parabol schrieb:Kann man machen, aber dann bekommt man eine Anzeige wegen Verleumdung.
Bei der metoo Bewegung gabs meistens noch andere Zeugen, noch andere Hinweise, die die Aussagen bestätigten.
Ausserdem gingen die Opfer erst nach langer Zeit an die Öffentlichkeit, als alle andere Möglichkeiten gegen das Verbrechen vorzugehen, ausgeschöpft waren.
Nicht zwangsläufig. Für Üble Nachrede und Verleumdnung müssen afaik noch andere Dinge erfüllt sein. Du darfst schon über die Wahrheit sprechen, auch, wenn du sie nicht beweisen kannst.
Es ist dann kriminell, wenn die wahrheit beweisbar wäre, aber du es nicht kannst, so weit ich weiß.
Gina Lisa z.b. bekam eine strafe, weil ein gericht fand, sie sei nicht vergewaltigt worden und sie es trotzdem behauptet hat (ich sehe das anders, aber das gericht sah es so).
Aber wohlgemerkt: Hier war etwas nachprüfbar, wurde nachgeprüft und erwies sich als falsch.
Aber wenn Aussage gegen Aussage steht, aber nicht nachprüfbar ist, was wohl wahr ist, ist das nicht strafbar, für keine der beiden seiten.