T.Rick schrieb:Bei einem 25jährigen gesunden AlG II -Bezieher wird man wohl nicht von einem lebenslänglichen Wohnen dort ausgehen. Bei einem alkoholkranken 60jährigen schon eher. Daher macht eine Unterscheidung nach Alter und Gesundheitszustand doch einen Sinn. Ein Studium dauert übrigens auch seine Zeit.
Für ein Studium muss man aber (in der Regel) sowieso umziehen, was bei den meisten Studenten mit dem Erstauszug aus dem Elternhaus zusammenfällt - ins Wohnheim zu ziehen, macht da Sinn, weil sie
- noch kaum eigenen Hausstand besitzen, dementsprechend "mit leichtem Gepäck" in eine möblierte und grundausgestatte Wohnmöglichkeit einzuziehen Sinn macht
- in der Regel auch nach dem Studium wegziehen, es für sie also auch keinen Sinn macht, großartig Hausstand anzuhäufen bzw. in eine Wohnungseinrichtung zu investieren
- sie einen Großteil des Tages in der Universität oder beim Studijob verbringen, sie die Wohnung also für wenig mehr als für Schlafen, Hygiene, ab und an mal Essen brauchen
Ein 25-jähriger, der plötzlich oder auch nicht so plötzlich arbeitslos wird, hat
- vorher irgendwo gewohnt
- vermutlich dort auch Hausstand, den er behalten möchte
- keinen Anlass, jetzt (mit Kosten verbunden) ins "Arbeitslosenheim" zu ziehen, aus dem er dann auch wieder (mit Kosten verbunden) ausziehen muss, wenn er wieder Arbeit hat
Solche Wohnheimlösungen sind vielleicht was für komplett Mittel- oder sogar Obdachlose, aber nicht für den durchschnittlichen Grundsicherungsempfänger.