LARA43 schrieb:@Rick_Blaine
Was für eine Strafe kommt auf dem Mitarbeiter zu, angenommen es ist bewiesen, das er Gil antisemitisch behandelt hat?
Mit was für Strafen kann Gil rechnen, angenommen das es erwiesen ist, das er gelogen hat?
Wie sehen die Strafen aus, falls einer von beiden schon wegen Körperverletzung verurteilt wäre?
Kannst du uns bitte dazu deine Meinung und deine Erfahrung sagen?
Oha, das ist kompliziert. "Diskriminierung" gibt es in Deutschland nicht als Straftatbestand. Es gibt ein "Diskriminierungsverbot" hinsichtlich des Staates, und auch, neuerdings, hinsichtlich privater Personen einschliesslich Gesellschaften usw. Aus letztem können sich zivilrechtliche Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, Unterlassung usw. ergeben.
Strafrechtlich kommen hier also andere Straftatbestände in Frage, z.B. der Beleidigung, wenn die diskriminierende Handlung die "Ehre eines anderen verletzt." Theoretisch kommt dafür eine Strafe bis zu 2 Jahren Gefängnis in Betracht, was aber praktisch extrem selten ist, in der Regel gibt es eine Geldstrafe.
Umgekehrt ist es konkreter: wenn jemand eine Tatsache behauptet, die unwahr ist und die den anderen in der öffentlichen Meinung herabsetzen oder verächtlich machen kann, ist das eine üble Nachrede oder gar eine Verleumdung. Letztere besteht, wenn dem Täter bekannt ist, dass die Behauptung unwahr ist. Im Fall der üblen Nachrede drohen bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe und im Fall der Verleumdung gar bis zu 5 Jahre, aber in der Praxis werden hier ebenfalls zumeist Geldstrafen verhängt.
Eine vorangegangene Verurteilung wegen KV hat normalerweise wenig oder keinen Einfluss, kann aber interessant werden, wenn diese einen ähnlichen Hintergrund hatte bzw. mit einer vorangegangenen Beleidigung usw. in Zusammenhang stand.
Ganz konkret geantwortet also: wenn sich der Sachverhalt der antisemitischen Diskriminierung gegen G.O. bewahrheiten sollte, kann der Mitarbeiter durchaus wegen Beleidigung bestraft werden, da man diese Diskriminierung wohl als ehrverletzend ansehen würde. Umgekehrt ist das Gesetz recht eindeutig: wenn G.O. die ganze Sache erfunden hat, dann hat er sich höchstwahrscheinlich hier strafbar gemacht.
Interessant ist bei beiden Fällen eigentlich weniger der strafrechtliche Aspekt als der zivilrechtliche, also der ggf. entstehende Schadenersatzanspruch. Der könnte vor allem gegen G.O. erheblich sein.