abberline schrieb:Vielleicht kommen ein paar vernünftige Politiker demnächst mal auf die Idee, eine Burka als Symbol des politischen Islam einzustufen und in Deutschland einzumotten.
Das ist so nicht möglich, weil man nur Symbole konkreter Vereine, Parteien oder dergleichen verbieten kann.
Das trifft auf den fundamentalistischen Islam nicht zu.
Und selbst wenn man jetzt eine spezifische Art der Vollverschleierung als bspw Symbol der Taliban (ich weiß nichtmal ob die als verfassungswidrige Organisation gelten, ich glaube nicht) deklarieren und verbieten würde, wäre ja weiterhin jegliche andere Vollverschleierung davon nicht betroffen.
Seidenraupe schrieb:es zeigt nämlich, dass das betreffende BL in der Lage und willens ist Gesetze zu machen die die Religionsfreiheit einschränkt.
Hier wird keine Religionsfreiheit eingeschränkt sondern die Religionsfreiheit gewahrt.
Das ist eine Abwägung zwischen dem Grundrecht des Individuums als staatliche/r Bedienstete/r und den Grundrechten aller Leute, die anderweitig bspw im Gerichtssaal mit religiösen Symbolen durch den Staat in ihrer negativen Religionsfreiheit beschränkt würden.
Hier wiegt das Grundrecht des Einzelnen als staatliche/r Bedienstete/r natürlich dann weniger als die Grundrechte aller Leute, die anschließend (nicht optional) mit religiöser Symbolik konfontiert werden. Man wird ja auch nicht in einen solchen Beruf gezwungen.
Deshalb ist das hier:
Seidenraupe schrieb:da ich keinen Aufschrei höre, dürfte der ansonsten gern eingebrachte Vorhalt , ein Vollverschleierungsverbot wäre ein zu großer Eingriff in die Religionsfreiheit und damit verfassungsfeindlich, eben nicht bei allen Religionsbekenntnissen und nicht bei allen SChaustücken (um alles zu erfassen, auch neben der Kleidung) erfplgt
auch so nicht übertragbar. Eine derartige Abwägung findet natürlich nicht im privaten Umgang bzw der Öffentlichkeit statt.
Religiöse Symbolik im Staatsdienst zu verbieten ist etwas ganz anderes als sie einer Privatperson in der Öffentlichkeit zu verbieten.