Abahatschi schrieb:Die Korrekte Berechnung wäre für 2017 (bei angenommener Verrechnung von 50%):
82,8 Mio * 12 *1000 € + 482,75 Mrd € (50% Sozialetat) = 1476,35 Mrd €. / Jahr...und schon ist man bei 3277Mrd.€ BIP..bei einer Sozialquote von 45%..mit der Möglichkeit weitere Beitragszahler zu verlieren.
Das ist Quatsch, weil das BGE eben nur 82,8 Mio * 12 *1000 € kostet also 993.600.000.000 Euro/Jahr
Es fallen aber die RV (nach Ablauf des Vertrauensschutz) und die AV weg.
Es bleibt die Finanzierung der KV und der PV diese wird aber nicht durch zusätzliche Belastungen/Abgaben/Zuzahlungen sondern durch die Wertschöpfungsabgabe abgedeckt.
Es wird auch nur noch eine gesetzliche Krankenkasse/Pflegekasse benötigt
Ich habe eine Beispielrechnung aufgrund des
Staubhaar-Modell erstellt
Die genau Berechnung zeigt dass das BGE ein Wirtschaftsförderprogramm für den Mittelstand ist
Arbeitnehmer https://www.nettolohn.deBeispiel Arbeitnehmer ledig Steuerklasse I Bruttojahreseinkommen 48.000
Summe Sozialabgaben monatlich 803,00 € jährlich 9.636,00 €
Summe Steuern inklusive "Soli" monatlich 727,07 € jährlich 8.724,85 €
Netto monatlich 2.469,93 € jährlich 29.639,15 € Abgabenlast 38,25 %
Bei einem Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresgehalt (48.000 € Bruttojahreseinkommen +12.000 € BGE inklusive freie KV und PV Versorgung) liegt die Nettosteuer bei 24.000 Euro "Steuerlast" 40 % inklusive KV und PV Beiträge) monatlich Netto 3.000.00 € - Private RV 400,00 € = monatlich 2.600 Euro jährlich netto 31.200 €Arbeitgeber:Ersparnis Arbeitgeber pro Arbeitsplatz Sozialabgaben monatlich 803,00 € jährlich 9.636,00 € bei einem Mittelstandunternehmen von 500 Mitarbeiter sind dass 401.500 € monatlich und ganze 4.818.000 € jährlich und die Arbeitnehmer haben mehr netto als heute.
Finanziert wird das BGE über eine allgemeine und allumfassende "Wertschöpfungsabgabe" in Höhe von ca. 44,8 % bei einem BIP von 2,5 Billionen Euro/jahr. Das BGE für 500 Personen kostet jährlich 6 Millionen Euro mit 4.818.000 € wird das Unternehmen durch wegfallende Sozialabgaben entlastet, bleibt eine Steuerlast für das BGE in der Wertschöpfungsabgabe von rund 1.2 Millionen Euro pro Jahr oder 100.000 € monatlich. Ich bin davon überzeugt das sich durch eine ersetzende "Wertschöpfungsabgabe inklusive KV und PV Beiträge" die aktuellen Unternehmenssteuern und Sozialabgaben bei dem Beispiel Mittelstandunternehmen mit 500 Mitarbeiter die Abgaben und Steuerlast nicht ansteigen sondern erheblich absinken läßt. (Konkrete Zahlen und Größen kann ich aufgrund mangelnder Steuer- Quellzahlen des Beispiel Mittelstandunternehmen nicht errechnen)
Staat:Auflösung der BA und Jobcenter und später (Auslaufen des Vertrauensschutz) auch der RV erhebliche Einsparung der Personalkosten und der Bürokratie um soziale Leistungen, die einzige "bürokratische" Erfassung für ein BGE ist in der Regel die Geburtsurkunde und die Sterbeurkunde zur Beendigung des BGE mehr nicht.
Also eine WIN-WIN Situation für viele vor allem hat der Staat zusätzliche Mittel die jetzt an Bürokratie und Immobilien gebunden sind, auch ein Faktor der Habenseite eines BGE.