Das bedingungslose Grundeinkommen
27.08.2020 um 14:13ach Quatsch, bekommt ja jeder BGE, gibts also doch weiter Spargel für BGE-Herrenmenschen...
Die 3600 wären dann aber das Einkommen für alle 4, da muss ja der Lohn für einen der beiden Elternteile nich das Gesamteinkommen deutlich übertreffen, sondern nur die angenommenen 1200. Man sollte meinen, dass dann 2000 wohl reichen müssten. Fändest du das zuviel?sacredheart schrieb:Deutscher Spargelstechaspirant erhält 1200€ BGE, seine Frau auch, für beide Kinder vielleicht 600€ BGE. Das sind dann ja schon mal 3600€ BGE.
Bei solchen Aussagen musst du dich nu wirklich nich wundern, wenn der geneigte Leser auf eine bestimmte Denkweise schließt.schrauber2 schrieb:BGE-Herrenmenschen...
Ich gehe mal stark davon aus, dass die Kinder aus der Modellrechnung wie andere Kinder auch in Schule und Kindergarten gehen und ohnehin kein Einkommen erwirtschaften.kuno7 schrieb:Die 3600 wären dann aber das Einkommen für alle 4, da muss ja der Lohn für einen der beiden Elternteile nich das Gesamteinkommen deutlich übertreffen, sondern nur die angenommenen 1200. Man sollte meinen, dass dann 2000 wohl reichen müssten. Fändest du das zuviel?
Oh, diese diffuse Angst ein Besserverdiener oder sein Kind könnte BGE bekommen, das darf ja auf keinen Fall passieren.kuno7 schrieb:Ich denke nich, weil bei einem BGE zwangsläufig auch viele Geld bekommen, die eigentlich gar keins benötigen, was dann natürlich dazu führt, dass die, die es wirklich brauchen weniger bekommen.
Eben die oben genannten Punkte stellen für mich die Haupt Gegenargumente für ein BGE dar. Dieses Gießkannen Prinzip führt zu Fehl Allokationen von Mitteln, die dann wiederum zu Fehl Anreizen am Arbeitsmarkt führen.sacredheart schrieb:Bei einer Familie mit nur einem Einkommen, soll dieses dann ggf auch irgendwie mit dem BGE von Partnerin oder Partner verrechnet werden?
Mit anderen Worten: Kriegt die Zahnarztgattin BGE oder gilt sie, da Hausfrau, als über den zahnärztlichen Gatten hinreichend versorgt?
Die Mehrkosten resultieren doch lediglich daraus, dass nicht Bedürftige Leistungen erhalten, zumindest wenn wir nich von einem, ich nenn es mal "Schlaraffenland BGE", in dem jeder einfach mal so mehr hat, ausgehen, welches sich nich im Bereich von heutigem H4 bewegt.sacredheart schrieb:Es wird ja immer behauptet, ein BGE koste gar nicht viel mehr als unsere bisherigen Sozialleistungen und die höhere gesamtsumme wäre überwiegend ein Resultat zusammengefasster Sozialleistungen.
Du sagst es.sacredheart schrieb:Wenn jetzt aber die Zahnarztgattin BGE erhält, die zuvor ganz sicher keine Sozialleistungen beanspruchen konnte, dann steht dem eben keine andere zusammengefasste Sozialliestung gegenüber, die der Staat einspart. Und hier geht es nicht nur um die Zahnarztgattin, sondern um jede Familie, bei der jemand Hausfrau oder Hausmann ist.
Das is keine diffuse Angst, sondern einfach meine Ansicht, dass mit Steuergeld ja niemand unterstützt werden muss, der dies gar nich nötig hat. Darfste ja gern anders sehen, wobei mich da die Begründung interessieren tät.Abahatschi schrieb:Oh, diese diffuse Angst ein Besserverdiener oder sein Kind könnte BGE bekommen, das darf ja auf keinen Fall passieren.
Das BGE is doch nur eine Form von Umverteilung und warum sollte man denn von denen die wenig bis nix hin zu denen verteilen, die morgens gern mal ne runde im Geldspeicher drehen? :)Abahatschi schrieb:Das BGE ist bedingslos und für alle bis man auf dem Punkt der Finanzierung kommt, dann gibt es eine Bedingung: wer weniger Geld verdient, am besten nicht arbeitet kriegt am meisten.
Also ich für meinen Teil hab noch nie entscheiden wollen, was für wen ausreichend is, wenn überhaupt benenne ich beklagenswerte Umstände, die verbessert werden könnten und nach meiner Meinung auch sollten. Insgesamt is dies aber alles klagen auf hohem Niveau, schließlich haben wir in Deutschland mit die reichsten Armen der Welt.Abahatschi schrieb:Für die anderen wird entschieden was "ausreichend" ist...
Doch, das tust Du, ich hatte es zitiert:kuno7 schrieb:Also ich für meinen Teil hab noch nie entscheiden wollen, was für wen ausreichend is
Wie siehst Du das wenn sich Leute ins Zeug legen um sich irgendwelche Träume zu erfüllen?kuno7 schrieb:weil bei einem BGE zwangsläufig auch viele Geld bekommen, die eigentlich gar keins benötigen
Nein, daher ja das "eigentlich" im Satz, das bedeutet, dass sie über genug Mittel verfügen, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Für alles weitere dürfen sie sich imho selbst kümmern.Abahatschi schrieb:Doch, das tust Du, ich hatte es zitiert:
Es is für mich recht unwesentlich wie viel mehr Geld jemand als ein potentieller BGE Empfänger hat, allerdings sollte nach dem Solidaritätsprinzip der umso mehr geben, je mehr er hat.Abahatschi schrieb:Ist es für Dich dann trotzdem ausreichend weil ihnen nach der BGE Abzocke mehr bleibt als einem reinem BGE Empfänger?
Das stimmt natürlich. Ich hatte angenommen, dass klar wäre es ginge hiesige Minimalstandards. Wenn ich mit nem Geldkoffer durch die Innenstadt latsche und frage, wer will den haben, wird wohl kaum einer ablehnen, aber als bedürftig rangieren bei mir eher die, welche mühe haben ihre Stromrechnung zu zahlen als die, die sich Gedanken über die Länge der neuen Yacht machen.Abahatschi schrieb:Die Tatsache Geld zu haben sagt überhaupt nichts darüber aus ob man weiteres Geld benötigt oder nicht.
Die BGE Finanzierung wird den Mittelstand am meisten treffen, für sie bedeuten BGE: steigen sie finanziell bitte ab.kuno7 schrieb:es ginge hiesige Minimalstandards
Käme stark darauf an, wie ein BGE finanziert wird und wie hoch dieses is. Wenn ein BGE den Mittelstand kaum trifft wie zB. die negative Einkommenssteuer , dann steigen die natürlich auch nich ab.Abahatschi schrieb:Die BGE Finanzierung wird den Mittelstand am meisten treffen, für sie bedeuten BGE: steigen sie finanziell bitte ab.
Tja und ich bewerte ein BGE grundsätzlich als wenig sinnvoll, weshalb ich keines befürworte, was für mich die Finanzierbarkeit irrelevant macht.Abahatschi schrieb:Ich gehe das BGE anders an - zuerst die Finanzierung und die ist nicht gegeben.
Das muss nicht sein. Der Gesetzgeber könnte eine Preisobergrenze für Produkte festlegen. Es gibt ja auch zum Beispiel schon Mietobergrenzen und es gibt auch Strafen für Wucher.Abahatschi schrieb:In Deutschland wird grundsätzlich die Armut relativ angegeben - wenn alle auf einmal 1000 mehr in der Tasche haben, bleibt der Abstand gleich...daher gehe ich mal davon aus dass der Druck auf der Jobsuche bleibt...da zB bei der Miete jeder 1000 mehr zahlen könnte (Extrembeispiel).
Wie oben geschrieben, nicht notwendigerweise. Wer sagt, dass man den Unternehmen die Preisgestaltung komplett überlassen muss? Das ist ja auch jetzt nicht so.Schnapspraline schrieb:Ich halte ein BGE für unrealistisch. Es wird leider nie kommen und selbst wenn, würde es nichts bringen. Das wäre ein Grund die Preise nach oben zu kalkulieren weil ja jeder mehr Geld hat. Dann haben wir die selbe Situation wie jetzt auch. Leute ohne Geld haben dann wieder kein Geld und Leute mit Geld eben mehr. Ich bin dennoch sehr dafür, ich will nämlich Geld ohne Arbeiten zu müssen.
Für Krankheiten und den Bedarf an Medikamenten und Hilfsmitteln ist doch jetzt auch die Krankenkasse zuständig? Eine Krankenkasse ist ja eine Versicherung und Versicherungsleistungen werden vom BGE ja nicht berührt. Auch nicht das Arbeitslosengeld (ALG I), denn das ist ja ebenfalls eine Versicherungsleistung.sacredheart schrieb:Weiterhin ist so ein uniformes BGE nach dem motto 'One size fits all' sozial ungerecht.
Dee gesunde junge Mensch hat einen anderen Finanzbedarf als der multimorbide Behinderte.
Da andere Sozialleistungen in dem System ja ersetzt werden sollen würde es keinen Raum für Unterschiede geben bzw ich hätte noch keine Differenzierung in irgendeinem BGE Konzept gelesen.
Es wird das geben, was gekauft wird. So wie jetzt auch. Wenn irgendwann keiner Spargel kauft, dann wird er auch nicht mehr produziert. Die Nachfrage bestimmt das Angebot.Abahatschi schrieb:Es wird keinen Spargel mehr geben, niemand der ihn anpflanzt, niemand der ihn erntet, niemand der ihn bezahlen kann und will.
Nein, weil diese Arbeiter im Ausland leben und nicht in Deutschland. Deshalb haben sie auch kein Anspruch auf BGE, es sei denn, es gäbe EU-weit ein BGE.kuno7 schrieb:Die dann doch aber auch BGE bekämen oder?
Das ist auch meine Meinung.kuno7 schrieb:Da bin ich grundsätzlich anderer Ansicht. Wenn ich wirklich frei bin in der Entscheidung, eine Arbeit anzunehmen oder eben nich, weil mir ggf. Sanktionen vom Arbeitsamt drohen, is eben schon ein Unterschied.
Wenn ich nich gezwungen bin zu arbeiten, weil mein Lebensunterhalt grundsätzlich gesichert is kann ich einem möglichen Arbeitgeber viel mehr auf Augenhöhe gegenüber treten.
Eben, das sehe ich auch so.kuno7 schrieb:Stimmt, aber für andere, die keine so gute innehaben, könnte ein BGE schon helfen.
H4-Niveau ist zu wenig, finde ich. Damit kommt man doch jetzt auch schwer aus. Ein BGE sollte schon alles Grundlegende decken, also Wohnen, Strom, Heizung, Lebensmittel, Kleidung, Fahrscheine, Bildung... Man sollte nicht jeden Cent dreimal umdrehen müssen.kuno7 schrieb:Nicht, wenn man beispielsweise den Mindestlohn gleichzeitig so erhöhte, dass Arbeit zum Mindestlohn in Vollzeit deutlich über dem BGE läge und BGE gleichzeitig etwas auf H4 Niveau läge.
Diese einfachen Jobs will ja eh auch jetzt keiner machen. Mit dem BGE kann man sich aber problemlos höher qualifizieren, wenn man das möchte. Wenn man nicht arbeiten möchte, geht das eben auch, wenn man genug mit dem BGE hat und einfach leben will. Dann kann man sich eben nur das Grundlegende leisten.sacredheart schrieb:Der BGE Empfänger ist für einfache Tätigkeiten nicht in einer besseren Verhandlungposition, weil der Arbeitgeber auf nicht Berechtigte ausweichen kann und das vielleicht noch in viel stärkerem Maße als bisher tut, weil er weiss, dass der BGE Berechtigte recht einfach sagen kann 'Mach Deinen Scheiss alleine', was der Mann aus Lampukistan nicht sagen kann.
Wieso? Die 4500 Euro sind ja das Haushaltseinkommen. Es reicht doch, wenn das Nettogehalt dann höher als 1500 Euro ist. 1200 plus 1500 sind 2700 Euro netto und wenn das beide verdienen, ist das ein ordentliches Familieneinkommen.sacredheart schrieb:Deutscher Spargelstechaspirant erhält 1200€ BGE, seine Frau auch, für beide Kinder vielleicht 600€ BGE. Das sind dann ja schon mal 3600€ BGE. Deutlich drüber, so dass es motivieren könnte, wäre dann ja ein Mindestgehalt von 4500€.
Jo, dann ist wirklich Ende...was darauf folgt kann man sich denkenvioletluna schrieb:Das muss nicht sein. Der Gesetzgeber könnte eine Preisobergrenze für Produkte festlegen. Es gibt ja auch zum Beispiel schon Mietobergrenzen und es gibt auch Strafen für Wucher.
Falsch, die Versicherung ist beim BGE freiwillig, alle anderen Sozialabgaben entfallen.violetluna schrieb:Eine Krankenkasse ist ja eine Versicherung und Versicherungsleistungen werden vom BGE ja nicht berührt. Auch nicht das Arbeitslosengeld (ALG I), denn das ist ja ebenfalls eine Versicherungsleistung.
Japp... Wie in der DDR... Oder doch nicht?violetluna schrieb:Wenn irgendwann keiner Spargel kauft, dann wird er auch nicht mehr produziert. Die Nachfrage bestimmt das Angebot.
Ein BGE bekommt grundsätzlich jeder in selber Höhe und es wird auch nicht versteuert. Sonst wäre es ja nicht bedingungslos.sacredheart schrieb:Das ist ja auch noch eine Frage: Bei einer Familie mit nur einem Einkommen, soll dieses dann ggf auch irgendwie mit dem BGE von Partnerin oder Partner verrechnet werden?
So habe ich das noch nicht gelesen. Die Modelle, die ich kenne, wurden immer wie oben genannt beschrieben.Abahatschi schrieb:Oh, diese diffuse Angst ein Besserverdiener oder sein Kind könnte BGE bekommen, das darf ja auf keinen Fall passieren.
Das BGE ist bedingslos und für alle bis man auf dem Punkt der Finanzierung kommt, dann gibt es eine Bedingung: wer weniger Geld verdient, am besten nicht arbeitet kriegt am meisten.
Für die anderen wird entschieden was "ausreichend" ist...
Aber genauso ist es...zuerst labert man von bedinungsloses Grundeinkommen für alle...holt zB Götz aus dem Keller...für jeden...alles kein Problem, alles finanzierbar um dann zu verkünden: selbstverständlich kriegen nicht alle BGE, manche werden draufzahlen und manche richtig deftig. Auf die moralischen Vorwürfe wie "egoismus" oder "man soll umdenken" gehe ich gar nicht mehr ein.violetluna schrieb:So habe ich das noch nicht gelesen.
Nein, das ist die normale Marktwirtschaft. Nachfrage bestimmt das Angebot. Wenn ein Produkt nicht abgesetzt werden kann, wird die Produktion eingestellt. So wie jetzt auch schon.Fedaykin schrieb:Japp... Wie in der DDR... Oder doch nicht?
Öhm nein, das ist jetzt auch schon so. Mietzinsobergrenzen gibt es jetzt schon und Warenpreise unterliegen auch Regelungen.Fedaykin schrieb:Jo, dann ist wirklich Ende...was darauf folgt kann man sich denken
So habe ich das nicht gelesen bis jetzt. Ich habe immer bei den verschiedenen Ideen gelesen, dass Renten, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung unverändert bestehen bleiben, nur Sozialleistungen wegfallen, weil diese ja durch das BGE gedeckt sind.Fedaykin schrieb:Falsch, die Versicherung ist beim BGE freiwillig, alle anderen Sozialabgaben entfallen.
Das sehe ich problematisch. Preise werden ja durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Das bedeutet aber auch, dass wenn die Preise hoch sind, auch ein hoher Anreiz dafür besteht, das Angebot zu erhöhen (was langfristig nach der Angebotserhöhung wieder zu niedrigeren Preisen führt). Wenn nun der Staat eingreift und eine Preisobergrenze verordnet, dann ist das Produkt in Frage nun zwar preislich leistbar, aber es resultiert darin, dass künstlich die Nachfrage über dem Angebot liegt. D.h. Leute, die das Produkt wollen, und auch genug Geld (d.h. mehr als die Preisobergrenze) haben kriegen es trotzdem nicht, weil schlichtweg das Angebot nicht ausreicht.violetluna schrieb:Das muss nicht sein. Der Gesetzgeber könnte eine Preisobergrenze für Produkte festlegen. Es gibt ja auch zum Beispiel schon Mietobergrenzen und es gibt auch Strafen für Wucher.