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Das bedingungslose Grundeinkommen

20.847 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Sozial, Grundeinkommen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das bedingungslose Grundeinkommen

31.08.2020 um 13:15
@sacredheart
ähm, warum sollte ein Hartz 4 Bezieher, der in der Regel ja bis 25 sowieso bei den Eltern wohnen muss, kein Recht auf eine eigene Wohnung haben, so er eine findet die bezahlt würde? Das haben Studenten ja auch. Warum sollte er also schlechter gestellt sein, als andere Menschen?


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31.08.2020 um 13:36
@Tussinelda

Für Hartz IV Bezieher wird eine Regelgröße als Einzelperson von 45-50 qm veranschlagt. Das gilt dann so ja auch für den 23jährigen Hartz IV Bezieher. Ein Studentenwohheim bietet jedoch zB meist weit geringere Platzverhältnisse und eine Gemeinschaftsküche.

Warum solll das dem Studierenden zumutbar sein, dem reinen Leistungsbezieher exakt gleichen Alters jedoch nicht? Warum soll der 3x soviel Platz benötigen wie ein Student?


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31.08.2020 um 13:44
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Warum solll das dem Studierenden zumutbar sein, dem reinen Leistungsbezieher exakt gleichen Alters jedoch nicht? Warum soll der 3x soviel Platz benötigen wie ein Student?
Weil der Wohnheimsbewohner dort für eine Maximalzeit wohnt, es sich also ähnlich wie z.B. Barrackenunterbringung oder Haft um eine klar terminierte Übergangssituation handelt. Ein Langzeitarbeitsloser würde aber dauerhaft in einer solchen Situation leben, was nicht menschenwürdig ist, weil man z.B. keinen Platz für seine persönlichen Habe über den absoluten Grundbedarf hinaus hätte. Solche Elendsquartiere kannte man noch aus der Kaiserzeit und der Weimarer Republik, das sind Brutstätten für allerlei Probleme, Krankheit, Gewalt, psychische Erkrankungen usw. Das will man so nicht mehr.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

31.08.2020 um 13:51
@bgeoweh

Wir gehen aber doch mal erst davon aus, dass der 23jährige Langzeitarbeitslose ja soooo lange noch gar nicht langzeitarbeitslos sein kann.
Es wäre doch auch andenkbar, da nach Alter zu differenzieren. Was einem 29jährigen noch zumutbar ist, muss für einen 71jährigen ja noch lange nicht zumutbar sein.

Und warum sollte der 23jährige Arbeitslose weit mehr persönliche Habe unterzubringen haben, als der 23jährige Student?

Man könnte eine klare Altergrenze ziehen. Warum ist es denn für den Arbeitslosen eine Barracke, aber für den Studenten nicht?

Möglicherweise hat eine zeitlich begrenzte Unterbringung in einem Wohnheim für den einen oder anderen ja auch eine belebenden Effekt auf die Arbeitssuche.


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31.08.2020 um 14:09
@sacredheart
wir gehen hier von gar nix aus. Nochmal, bis 25 sowieso Zuhause, Studenten haben die Möglichkeit eine Wohnung nach eigenem Gusto zu nehmen, warum sollte dies einem Hartz 4 Bezieher nicht zustehen. Und warum soll es einen Unterschied geben, was das Alter eines Hartz4 Beziehers betrifft?


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Das bedingungslose Grundeinkommen

31.08.2020 um 14:22
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:eine Wohnung nach eigenem Gusto zu nehmen, warum sollte dies einem Hartz 4 Bezieher nicht zustehen
Es geht darum wer die Wohnung bezahlt.


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31.08.2020 um 14:25
@Fedaykin
Nein, es geht darum, wieviel Wohnraum in welcher Form zugebilligt wird.


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31.08.2020 um 14:27
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nein, es geht darum, wieviel Wohnraum in welcher Form zugebilligt wird
Nein... Kann man nicht trennen. Der Student bekommt seinen Wohnraum nicht gestellt oder bezahlt.... Auch keine Erstausstattung...


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Das bedingungslose Grundeinkommen

31.08.2020 um 14:40
Der Staat zahlt einem Hartzer nicht unbegrenzt Miete. Braucht er auch gar nicht. Was problematisch werden kann, wenn keine kleinen und billigen Wohnungen zur Verfügung stehen, weil entweder keine auf dem Markt sind oder sie vorrangig an Studenten gehen, was auch richtig so ist, ein Hartzer muß ja nicht regelmäßig zur Uni kommen, die Studenten schon, kurze Wege vermindern das Verkehrsaufkommen. In typischen Hochschul-Städten, wo die Nachfrage nach Kleinwohnungen wegen der hohen Studentenzahl immens ist, haben Hartzer schlechte Karten. Aber der Hartzer kann sich ja auch außerhalb der Städte was suchen, wo Wohnraum billiger zu haben ist.


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31.08.2020 um 14:51
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wir gehen hier von gar nix aus. Nochmal, bis 25 sowieso Zuhause, Studenten haben die Möglichkeit eine Wohnung nach eigenem Gusto zu nehmen, warum sollte dies einem Hartz 4 Bezieher nicht zustehen. Und warum soll es einen Unterschied geben, was das Alter eines Hartz4 Beziehers betrifft?
@Tussinelda

Eine Wohnung komplett nach eigenem Gusto kann man dann beziehen, wenn man sie sich leisten kann.

Und so richtig hat hier keiner eine Antwort auf meine Frage: Warum sind 12qm und Gemeinschaftsküche für einen Studenten gut genug, aber als gleichaltriger Hartz IV Empfänger darf es nicht nur ein bißchen mehr sein, sondern gleich eine ganz andere Größenordnung, nämlich die 3-4fache Größe?

Und mit dem Alter kann das durchaus zu tun haben. Der 71jährige Leistungsbezieher wird wohl mehr Dinge haben, die er unterbringen muss als der 26jährige. Das ist ja nicht nur bei Hartz IV Empfängern regelhaft so.

Oder umgekehrt: Warum ist etwas für einen Studenten locker gut genug, was bei einem Hartz IV Empfänger gleichen Alters aber sofort (gemessen an der Regelgröße von Wohnraum) als menschenunwürdig ausgeschlagen werden könnte. Das ist halt zweierlei Maß.

Und es gibt durchaus Fälle, wo auch Menschen deutlich unter 25 vom Amt die Möglichkeit bekommen, nicht bei den Eltern zu wohnen. Aber auch die dürfen natürlich gleich ganz anders dimensionierte Anforderungen an Mindestgrößen stellen, als ein Student.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

31.08.2020 um 15:09
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und so richtig hat hier keiner eine Antwort auf meine Frage: Warum sind 12qm und Gemeinschaftsküche für einen Studenten gut genug, aber als gleichaltriger Hartz IV Empfänger darf es nicht nur ein bißchen mehr sein, sondern gleich eine ganz andere Größenordnung, nämlich die 3-4fache Größe?
Man könnte auch fragen, sind Hartzer weniger bereit oder fähig, sich mit anderen Mitbewohnern in einer WG (ein Zimmer für sich selbst, Mitbenutzung von Küche und Bad) zu arrangieren? Früher langte ein Zimmer in Untermiete häufig. Heute muß es sofort eine komplette Wohnung sein. Auf Staatskosten, natürlich. Das nennt man Ansprüche stellen.


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31.08.2020 um 15:14
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Solche Elendsquartiere kannte man noch aus der Kaiserzeit und der Weimarer Republik, das sind Brutstätten für allerlei Probleme, Krankheit, Gewalt, psychische Erkrankungen usw. Das will man so nicht mehr.
@T.Rick

Ich nehme an, @bgeoweh liegt da sogar ganz richtig. Aber wenn man von Studenten erwarten kann, sich untereinander halbwegs zu betragen, warum geht man davon aus dass Arbeitslose das nicht hinkriegen würden und dass das natürlich einen ordentlichen finanziellen Mehraufwand rechtfertigt? Genau genommen ist das sogar eine Form von Diskriminierung, dass man vorab davon ausgeht, eine derart 'problematische Klientel' müsse besser vereinzelt werden.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

31.08.2020 um 15:17
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Solche Elendsquartiere kannte man noch aus der Kaiserzeit und der Weimarer Republik, das sind Brutstätten für allerlei Probleme, Krankheit, Gewalt, psychische Erkrankungen usw. Das will man so nicht mehr.
In den Elendsquartieren der Kaiserzeit waren manchmal 10köpfige Familien auf 20 Quadratmetern zusammengepfercht. Das kann man nicht mit der Unterbringung einer alleinstehenden Person vergleichen.


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31.08.2020 um 15:19
@sacredheart

Vielleicht geht man beim Studenten tatsächlich davon aus, dass er diese Bleibe nur für die Dauer des Studiums bewohnt. Bei einem AlG II Bezieher kann die Wohnung jedoch bis ans Lebensende bewohnt werden.
Aus fordern Grund denke ich, wird dort unterschieden


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31.08.2020 um 15:30
Bei einem 25jährigen gesunden AlG II -Bezieher wird man wohl nicht von einem lebenslänglichen Wohnen dort ausgehen. Bei einem alkoholkranken 60jährigen schon eher. Daher macht eine Unterscheidung nach Alter und Gesundheitszustand doch einen Sinn. Ein Studium dauert übrigens auch seine Zeit.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

31.08.2020 um 16:02
Zitat von T.RickT.Rick schrieb:Bei einem 25jährigen gesunden AlG II -Bezieher wird man wohl nicht von einem lebenslänglichen Wohnen dort ausgehen. Bei einem alkoholkranken 60jährigen schon eher. Daher macht eine Unterscheidung nach Alter und Gesundheitszustand doch einen Sinn. Ein Studium dauert übrigens auch seine Zeit.
Für ein Studium muss man aber (in der Regel) sowieso umziehen, was bei den meisten Studenten mit dem Erstauszug aus dem Elternhaus zusammenfällt - ins Wohnheim zu ziehen, macht da Sinn, weil sie

- noch kaum eigenen Hausstand besitzen, dementsprechend "mit leichtem Gepäck" in eine möblierte und grundausgestatte Wohnmöglichkeit einzuziehen Sinn macht
- in der Regel auch nach dem Studium wegziehen, es für sie also auch keinen Sinn macht, großartig Hausstand anzuhäufen bzw. in eine Wohnungseinrichtung zu investieren
- sie einen Großteil des Tages in der Universität oder beim Studijob verbringen, sie die Wohnung also für wenig mehr als für Schlafen, Hygiene, ab und an mal Essen brauchen

Ein 25-jähriger, der plötzlich oder auch nicht so plötzlich arbeitslos wird, hat

- vorher irgendwo gewohnt
- vermutlich dort auch Hausstand, den er behalten möchte
- keinen Anlass, jetzt (mit Kosten verbunden) ins "Arbeitslosenheim" zu ziehen, aus dem er dann auch wieder (mit Kosten verbunden) ausziehen muss, wenn er wieder Arbeit hat

Solche Wohnheimlösungen sind vielleicht was für komplett Mittel- oder sogar Obdachlose, aber nicht für den durchschnittlichen Grundsicherungsempfänger.


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31.08.2020 um 16:18
Mit 25 hat man wohl kaum einen großen Hausstand, außer man hat eine eigene Wohnung samt Inhalt geerbt - aber dann beantragt er garantiert kein Hartz. Einzelne Zimmer werden häufig möbliert vermietet, also kein großartiger Umzug von Möbeln nötig. Der Rest ist mit dem Studenten identisch, also faule Ausreden. Was macht denn der Arbeitslose den ganzen Tag zuhause, sich einmauern und selber anöden? Der wird wohl auch des Öfteren mal unterwegs sein, wenn er nicht grad Bewerbungen schreibt.


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31.08.2020 um 16:19
Zitat von T.RickT.Rick schrieb:Mit 25 hat man wohl kaum einen großen Hausstand
Mit 25 hast du unter Umständen schon 9 Jahre lang gearbeitet.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

31.08.2020 um 16:22
Wer nicht grad ein manischer Sammler ist, hat dann trotzdem nicht viel bewegliche Habe. Was braucht man denn als normaler Mensch, Klamotten, vielleicht etwas Elektronik, seine Buchführung (Versicherungen, Unterlagen) in ein paar Ordnern, das eine oder andere Lieblingsstück, Fotoalben oder der alte Teddy. Nichts was sich nicht ziemlich schnell packen und bewegen ließe, selbst moderne Möbel sind oft zerlegbar, eine Lieferwagenfahrt dürfte in der Regel reichen.
(Bin auch schon mal umgezogen. Kaum zu glauben, was in einen einzigen Lieferwagen alles reinpaßt!)


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31.08.2020 um 16:38
Einem jungen Menschen, der sich seine ersten Möbel zulegt und potentielle Umzüge vor sich hat, kann man nur raten, sich von vornherein solche Möbel zu suchen, die entweder leicht genug sind, um im Ganzen bewegt zu werden (Stühle) oder die sich gut zerlegen und wieder montieren lassen (Bett, Schrank, Regal). Massive und schwere Objekte sind für Eigentumswohnungen (Rentnerwohnungen) gut, nicht für jemanden der beweglich sein will oder muß.


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