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Angriffskriege deutscher Bündnispartner. Schwerpunkt: Israel/Iran
20.03.2012 um 21:07Hallo erstmal.
Laut Art. 26 Abs. 1 im GG ist es verboten an Vorbereitungen, insb. Teilnahme an Angriffskriegen durchzuführen.
Der Afghanistan-Krieg, war ja kein, im herkömmlichen Sinn Angriffskrieg, da er durch den Anschlag 2001 legitimiert wurde.
Zurzeit plant allerdings Israel, wie jeder weiß, einen Präventivschlag gegen den Iran.
Nun haben sich Ehud Barak und Thomas de Maizière in Berlin getroffen um darüber zu diskutieren.
Israel sieht nur noch ein Zeitfenster von ca. 2 Monaten um solch einen Schlag auszuführen.
De Maizière unterschrieb indes einen Vertrag, dass ein weiteres U-Boot, das mit atomwaffenfähigen Mittelstrecken-Raketen ausgerüstet werden kann, nach Israel geliefert wird.
Die Hälfte der Kosten übernimmt die BRD. Er lies aber die militärische Option offen und verwies auf diplomatische Lösungen.
Darüberhinaus formulierte er aber folgenden Abschnitt:
Zitat:
2. Muss Deutschland Israel bei solch einem Angriff unterstützen, aufgrund der besonderen Begebenheiten zwischen Deutschland und Israel?
Hier entsteht wohl möglich, bei dem Rückschlag Irans + Verbündete automatisch der Verteidigungsfall, allerdings hat Israel den Erstschlag ausgeführt und dies wäre eine Zwickmühle.
Denn theoretisch ist selbst die finanzielle Unterstützung gegen das Grundgesetz.
Quellen:
http://www.tagesschau.de/inland/barakdemaiziere100.html (Archiv-Version vom 20.03.2012)
Diskussion über Rechtsmäßigkeit eines Experten:
http://www.tagesschau.de/ausland/iraninterview104.html
Laut Art. 26 Abs. 1 im GG ist es verboten an Vorbereitungen, insb. Teilnahme an Angriffskriegen durchzuführen.
Der Afghanistan-Krieg, war ja kein, im herkömmlichen Sinn Angriffskrieg, da er durch den Anschlag 2001 legitimiert wurde.
Zurzeit plant allerdings Israel, wie jeder weiß, einen Präventivschlag gegen den Iran.
Nun haben sich Ehud Barak und Thomas de Maizière in Berlin getroffen um darüber zu diskutieren.
Israel sieht nur noch ein Zeitfenster von ca. 2 Monaten um solch einen Schlag auszuführen.
De Maizière unterschrieb indes einen Vertrag, dass ein weiteres U-Boot, das mit atomwaffenfähigen Mittelstrecken-Raketen ausgerüstet werden kann, nach Israel geliefert wird.
Die Hälfte der Kosten übernimmt die BRD. Er lies aber die militärische Option offen und verwies auf diplomatische Lösungen.
Darüberhinaus formulierte er aber folgenden Abschnitt:
Zitat:
Ungeachtet der inhaltlichen Unterschiede zu einem Militärschlag versicherte Deutschland Israel seiner Solidarität. Hier gelte das Wort von Bundeskanzlerin Angela Merkel, sagte der Verteidigungsminister. Danach gehören die Existenz und die Sicherheit des Staates Israel zur deutschen Staatsräson.1. Ist nicht schon allein die Lieferung des U-Bootes gegen das Grundgesetzt (hier: Vorbereitung)?
2. Muss Deutschland Israel bei solch einem Angriff unterstützen, aufgrund der besonderen Begebenheiten zwischen Deutschland und Israel?
Hier entsteht wohl möglich, bei dem Rückschlag Irans + Verbündete automatisch der Verteidigungsfall, allerdings hat Israel den Erstschlag ausgeführt und dies wäre eine Zwickmühle.
Denn theoretisch ist selbst die finanzielle Unterstützung gegen das Grundgesetz.
Quellen:
http://www.tagesschau.de/inland/barakdemaiziere100.html (Archiv-Version vom 20.03.2012)
Diskussion über Rechtsmäßigkeit eines Experten:
http://www.tagesschau.de/ausland/iraninterview104.html