt steht, überhaupt eine Rolle spielt oder eine Roller spielen darf.
Klingt für mich als Laie erst mal nach Tatmehrheit. Allerdings wird die aktuelle Anklage nicht darauf lauten, wenn Höcke erst nach Anklage diese Parole nochmal verwendet hat.
Das würde mich auch mal interessieren. Eventuell könnte Höcke deswegen auch ein ganz neuer Prozess drohen. Selbst wenn er vom aktuellen Vorwurf freigesprochen werden sollte.