borabora schrieb:Das ist was anders, ist die Frau verhüllt?
Sie ist für die Kandidaten sogar noch viel verhüllter. Sie können nicht einmal erkennen, wie dick/groß die Frauen bzw. Männer auf der anderen Seite sind.
borabora schrieb:Vor der Sendung, während oder nach der Sendung.
Da darf sie ihrem Schwarm umarmen, ins Gesicht schauen oder einen Kuss geben.
Du darfst deiner Burka-Traumfrau nachdem du sie erfolgreich gedatet hast, sogar auch einen Kuss geben während du ihr ins Gesicht schaust.
borabora schrieb:Wer möchte, kann sich da bewerben und gut ist.
Was normal (für mich) ist oder nicht, entscheide ich selbst.
Du hast zwei wichtige Sachen erfasst. Das freut mich. Die erste Sache: Wer sich da nicht bewerben möchte und seinen potenziellen Partner lieber von vornherein sehen möchte, der kann es lassen. Ganz genauso wie niemand gezwungen wird, eine Burka-Frau zu daten.
Die zweite Sache: Was für dich normal ist entscheidest du. Super. Was für andere normal ist, entscheiden wiederum andere. Was gesellschaftlich normal ist, entscheidet die Gesellschaft über Jahre hinweg. Noch ist es normal, sich beim Daten nicht erblicken zu müssen.
Was die allgemeine Sitte und die Norm bezüglich der Verschleierung dann sagt, ist ne andere Frage. Sitte jedenfalls ist es in Deutschland eher, sich halt nicht nackig zu machen. Sich zu bedecken wurde bis heute weitestgehend toleriert.
Nun stellt sich die Frage, gegen welche Sitte es verstoßen könnte sich zu verschleiern und ob es gesetzlich geahndet werden müsste.
Dann muss man aber leider feststellen, dass die Verschleierung keineswegs völlig neu ist. Ob es nun Promis machen, Demonstraten, die oder sonst wer. In keinem dieser Fälle wird die Frage nach der Sitte laut. Selbst die lange Zeit als sittenwidrige Tätigkeit betrachtete Prostitution wird überwiegend nicht mehr von vorherein als sittenwidrig betrachtet:
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Berlin war die Prostitution bereits vor dem Prostitutionsgesetz nicht mehr sittenwidrig: „Die staatliche Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG) darf nicht dazu missbraucht werden, den Einzelnen durch einen Eingriff in die individuelle Selbstbestimmung gleichsam vor sich selbst zu schützen“.[8]
Wikipedia: Sittenwidrigkeit (Deutschland)#cite note-7 Der Rattenschwanz der Prostitution wie Zwangsprostition, Drogenmissbrauch, Frauenverachtende Einstellungen usw. usf., der wohl gesellschaftlicher viel gewichtiger ist als die aktuelle, konkrete Gefahr durch die Burka-Frauen,
steht dem nicht engtgegen. Vielmehr hat das Berliner Verwaltungsgericht eben die individuelle Selbstbestimmung angeführt.
Was bleibt da groß bezüglich der Sitte? Das Schamgefühl. Das gleiche Schamgefühl, das Nackte bei manchen auslösen können kann eine Vollverschleierung vermutlich auch auflösen.
Nun bin ich aber der Meinung, dass Nacktheit ganz einfach vom Betrachter zu ertragen sein sollte und er sich höchstens mit seiner eigenen Scham auseinandersetzen sollte, als mit dem Gesetz sein Schamgefühl zu schützen. Ohnehin dürften Demonstranten bei den meisten Menschen genausowenig Schamgefühl erzeugen wie bei mir. Wieso sollte es eine vollverschleierte muslimische Frau aber, wenn eine verschleierte Bauchtänzerin, die eher nackt als angezogen ist, auslösen?
Kann man verbieten, man kann sich aber auch mit sich selbst auseinandersetzen.