Abahatschi schrieb:Da habe ich mal Fragen dazu:
Erbschaftsteuer - ab welchem Grenzwert/Freibetrag?
Außerdem interessiert mich wie das zu Lebzeiten kontrolliert wird.
Kapitalertragsteuer -> Abschaffen und den Gewinn zu den normalen Einkünften zählen (individueller Steuersatz, anstatt Quellensteuer)
Das gehört seit langer Zeit richtig gestellt.
Vermögensteuer -> ich habe verstanden ab 3 Mio -> welcher Satz?
Erbschaftssteuer: ab 1,5 Mio. (außer selbstgenutzter Immobilie), aber progressiv, d.h. im unteren Bereich relativ sanft (15-20%) und oberhalb 5 Mio. progressiv steigend.
Kapitalertragssteuer - ja, da halte ich deinen Vorschlag für gut.
Vermögenssteuer - ähnlich wie bei der Erbschaftssteuer, allerdings bezogen auf 10 Jahre, d.h. man kann sich aussuchen, wann man innerhalb dieses Zeitraums die Vermögenssteuer zahlt, kann das auch in Raten tun. ab 20% (also 2% pro Jahr) bis 400% (40% pro Jahr) bei Milliardären. Kontrolliert wird das durch eine "vollständige Selbstauskunft", so wie das auch in Insolvenzfällen ist, d.h. alles muss auf den Tisch: Immobilienbesitz im In- und Ausland, Konten, auch Börsenkonten (In- und Ausland), weiteres Vermögen, auch Firmenanteile die nicht über Aktien laufen, sondern vertragsmäßig, andere Wertpapiere, Vermietungen und Verpachtungen, Erklärung dass man keine Nummernkonten hat, sonstiges Vermögen (Yachten, Anteile an Spielcasinos etc., Puffs, Autopark, Grundbesitz ohne Immobilien z.B. Wald oder Agrarland), Gastwirtschaft, die nicht selbst betrieben wird, etc. Ein eigener Betrieb bleibt von der Vermögenssteuer ausgenommen, wir wollen ja nicht die Wirtschaft kaputt machen. Notfalls muss das Vermögen geschätzt werden, wenn es keine vollständigen Unterlagen mehr gibt.
Das Gleiche gilt auch bei Großerben mit unübersichtlichem Vermögenstransfer durch Erbschaft.
Abahatschi schrieb:Du brauchst eine Alternative zu BGE - bitteschön:
Ach, man kann bei dir schon recht schnell die ernstgemeinten Beiträge von den geistlosen unterscheiden, in denen du wohl witzig klingen willst, dabei nur den Grad deiner Sozialmoral unfreiwillig offenbarst. Kapitalisten nennt man ja auch nicht immer ganz zu unrecht Kapitalistenschw****.
:troll:Kurzschluss schrieb:Meines Erachtens hat das BGE nur einen Haken: Es kann in einem Deutschland in der EU nicht eingeführt werden. Entweder es übernimmt die gesamte EU das BGE (das dann sicher nicht finanzierbar ist) oder Deutschland schottet sich ab, was dann wiederum auch nicht mehr finanzierbar ist
Einmal das, und zum anderen: Wenn man das gesamte Sozialsystem umbaut und mehr als bisher über Steuern finanziert, geht das nur, wie schon dargelegt und begründet, auf G20-Ebene, um Steuerflucht zu verhindern, bleibt also bis auf weiteres eine Schnapsidee.