cejar schrieb:Wurde jetzt hier wirklich seitenlang diksutiert, das ich wenn ich als Privatmensch einen Verdacht äußere, das ein brennendes Asylantenheim von Nazis angezündet wurden, ich die Unschuldsvermutung ausser Acht lasse und somit Nazis in ihren Rechten beschneide?
Ich dachte immer ich als Privatmensch darf verdächtigen wen ich will? Ich dachte immer Unschuldsvermutung gilt nur für konkrete Tatverdächtige in polizeilichen Ermittlungen und vor Gericht. Gut zu wissen, das ich auch in Dikussionen nicht mehr spekulieren darf.
Also zumindest mir ging es nie um den Anfangsverdacht. Den habe ich ja grundsätzlich genauso, wenn ein Asylheim brennt. Wenn man aber ausgerechnet einen Brand, dessen Urheber noch nicht geklärt ist, als Beispiel nimmt, und die Glatzen dafür verantwortlich macht, sich dann aber herausstellt, dass eben genau dieser Brand nicht von den Glatzen gelegt wurde, sollte man sich schon überlegen, ob man da jetzt nicht ein falsches Beispiel verwendet hat. Würde man jetzt Glatzen durch eine x-beliebige andere Gruppierung ersetzen, würden mir wohl alle zustimmen. Aber sobald es Glatzen sind, sind hier einige User offenbar der Meinung, dass das trotzdem richtig war, dieses (schlussendlich falsche, da nicht fremdenfeindlicher Hintergrund) Beispiel zu verwenden und diejenigen, die hier zu etwas mehr Vorsicht raten, werden dann als Verteidiger der Rechte der Glatzen hingestellt. Diskussion tot. Aber Hetze gegen rechtsaussen scheint für einige
bedingungslos salonfähig, selbst wenn der dargestellte Fall sich als andersrum erweist. Ich frage mich dann halt, worin (rein bezüglich Hetze) noch der Unterschied ist von eben diesen Usern zu den Rechtsextremen. Ich seh keinen. Glatzen hetzen ja auch gegen alle Ausländer, egal ob einer sich etwas zuschulden hat kommen lassen oder nicht.
Dabei gäbe es sooooo viele richtige Beispiele, um Rechtsaussen vorzuführen.