Burkaverbot in Europa
13.05.2020 um 16:00abberline schrieb:Des IS nicht, aber des fundamentalistischen und politischen Islams.Nochmal: Verbote irgendwelcher Symbolik sind rein rechtlich nur möglich im Kontext des Verbots ganz konkreter Organisation, Vereinigungen, Parteien etc.
Damit einhergehend wird auch untersagt deren (ganz spezifische) Symbolik zu nutzen.
Wie wir bereits festgestellt haben, gehört dazu bspw der Islamische Staat, neuerdings - was sehr zu begrüßen ist - die Hezbollah und das bekannteste Beispiel: Die NSDAP
"Der fundamentalistische Islam" ist als konkrete Vereinigung/Organisation/Partei etc nich greifbar und kann somit auch nicht als verfassungswidrige Organisation eingestuft werden, womit dann ein Verbot gewisser Symbolik einhergeht. Und dann wäre immer noch fraglich, ob man "die Burka" tatsächlich als dessen "Symbol" einordnen könnte....da besteht ja ein ganz massiver Unterschied zu z.B. einer Flagge mit Parteisymbol etc.
Dass sie Vollverschleierung im Kontext des Islam natürlich Ausdruck eines fundamentalistischen Islam ist, wird davon nicht in Frage gestellt....das ist weiterhin richtig, aber irrelevant.
Zum besseren Verständis zitiere ich auszüglich aus der aktuellen Verfügung zum Verbot der Hezbollah:
Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat
Bekanntmachung
eines Vereinsverbots gegen die Vereinigung
Hizb Allah (deutsch: „Partei Gottes“)
alias „Hisbollah“
alias „Hezbollah“
alias „Hizbullah“
Vom 26. März 2020
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Variante 1 und 3, § 14 Absatz 1 Satz 1 Variante 1, §§ 9 bis 12 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Satz 1 und § 18 Satz 2 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593) erlasse ich folgende
Verfügung
1. Die Tätigkeit der Vereinigung Hizb Allah (deutsch: „Partei Gottes“, auch „Hisbollah“, „Hezbollah“ oder „Hizbullah“) läuft Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
2. Die Betätigung der Hizb Allah ist im räumlichen Geltungsbereich des Vereinsgesetzes verboten.
3. Es ist verboten, Kennzeichen der Hizb Allah für die Dauer der Vollziehbarkeit öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Das Verbot betrifft insbesondere folgende Kennzeichen
Abbildung 1: Flagge der Hizb Allah: Die Flagge der Hizb Allah besteht in der Regel aus dem grünen Logo der Organisation auf gelbem Hintergrund mit Text ober- und unterhalb des Logos in Rot oder Grün. Das Logo selbst zeigt einen erhobenen Arm, der ein AK-47 Sturmgewehr greift. Insgesamt stellt das Logo eine stilisierte Darstellung des arabischen Wortes „hizb allah“ dar. Der Text über dem Logo lautet auf Arabisch „fa-inna ḥizb allah hum al-ġâlibûn“ und bedeutet „dann sind die, die triumphieren werden, die Partei Gottes“. Unter dem Logo stehen die Wörter „al-muqâwama al-islâmîya fî lubnân“ und bedeuten „Der islamische Widerstand im Libanon“.
Beide Bilder dürfte ich jetzt hier eigentlich im Grunde gar nicht posten, aber ich bewege mich aufgrund der Umstände natürlich im legalen Rahmen.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.https://dejure.org/gesetze/StGB/86.html
Wie gesagt: Die einzige Möglichkeit dahingehend, die ich als unter Umständen realistisch betrachten würde, wäre, die Taliban als verfassungswidrige Organisation einzustufen und damit dann die spezifische afghanische Variante der Vollverschleirung - Tschaderi und Tschadar - als deren Symbolik zu vebieten.
Dann könnte in Deutschland aber trotzdem weiterhin jeder in Burka rumlaufen, solange es nicht diese spezifische Variante wäre...und sowas wie Niquab wäre schon gar nicht betroffen.
Also keine Willenssache, rechtlich einfach nicht möglich.
abberline schrieb:Und wenn Deutschland nicht zu dem in der Lage ist, was Frankreich, Österreich oder Belgien können, ist das ein Armutszeugnis für eine offene und freie Gesellschaft.Dazu ist Deutschland in der Lage, das ist aber dann kein "Burkaverbot" und auch kein Verbot der Symbolik des fundamentalistischen Islam, sondern ein ganz allgemeines Verschleierungsverbot für jederman, vollkommen irrelevant, was zur Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit verwendet wird (mehr oder minder).
So wie auf Demos eben....nur dann immer.