abberline schrieb:Die Frage ist, wegen was? Wegen nicht bedient werden und der Aufforderung, ein Symbol wegzupacken? Das ist unter aller Sau, aber eine Straftat? Wie sieht das rechtlich aus?
Na ja, wegen Diskriminierung. Es existiert ja sowas wie das AGG.
Privatpersonen wird man für sowas zwar nicht belangen können und das hat nach meinem Verständnis auch nichts mit einer Straftat zu tun, aber das muss man sich nicht von einem Hotel bieten lassen.....oder analog Discobetreiber, Arbeitgeber etc.
Dann hätte man schon rechtliche bzw Entschädigungsnansprüche gegenüber solchen Betreibern.
Die Polizei wird da zwar auch nichts unternehmen können, aber zumindest schonmal den Vorfall dokumentieren. Ansonsten heißt es ja auch "Wieso kommt er denn jetzt erst 2 Wochen später mit solchen Vorwürfen, sehr verdächtig?"
Als man geflüchtete Menschen teils nicht in Discotheken ließ, wurde dazu geraten, die Polizei zu rufen.