monstra schrieb:Das ist halt keine Kopfpauschale, sondern ein Haushaltsbeitrag. So wie Abwassergebühren auch nicht pro Kopf erhoben werden, sondern pro Anschluss.
Und wie läuft das wohl in einer WG? Da werden die Rundfunkgebühren pro Nase umgelegt. Das sind Fixkosten, da zahlen alle anteilig wie beim Abwasser.
Ich verstehe nicht, wo da das himmelschreiende Unrecht ist.
Ja, wie schon angemerkt, der Vergleich hinkt an mehreren Stellen. Wie bereits richtig angemerkt, werden Abwassergebühren nach Verbrauch ermittelt und bezahlt. Es findet also eine aktive Benutzung des Guts statt.
Das gilt auch für Strom und Heizung etc, alles Sachen, auf die man einen Verbrauch referenzieren kann. Nun ermittel mal den Verbrauch von öffentlich rechtlichen Medien in einer Wohnung. Geht nicht. (also im jetzigen Model)
Dazu kommt, dass es, wenn man nicht explizit daran denkt es im Mietvertrag festzuhalten, es keinen Rechtsanspruch für den Beitragszahler einer Wohnung gibt, anteilige Kosten für den Rundfunkbeitrag bei Mitbewohnern einzuklagen. Das sind 2 klare Unterschiede.
monstra schrieb:Darum ging es hier nicht. Es ging darum, dass Kosten geteilt werden.
Das Ding heißt auch nicht mehr GEZ, sondern Rundfunkbeitrag. Und wie das Wort "Beitrag" schon sagt, wird eine Nutzungsoption mit einer Abgabe belegt. So wie ein Erschließungsbeitrag, ein Abwasseranschlussbeitrag, dem Beitrag zur GKV oder der Studienbeitrag.
Das ist hier ein ganz schöner Zick-Zack Kurs. Erst macht man dir klar, dass der Vergleich, so wie er benannt wurde, nicht funktioniert und dann meinst du plötzlich dass es dir gar nicht darum ging? Warum sagst du es dann genau so?
;)Aber mal Spaß beiseite.
Im Kern geht es hier ja genau darum, dass die Beitrags-Regelung, so wie sie jetzt ist, für viele als ungerecht und unsolidarisch empfunden wird. Der Erschließungsbeitrag fällt auch nur beim Kauf eines Grundstücks an, ist also wieder etwas, was man bewusst als Person auslöst und in Anspruch nimmt. Das gilt auch beim Abwasseranschlussbeitrag - wobei es das Wort glaub ich so gar nicht gibt, aber ich denke, ich weiß was du meinst. (örtlicher Wasseranbieter schließt Grundstück an Wasserkreislauf der Stadt an) In diesem Fall ist das sogar nur eine Einmalzahlung. Also komplett was anderes.
Das mit dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung hatte ich ja weiter oben schon erklärt und als Argument entzaubert und der Studienbeitrag fällt nur an, wenn man studiert, nicht für's wohnen in der Nähe einer Uni oder so.
Jedenfalls, man kann es drehen und wenden wie man will. Hier argumentiert man sich in eine Sackgasse, wenn man das eine mit dem anderen rechtfertigen will.