Abahatschi schrieb:Die Erbschaftsteuer müsse steigen: Es sei ungerecht wenn Verwandte und Hinterbliebene etwas "leistungslos" bekommen aber voll gerecht wenn vollkommen Fremde das durch Umverteilen tun :)Ha ha ha, die Sozis mit ihrem Erbsengehirn.
Das ist ja insgesamt viel komplizierter.
Erstens ist heute ein Betrag von sage und schreibe 400.000,00€ von der Erbschafts/Schenkungssteuer befreit. Wenn also jemand vor seinem Ableben sein Vermögen z.B. an seine Kinder verschenkt, geht der Staat bis zu dieser Summe pro Kind leer aus. Das ist doch schon mal eine Ansage. Beim Erben an den Lebenspartner gilt sogar ein Freibetrag von 500.000,-. Dazu kommen noch sogenannten "Versorgungsfreibeträge" mit einer ganz speziellen Berechnungsart, die bis zu 256.000,00€ betragen können.
Dieses Vorgehen ist begrüßenswert, denn heutzutage gelten Vermögen dieser Größenordnung noch als Kleinvermögen, dessen Ursprung aus bereits versteuertem Einkommen besteht.
Aber auch bei Vererbung von Firmenanteilen wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wurde:
In der Regel ist bei der Berechnung der Erbschaftsteuer der Verkehrswert heranzuziehen, wobei 85 Prozent vorläufig geschont und nur 15 Prozent des Verkehrswertes der Erbschaftsteuer unterworfen werden. Soweit mindestens 20 Arbeitnehmer vorhanden sind, müssen geerbte Geschäftsanteile fünf Jahre gehalten werden und die Lohnsumme in den fünf Jahren 400 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme vor dem Erbfall entsprechen. In diesem Fall sind die 85 Prozent erbschaftsteuerfrei.
Das bedeutet, man kann als Erbe seine Firmenanteile erst nach 5 Jahren verkaufen, wenn man diesen Freibetrag von 85% beanspruchen will. "in fünf Jahren 400 Prozent der Lohnsumme" bedeutet, dass mindestens 400 : 5 = 80% der Lohnsumme pro Jahr bezahlt werden muss. Man darf also in den 5 Jahren auch nicht alle Arbeitnehmer entlassen und die Firma nur zum Schein weiterführen.
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