Sybilla schrieb:ab 1.Juni.2019 Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2019 für das erste und zweite Kind 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro pro Monat.
Der Kinderzuschlag in Jahre 2019 beträgt maximal 183 Euro pro Monat. Mit diesem werden Ausbildungs- und Teilhabeleistungen von sozial schwächeren Familien gefördert.
Der Kinderfreibetrag beträgt 2019 nun 4.980 Euro pro Kind und Jahr.
Inklusive des Betreuungsbetrages entspricht das 7.620 Euro.
Tja wenn dir da der Unteschied nicht Auffällt kann ich dir nicht Helfen.
Freibetrag nützt nur was wenn man auch Einkommen hat. Da wird nix zugeschossen sondern weniger Eingezogen.
das Baukindergeld ist "Verwendungsgebunden" usw.
Es ist ein ganz gewaltiger Unterschied, wenn das Kind soviel "Einbringt"
Sybilla schrieb:Dann gibt es noch Elterngeld - Elterngeldrechner
:palm:ich sehe du bist voll im Thema..