monstra schrieb:Hier nicht. Das BVerfG repräsentiert meine Meinung. Da muss ich es nicht hinterfragen. Denn die Alternative wäre das Gedudel der profitorientierten Konzerne oder ein steuerfinanzierter Staatsfunk. Es mag bei der Finanzierung noch das eine oder andere Modell geben, das auch gangbar wäre, ich bin aber auch höchst skeptisch, wohin Forderungen der CDU führen, die ö-r Anstalten zu "privatisieren".
Aus rechtlicher Sicht jedenfalls: Karlsruhe locuta, causa finita. Und dann ist die Entscheidung halt der Schlusspunkt.
Einerseits finde ich es gut, dass du zumindest anerkennst, dass man an solchen Urteilen etwas aussetzen und kritisieren kann, andererseits finde ich es schade, dass du dich da so kurzsichtig verhälst und davon ausgehst, dass die Alternative darin läge, dass man den ÖRR abschaft oder zum offiziellen Staatsfunk macht. Das zeugt von einer gewissen Ablehnung einer Kompromissbereitschaft.
Letztendlich hatten wir ein System, dass ziemlich konkret den Bedarf des ÖRR ermittelt hat, nämlich das gerätebezogene Modell. Die Lösung des ÖRR aus jeden Nichtnutzer einen Schwarz-Nutzer zu machen kann es doch auch nicht sein. In welchem Zeitalter leben wir eigentlich, dass Schubladendenken und Pauschalisierungen einfach so durchgewunken und begrüßt werden? War die Demokratie denn vor 2013 gefährdet? Da gab es das privatwirtschaftliche Internet schon über 15 Jahre.
Zwischen dem Rahmen von Nutzungsgebührenfinanzierung, Reformierung der Programmstrukturen und Senkung des Beitrags wird es doch irgendwo eine Position geben, mit der ein Nutzer des ÖRR leben könnte, oder? Aber das einzige, was ich hier konsequent lese ich, dass man keinen Millimeter vom jetzigen Modell abweichen möchte, meistens weil man ja selbst der Profiteur ist. Das finde ich in einer Demokratie wie dieser schon eine schwache Leistung.
monstra schrieb:Das ist wie mit der Steuer: Der Staat stiehlt mir mein hart erarbeitetes Geld.
Oft gebracht, aber falsch. Hier wird der Beitrag zur zweckungebundenen Steuer runtergebrochen, aber im Kern sitzt das Problem doch viel tiefer und zwar dort, wo der Mensch eine Meinung aufgedrückt bekommen soll, wo plötzlich 17,50 Euro für den eigenen Medienkonsum fehlen. Trotzdem geht's da gar nicht so sehr um Geld.
geeky schrieb:Wie oft willst du das noch erklärt haben, wenn du es dann doch wieder nicht verstehen willst? Lass es dir notfalls gaanz langsam vorlesen:
Die Landesgesetzgeber durften die Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich an das Innehaben von Wohnungen in der Annahme anknüpfen, das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde typischerweise in der Wohnung in Anspruch genommen. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.
Quelle: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv149222.html#Rn058
Beitrag von geeky (Seite 165)
Aber lache ruhig weiter, das soll ja die eigene Hilflosigkeit überspielen helfen. Gegen Ahnungslosigkeit hilft es allerdings nicht.
Du hast es mal wieder nicht verstanden und deine Quellenvorlage unterstreicht das auch deutlichst. Ich verdeutliche es noch mal für dich, damit du auch drauf kommst. Die entscheide Frage ist doch (und weswegen ich so belustigt war), auf welcher Grundlage der Gesetzgeber annimmt, dass das bloße wohnen damit verknüpft ist, dass man ÖRR-Medien benutzt. Es gibt dazu keinen kausalen Zusammenhang. Genauso gut, könnte man sagen, dass jeder der wohnt, auch ein Haustier hat, aber das ist nun mal nicht der Fall und deswegen zahlt niemand für's wohnen eine Haustiersteuer. Verstehst du das?
Es ist mitunter schon erschütternd, dass ihr hier einwandfrei die Gesetzestexte raus sucht und dann direkt damit das Gehirn abschaltet. Wann ist denn bei dir der Zeitpunkt gewesen, an dem du aufgehörst hast Sachen zu hinterfragen?