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Das bedingungslose Grundeinkommen

20.847 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Sozial, Grundeinkommen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:24
@Sybilla

Um deine Fehler zusammenzufassen:

Es gibt nur Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Elterngeld gibt es nur für Personen, die für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben, und nur bis 14 Monate.
Baukindergeld gibt es nur wenn man baut, und auch das nur 10 Jahre lang.

Ein Geringverdiener kommt mit Baukindergeld also auf: 204€ Kindergeld + 100€ Baukindergeld im Monat für die ersten 10 Jahre, macht 304€/Monat. Das Elterngeld schenken wir uns, das ersetzt nur für ca. 1 Jahr die normalen Einkünfte. Also 304€

Im BGE gibt es unbegrenzt 1000€. In den ersten 10 Jahren ist das BGE also für den Staat mehr als 3 mal so teuer wie der Ist-Zustand. Danach 5 mal so teuer.

Ein Hochverdiener erhält den Freibetrag, also monatlich maximal 635€, plus 100€ BKG für 10 Jahre. 735€

Demnach ist das BGE für Hochverdiener um ca. 40% teurer, nach Ablauf von 10 Jahren mehr als 50% teurer.

Wenn wir das Elterngeld noch mit einbeziehen, wird das BGE für den Staat im ersten Jahr noch teurer. Hurra.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:24
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Also wir hatten Kinder auf der Steuerkarte und haben zusätzliches Kindergeld erhalten. Hat sich das geändert?
Nö hat es nicht habe das soeben bei https://www.nettolohn.de nachgerechnet der Kinderfreibetrag gemäß § 32 Abs. 6 EStG wirkt noch immer steuermindernd zusätzlich gibt es Kindergeld.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:27
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Nö hat es nicht habe das soeben bei https://www.nettolohn.de nachgerechnet der Kinderfreibetrag gemäß § 32 Abs. 6 EStG wirkt noch immer steuermindernd zusätzlich gibt es Kindergeld.
Neeeein:
Diese Freistellung des Existenzminimums des Kindes wird in Deutschland durch ein duales System gewährleistet, zu dem einerseits das Kindergeld und andererseits der von der Einkommensteuer absetzbare Kinderfreibetrag gehören. Das Kindergeld kommt dabei vor allem einkommensschwächeren Familien mit einem geringen oder keinem zu versteuerndem Einkommen zugute, während der Kinderfreibetrag sich bei Familien mit einem hohen zu versteuernden Einkommen positiv auswirkt.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung von Amts wegen, ob der Abzug der Kinderfreibeträge günstiger ist als das Kindergeld (Günstigerprüfung). Ergibt sich aus der Günstigerprüfung, dass der Steuervorteil aufgrund des Kinderfreibetrages höher ist als das Kindergeld, entfällt der Kindergeldanspruch und es werden stattdessen die Kinderfreibeträge vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Seit 2004 genügt für diese Anrechnung auf den Kinderfreibetrag der Anspruch auf Kindergeld, unabhängig davon, ob es wirklich ausbezahlt wurde; seit 2007 werden auch etwaige ausländische Ansprüche angerechnet.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis für zulässig erklärt: Der Gesetzgeber darf die Steuerfreistellung des Existenzminimums auch durch die Zahlung von Kindergeld gewährleisten.[1] Damit ist nur derjenige Teil des Kindergeldes, der höher ist als die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag, eine echte Förderung der Familien. Dieser Anteil „echter“ Förderung sinkt mit steigendem Einkommen: Bei einem zu versteuernden Einkommen von etwa 30.000 € beträgt er für Steuerpflichtige, die nach der Splittingtabelle besteuert werden, nur noch ein Drittel. Komplett verschwunden ist der Förderanteil ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 64.000 € bei Verheirateten mit 1 Kind. Bei Alleinerziehenden liegt diese Grenze bei ca. 33.800 € (Tarif 2016).
Wikipedia: Kindergeld (Deutschland)#Vom Kindergeld abhängige Vergünstigungen


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:28
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Es gibt nur Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Definitiv falsch rechne selbst nach.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Elterngeld gibt es nur für Personen, die für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben, und nur bis 14 Monate.
Anders habe ich nicht behauptet.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Baukindergeld gibt es nur wenn man baut, und auch das nur 10 Jahre lang.
Das hätten wir uns auch gewünscht.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Wenn wir das Elterngeld noch mit einbeziehen, wird das BGE für den Staat im ersten Jahr noch teurer. Hurra.
Nö Du hast es immer noch nicht verstanden es gibt nur BGE sonst nix.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:29
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Definitiv falsch rechne selbst nach.
Definitiv richtig, siehe oben.
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Nö Du hast es immer noch nicht verstanden es gibt nur BGE sonst nix.
Das BGE alleine ist bereits teurer als das Ist-System.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:29
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Neeeein:
Rechne es halt aus dann siehst Du es. Du meinst etwas anders als ich


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:30
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Rechne es halt aus dann siehst Du es. Du meinst etwas anders als ich
Nein, wir meinen das Gleiche, du versteht nur offenbar nicht, wie und was das Finanzamt rechnet.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:32
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Nein, wir meinen das Gleiche, du versteht nur offenbar nicht, wie und was das Finanzamt rechnet.
Ich habe das jetzt mit drei unterschiedlichen Netto-Lohn Rechner berechnet und meine eigene Erfahrung Steuerabzug + Kindergeld und alle sagen ja mit Kinder ist der Steuerabzug geringer als ohne Kinder, vielleicht sind ja alle falsch programmiert und wir haben von Finanzamt Geld geschenkt bekommen. Kann ja sein, aber halt heute ist ja der 1. April, alles klar.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:34
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Ich habe das jetzt mit drei unterschiedlichen Netto-Lohn Rechner berechnet und meine eigene Erfahrung und alle sagen ja mit Kinder ist der Steuerabzug geringer als ohne Kinder, vielleicht sind ja alle falsch programmiert und wir haben von Finanzamt Geld geschenkt bekommen. Kann ja sein, aber halt heute ist ja der 1. April, alles klar.
Was für einen Bruttolohn hast du eingegeben? Wenn er hoch genug war, greift der Freibetrag...


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01.04.2019 um 18:35
@Sybilla
Da hast Du dein 1.04:
https://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag.html
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eng miteinander gekoppelt und von staatlicher Seite aus eine Unterstützung für Familien, um den Grundbedarf der Kinder zu decken. Dabei gilt, entweder Kindergeld ODER Kinderfreibetrag, beides zusammen ist nicht möglich.
@bgeoweh hat es Dir richtig erklärt:
Ob nun das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Steuerpflichtige vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der jährlichen Berechnung der Einkommensteuer (Veranlagung) im Rahmen einer Günstigerprüfung.



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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:36
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Was für einen Bruttolohn hast du eingegeben? Wenn er hoch genug war, greift der Freibetrag...
Glaube ich nicht , ich habe 2000 € Brutto/Moinat als Beispiel gewählt


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01.04.2019 um 18:37
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:@bgeoweh hat es Dir richtig erklärt:
Ja, und in der Praxis läuft das so, dass man das Kindergeld ausbezahlt bekommt (weil man es auf jeden Fall erhält) und dann bei der Einkommenssteuererklärung der Freibetrag berechnet und eine sich ggf ergebende Differenz zugunsten des Steuerpflichtigen steuermindernd wirkt.


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01.04.2019 um 18:38
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:@bgeoweh hat es Dir richtig erklärt:
Nein wir sprechen von verschiedenen Freibeträgen so weit bin ich schon, rechne selbst nach dann siehst du es. Die Steuerlast sinkt mit jeden Kind ab


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:39
@bgeoweh
Der Nettolohnrechner macht diese Differenzierung wohl nicht...es fragt nicht mal nach der Anzahl der Kinder...Außerdem muss man noch die Klasse richtig wählen...zwischen 2 und 5 ist alles möglich.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:40
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Nein wir sprechen von verschiedenen Freibeträgen
Jetzt erfindest Du auch noch verschiedene Kinderfreibeträge...


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:42
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Der Nettolohnrechner macht diese Differenzierung wohl nicht...es fragt nicht mal nach der Anzahl der Kinder...Außerdem muss man noch die Klasse richtig wählen...zwischen 2 und 5 ist alles möglich.
Das ist mir alles wurscht, auf der verlinkten Seite steht wortwörtlich, was ich hier geschrieben habe, was sich Sybilla da in ihrer Traumwelt zurechtspinnt, tangiert mich nicht. Bei ihrem Grad an Sachkenntnis wird das genau so falsch sein wie die Mondrechnungen, in denen man Kindergeld, Elterngeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig bekommt.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:43
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Der Nettolohnrechner macht diese Differenzierung wohl nicht...es fragt nicht mal nach der Anzahl der Kinder...Außerdem muss man noch die Klasse richtig wählen...zwischen 2 und 5 ist alles möglich.
Ich habe Klasse III gewählt und von mir wollte er die Anzahl der Kinder wissen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Jetzt erfindest Du auch noch verschiedene Kinderfreibeträge...
Nein ich rechne eben so wie es der Netto Rechner haben möchte, wie viele Kinder?
Bei 0 ist die Steuerlast höher als bei 1 oder 2 oder 3 das ist halt so dafür kann ich nichts, wenn alle Netto Rechner falsch Rechnen kann ich auch nix für.


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01.04.2019 um 18:45
@Sybilla
Jetzt verdreh die Wörter nicht, schreib doch einfach: von welchen verschiedenen Kinderfreibeträgen schreibst Du?
Wie viele gibt es ?
Wie heissen sie?
Wer hat Anspruch drauf?
In welcher Höhe werden sie berechnet?

Zur Erinnerung:
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Nein wir sprechen von verschiedenen Freibeträgen



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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:47
@Abahatschi

Warte nur, gleich hat's wieder Straubhaar vorgerechnet.


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01.04.2019 um 18:49
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das ist mir alles wurscht, auf der verlinkten Seite steht wortwörtlich, was ich hier geschrieben habe, was sich Sybilla da in ihrer Traumwelt zurechtspinnt, tangiert mich nicht. Bei ihrem Grad an Sachkenntnis wird das genau so falsch sein wie die Mondrechnungen, in denen man Kindergeld, Elterngeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig bekommt.
Ja @bgeoweh Deine Sachkenntnis bezüglich des BGE ist nach Deiner Eigeneinschätzung un­über­treff­lich.
Glaubst zumindest Du, alles klar.


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