@che71 che71 schrieb:Wie gesagt ich habe keine Probleme mit §130 und §86, aber anscheinend du ?!
Sonst würdest du ja nicht so darauf herumreiten ?
@smokingun behauptete, in Deutschland würden entsprechende Straftaten juristisch nicht verfolgt werden - ich widerlegte dies mit dem Hinweis auf unser konsequentes Durchgreifen gegen solche Straftaten. Ich denke inzwischen haben wir alle verstanden, daß du mir mit deinem anschließenden Kommentar etwas in den Mund legen wolltest und jetzt hoffst, du könntest diesen "Trick" vertuschen. Den ganzen Kontext habe ich im letzten Beitrag ausführlich mit Zitaten und Quellen dargestellt:
Beitrag von kakaobart (Seite 1.553)Eine erneute Aufarbeitung ist nicht notwendig, da du zu diesem Vorfall eh nichts neues Beigetragen hast, außer mir jetzt halt zu unterstellen auf dieser Strafverfolgung "herum zu reiten". Was abermals ein Versuch ist mich durch Unterstellungen zu diskreditieren. ;o)
che71 schrieb:Mein Kommentar gibt nur Sinn, wenn man ihn als Kritik an diesen Gesetzen versteht ?!
Ich habe keine Kritik an diesen Paragraphen.
Na dann erkläre doch einfach mal ganz genau, was du mit deinem Kommentar eigentlich gemeint hast und dann sehen wir nach, ob das im Kontext Sinn ergibt. Es steht ja alles noch da! :o)
Du hast doch geschrieben:
kakaobart schrieb:
Nirgendwo auf der ganzen Welt gibt es strengere Gesetze bezüglich der NS-Ideologie wie hier!
Ob das eine reine Feststellung oder Kritik sein soll, hast du wohl extra offen gelassen ?!
Na wenn du unbedingt möchtest, daß die Leser über dein dies betreffendes Unvermögen lachen...dann will ich dir diesen Spaß nicht vorenthalten:
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smokingun schrieb:
die rechte gefahr wird genauso tabuisert wie religionskritik.
Darauf kakaobart:
Wo wird bitteschön in Deutschland die rechte Gefahr tabuisiert - vermutlich wird nichteinmal in Israel soviel Aufklärung über den NS und seine Folgen betrieben wie in Deutschland. Nirgendwo auf der ganzen Welt gibt es strengere Gesetze bezüglich der NS-Ideologie wie hier! Und die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Gefahr ist so allgegenwärtig, daß es sogar eine ideologisch losgelöste Debatte über Asylbewerber behindert und damit die Gesellschaft belastet.
Unter diesen Aspekten ernsthaft darüber zu klagen, das HIER die rechte Gefahr tabuisiert werden würde ist so ein ausgemachter Unsinn, daß man das noch nicht einmal mehr als Polemik bezeichnen kann.
Beitrag von kakaobart (Seite 1.550)------------------------------
Meine Damen und Herren...Che kann es nicht einordnen, ob der zitierte Satz eine Feststellung war...oder Kritik an dieser Strafpraxis. Armer Che! :oD
@che71 che71 schrieb:Natürlich war die Debatte nie von den Asylbewerbern getrennt, weil es um die Asylbewerber geht. Denn ohne sie würde es ja gar keine Debatte geben.
Und mit Ches Lesekompetenz geht es auch weiter:
kakaobart schrieb:
die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Gefahr [gemeint ist Rechtsextremismus!] ist so allgegenwärtig, daß es sogar eine ideologisch losgelöste Debatte über Asylbewerber behindert und damit die Gesellschaft belastet.
Er hat es sogar selbst in seinem Beitrag so zitiert. Es steht genau so über seiner Antwort. :oD
Inhaltlich hast du nun aber vermieden auf die Frage einzugehen, WARUM du es offensichtlich begrüßt (jedenfalls amüsierst du dich darüber), daß es eine Tendenz zur Tabuisierung gibt und warum du eine Seite später plötzlich leugnest so etwas geschrieben zu haben. Ich helfe dir natürlich gerne dabei den betreffenden Beitrag von dir nochmal zu finden:
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kakaobart schrieb:kakaobart schrieb:
die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Gefahr ist so allgegenwärtig, daß es sogar eine ideologisch losgelöste Debatte über Asylbewerber behindert und damit die Gesellschaft belastet.
Darauf
@che71 che71 schrieb:Die Debatte ist nicht losgelöst von den Asylbewerbern, sondern immer damit verbunden.
Ja das ist schon schlimm, wenn man nichts gegen Fremde sagen darf ?!
Beitrag von che71 (Seite 1.551)-------------------------------------
@che71 che71 schrieb:Die Asyldebatte ist nicht von der politischen Einstellung zu trennen.
Wer sich gegen Fremde negativ äußert, hat sich politisch schon festgelegt.
Also darf man einen kriminellen Asylbewerber nicht als "kriminell" bezeichnen und eine sofortige Abschiebung anregen...weil das eine politische Festlegung wäre - und zwar natürlich irgendwo im rechtsextremen Bereich?!
Du hast ja sogar ausdrücklich geschrieben (siehe oben!), man dürfe NICHTS Negatives über Fremde äußern. Und nun verteidigst du diesen Standpunkt noch. Dabei verstehe ich immernoch nicht, warum das ein Problem sein könnte negative TATSACHEN anzusprechen. Vielleicht möchtest du also mal aufhören die Leser für blöd zu verkaufen indem du deine Äußerungen nachträglich leugnest...und einfach mal Klartext sprechen: Wieso sollte das nicht in Ordnung sein?
che71 schrieb:Es wurden ein paar Zeilen weggelassen !? Um Gottes willen !
Das wäre auch nicht der Rede wert, wenn nicht ausgerechnet die weg gelassenen Zeilen aus jenem Skandal die Luft raus liesen, den der linke Blogger (den außer dir anscheinend aus gutem Grund kein Mensch kennt) mit seinen wiederholten Falschdarstellungen aufbauen möchte. Denn:
che71 schrieb:Ob dieser Paragraph 130 in juristischen Fachzeitschriften diskutiert wird, ist kein Zeichen für inhaltliche Qualität. In diesen Fachzeitschriften wird viel diskutiert, ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
Das ist eben NICHT so, wie du es jetzt darstellst. Das dieses Thema von ideologischen Grabenkämpfen losgelöst auch in Fachzeitschriften von Juristen Diskutiert wird beweist eben gerade die wichtigste Gegendarstellung: Diese Diskussion ist völlig normal! Und genau so, wie du es bei jenen Historikern bereits gemacht hast, die nicht in dein primitives Schubladensystem passen, reagierst du auch auf die Diskussion in der Fachwelt mit einer willkürlichen negativen Bewertung. Weil anscheinend jeder und alles doof ist, der nicht mit Che übereinstimmt. Da führt man in manchen Vorschlulen zuweilen anspruchsvollere Diskussionen, als mit dir gerade...
che71 schrieb:An dieser Debatte gibt es in soweit etwas auszusetzen, das bestimmte Leute(Höcke) gerne einige historische Tatsachen in Frage stellen wollen und deshalb alle Jahre mit dieser unseligen Debatte anfangen.
Es ist eine Sache ob der Sachverhalt §130 in juristischen Fachzeitschriften diskutiert wird oder ob ein Höcke damit fremdenfeindliche Politik machen will !
Welche historische Tatsachen will der denn in Frage stellen? Das ist wieder mal so eine absurde Behauptung, die jetzt mit Anlauf in die Diskussion geschossen wird, um argumentative Inhalte zu immitieren.
che71 schrieb:Das liest aber doch wie bei Andreas Kemper ! Wer arbeitet jetzt mit Halbwahrheiten ?!
Hatte deine Lesekompetenz hier ebenfalls einen Aussetzer?! Ich habe das doch detailliert mit Quellenangaben zitiert und Stück für Stück die Fehler offengelegt - das kann doch immernoch JEDER hier nachlesen:
Beitrag von kakaobart (Seite 1.553)Und eine der Quellen, die ich übrigens SELBST zitiert und als Argument genutzt habe...nutzt du nun selbst - glaubend, daß dies deine Darstellung unterstützt:
kakaobart schrieb:Höcke erklärte jetzt dazu, er habe diese Mail nicht bei sich finden können. Wohl habe er aber mit AfD-Freunden darüber debattiert, ob das "Recht auf Meinungsäußerung durch das Strafrecht zu sehr eingeschränkt" werde. Weiter erklärte er, er sei nach wie vor der Ansicht, dass sich "ethisch unvertretbare Meinungen nicht durch Strafnormen vermeiden" ließen." Überdies teilte Höcke mit, für ihn seien Neonazis keine Patrioten, da sie einem Verbrechensregime nachtrauerten.
http://www.mdr.de/nachrichten/afd-hoecke-e-mail100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.htmlBub...das steht doch GENAU SO in meinem Beitrag drinnen, einschließlich Link und den Argumenten, die ich daraus ableite. Kannst du nicht richtig lesen? Da steht doch "schwarz auf weiß", daß er sich nicht an diese (ein Jahr alte!) E-Mail erinnern kann und sie auch nicht mehr auf dem Rechner hat...aber bestätigt eine solche Diskussion geführt zu haben und sich INHALTLICH zu den zitierten Kernaussagen bekennt. Dem geht es also ganz offensichtlich NICHT darum irgendwelche eigene Aussagen unter den Teppich zu kehren. Jetzt kindisch darauf herum zu hacken, daß der nicht mehr diese alte Mail zur Hand hat ist das Produkt der Frustration - weil dieser vermeintliche Skandal eben keiner ist. "Ohweia...er diskutiert mit anderen darüber, ob diese Paragraphen immernoch sinnvoll sind, genauso wie in der juristischen Fachwelt."
che71 schrieb:Für den Historiker Volkhard Knigge, dem Direktor der Gedenkstätte-Buchenwald-Stiftung kommt diese Mail einem Outing Höckes gleich:
Dann ist der Volkhard eben der Meinung, daß diese Diskussion nicht gerade "nach Knigge" war - das ist dem Volkhard sein gutes Recht! Eine Diskussion über Jahrzehnte alte Gesetze ist dennoch kein Indiz für eine antidemokratische Gesinnung - wenn überhaupt würde die Intention solche Diskussionen durch Stigmatisierung zu unterdrücken eine solche Haltung eher reflektieren.
che71 schrieb:Das Scholdt Professor ist, musstest weshalb erwähnen ?
Das soll den Äußerungen Seriösität verleihen ?!
Gegenfrage: Warum sollte man sowas bei einer (wohl eher) unbekannten Person denn nicht erwähnen - doch wohl nicht, weil es der Intention die Skizze eines weltfremden Schwätzers zu zeichnen, entgegen wirken könnte?
che71 schrieb:Auch Scholdt versucht mit dem Argument der Meinungsfreiheit gegen die Paragraphen 130 und 86 vorzugehen. Auch hier wird die Mär von einem linksliberalen Meinungsdiktat aufgezeigt, trotz Professorentitel !
Da kannst du mal sehen, daß diese Paragraphen bis in die höchsten akademischen Grade kontrovers diskutiert werden.
che71 schrieb:Wen Gerhard Schröder als Anwalt vertreten hat, spielt hier keine Rolle.
Ein Anwalt kann sich seine Mandanten aussuchen. Das Thor von Waldstein als NPD-Kandidat einen Holocaustleugner wie Fred Leuchter vertritt, spricht für sich !
Natürlich ist Thor von Waldstein offenbar kein "unschuldiges Lämmchen" - aber seine moralische Verfehlung ist in den vermuteten Ansichten eines NPD-Mitgliedes zu suchen und nicht in dem Umstand, daß ein Anwalt ein Mandat annimmt. Deiner absurden Weltanschauung zur Folge müsste man die 3 Anwälte von Zschäpe dann auch gleich mit ins Gefängnis stecken - für die Frechheit jemanden zu verteidigen, dem SOWAS vorgeworfen wird. Oder eben den Gerhard Schröder...den du in diesem Zusammenhang natürlich nicht als Gegenargument "zulassen" möchtest. :oD
che71 schrieb:Pauschalisierungs-Schablonen sind das ganz sicherlich nicht. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, das die Abschaffung dieser Volksverhetzungsparagraphen immer ähnliche Personen gefordert haben.
Das ist nicht richtig! Dieser Paragraph wird schon seit Jahrzehnten immer mal wieder kontrovers diskutiert - wobei bisher offensichtlich die Mehrheit der Fachwelt von einer Notwendigkeit dieses Gesetzes ausgeht. Im Nachhinein so zu tun, als wäre diese Diskussion ausschließlich einem bestimmten, radikalen Spektrum vorbehalten ist schlicht falsch. Das wurde schon mit dem Verweis auf den Wiki-Artikel widerlegt, womit wir einen schönen Übergang zum nächsten Punkt haben:
che71 schrieb:Ich habe ja auch nicht behauptet das Reichel und Nolte zu den üblichen Verdächtigen gehören.
Warum Peter Reichel sich mit diesen Paragraphen ins Gespräch bringen will, kann nur er beantworten.
Ernst Nolte wollte wohl auch noch mal Aufmerksamkeit ?!
Nein...es war aber zum schmunzeln, daß du in der üblichen roten Dramatik die Nazikeule schwingst...und danach ganz kleinlaut ausgerechnet zwei Personen erwähnst, die dein ganzes Tam-Tam schon mit ihrer Präsenz widerlegen.
Das du jetzt ernsthaft darüber spekulieren möchtest, warum die sich kritisch über dieses Gesetz äußerten ist unterhaltsam - aber unerheblich. Offensichtlich vertreten sie diese Positionen, weil sie das richtig finden?! Alles andere geht in Richtung VT oder soll zumindest davon ablenken, daß es eben populistischer Blödsinn ist zu behaupten, diese Diskussion sei ein Indiz für eine politische Ideologie. Ganz im Gegenteil sind diese Debatten Prozesse einer lebendigen Demokratie und ich habe immernoch erhebliche Probleme nachvollziehen zu können, wie man an der Debatte selbst etwas auszusetzen haben könnte.
che71 schrieb:Was manche gut finden oder nicht, spielt bei den Paragraphen 130 und 86 keine Rolle !
Soweit ich weiß unterliegen diese Paragraphen den gleichen demokratischen Prozessen, wie die restliche Gesetzgebung auch. Womit deine Erklärung ein Irrtum wäre.
che71 schrieb:Ich habe weder Reichel, Nolte oder Jäckel beleidigt.
Sehen wir mal nach:
Nolte blickte wohl nicht mehr so ganz durch. [...] Auch Eberhard Jäckel hat wohl zu diesem Zeitpunkt die besten Zeiten hinter sich ?!
Beitrag von che71 (Seite 1.553)Soviel Geringschätzung...nur weil sie anderer Meinung sind wie du. Armer Che. :o(