Also noch einmal ganz langsam....
- Aufgrund der Industrie 4.0 und der Fortentwicklung der Robotik und im Sinne des Umweltschutz und der Umweltzerstörung ist ein BGE zukünftig alternativlos
- Auch wenn das heute von vielen so noch nicht akzeptiert wird, kommt diese Fortentwicklung schneller als viele denken.
- Ein BGE ist finanzierbar ein absinken der Löhne ist nicht zu erwarten somit ist die Akzeptanz von breiten Gesellschaftsschichten gesichert. Ebenfalls werden weiterhin viele Menschen - wie auch heute- für sinnstiftender Arbeit verfügbar sein. (Beispiel ich kenne mehrere Personen die im Besitz von mindestens einen Miethaus sind mit Miteinnahmen von 1000 €. Diese gehen nach wie vor als Krankenschwester oder Altenpfleger, Polizist oder Lehrer zur Arbeit.
- zur Finanzierung wird das Steuersystem verändert viele Steuern fallen Weg auch viele Sozialabgaben fallen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer weg an ihre Stelle tritt eine Wertschöpfungsabgabe inklusive Kosten für die benötigten Sozialversicherungen (KV und PV)
- Ein kompletter Umbau des Steuersystems in DEU ist nicht erforderlich, eine zielgerichtete Justierung des Steuersystems in DEU im Bezug auf das BGE ist innerhalb der EU-Verträge möglich.
- Die Lohnnebenkosten in heutiger Form fallen weg dadurch wird das BGE auch für viele Unternehmen mit vielen Beschäftigten attraktiv die Lohnstückkosten sinken der Wirtschaftsraum mit BGE wird am Weltmarkt konkurrenzfähiger als Heute.
- Durch den Wegfall der Lohnnebenkosten wir der BGE Standort zum Magnet für die Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen Arbeit wird dadurch erheblich billiger was für den Wirtschaftsraum mit BGE ein beachtlicher Standortvorteil ist.
- Inflationäre Tendenzen sind durch ein BGE weder zu erwarten noch zu befürchten, weil die allgemeine Kaufkraft durch ein BGE nur im Rahmen tariflicher Lohnerhöhungen ansteigt und vor allem zu niederen Einkommen verschoben wird.
- Tatsächliche Armut ist nach der Einführung eines BGE Geschichte
- Die Rentenauszahlung über 1000 € BGE bleibt vorerst bestehen (Vertrauensschutz)
- Durch eine Stichtagsregelung wird die Finanzierbarkeit des BGE sichergestellt. Für neu ankommende Asylbewerber bleibt die Grundsicherung als Asylleistung erhalten, für die Personen-Freizügigkeit innerhalb des EU Binnenmarkt bleiben die vorhandenen Regelungen bestehen.
- Die Freizügigkeit innerhalb der EU bleibt unangetastet unter Beachtung der bereits gültigen Regeln erhalten,
- zusätzliche Zollschranken sind für ein BGE nicht erforderlich
- Durch den Standortvorteil der wegfallenden Lohnnebenkosten in DEU ist eine Ausweitung des BGE Modells auf den Euroraum zu erwarten.
Die Fakten vom Arbeitsmarkt:Sybilla schrieb:Arbeitsmarkt im März 2019: Die Zahl der Unterbeschäftigten wird für März 2019 laut BA Bericht auf 3.253.976 Personen beziffert 7,1%
Im März 2019 schlüsseln sich die 6.415.466 Leistungsempfänger von Leistungen im Bereich SGBII/SGBIII aufgrund der offiziellen Zahlen des im BA Bericht für März 2019 auf:
772.702 (-) Personen waren im Bezug von ALG I, des weiteren erhielten 4.014.563 (+) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen ALG II (Hartz IV) und 1.628.201 (+) Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen (Sozialgeld)
Die Vorteil für viele überwiegen die Nachteile für weniger, auch wenn diese wenigen hier im Forum sehr laut und wortgewaltig auftreten, die Zeit in ihrem lauf hält keiner auf.[/quote]