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ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

9.373 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Rundfunk, Rundfunkgebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice

15.12.2020 um 06:50
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Existiert in den ÖRR eine ausgewogene Berichterstattung?
Nein. Es ist ein Trugschluss dass Menschen objektiv sind nur weil sie Geld dafür kriegen oder weil sie sich als unabhängig bezeichnen bzw. ihre Unabhängigkeit im Gesetz steht.
Wenn man es ernst damit meinen würde dürften die ihre "Kommentare" und "Meinungen" nicht im ÖR veröffentlichen, sondern in anderen Medien.
Es geht nicht um ein Verbot ihrer Meinungsäußerung, sondern um die Nutzung der technischen Möglichkeiten - die Erlaubnis oder den Auftrag dazu habe ich im Gesetz nicht entdeckt.
In einer Analogie wäre es ja so als würde ich die LKW's meines Arbeitgebers für private Aufträge nutzen nur weil ich angestellt bin und den passenden Führerschein habe.


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15.12.2020 um 07:10
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Bleibt mal beim Thema und werdet nicht politisch.
Man kann schwer über den ÖR sprechen ohne die Politik mit einzubeziehen.
Schaut man sich die entsprechenden Räte an, ist dies offensichtlich.
Der ÖR in seiner jetzigen Form hat keine Daseinsberechtigung.


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15.12.2020 um 12:19
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist halt keine Kopfpauschale, sondern ein Haushaltsbeitrag. So wie Abwassergebühren auch nicht pro Kopf erhoben werden, sondern pro Anschluss.
Und wie läuft das wohl in einer WG? Da werden die Rundfunkgebühren pro Nase umgelegt. Das sind Fixkosten, da zahlen alle anteilig wie beim Abwasser.
Ich verstehe nicht, wo da das himmelschreiende Unrecht ist.
Ja, wie schon angemerkt, der Vergleich hinkt an mehreren Stellen. Wie bereits richtig angemerkt, werden Abwassergebühren nach Verbrauch ermittelt und bezahlt. Es findet also eine aktive Benutzung des Guts statt.
Das gilt auch für Strom und Heizung etc, alles Sachen, auf die man einen Verbrauch referenzieren kann. Nun ermittel mal den Verbrauch von öffentlich rechtlichen Medien in einer Wohnung. Geht nicht. (also im jetzigen Model)
Dazu kommt, dass es, wenn man nicht explizit daran denkt es im Mietvertrag festzuhalten, es keinen Rechtsanspruch für den Beitragszahler einer Wohnung gibt, anteilige Kosten für den Rundfunkbeitrag bei Mitbewohnern einzuklagen. Das sind 2 klare Unterschiede.
Zitat von monstramonstra schrieb:Darum ging es hier nicht. Es ging darum, dass Kosten geteilt werden.

Das Ding heißt auch nicht mehr GEZ, sondern Rundfunkbeitrag. Und wie das Wort "Beitrag" schon sagt, wird eine Nutzungsoption mit einer Abgabe belegt. So wie ein Erschließungsbeitrag, ein Abwasseranschlussbeitrag, dem Beitrag zur GKV oder der Studienbeitrag.
Das ist hier ein ganz schöner Zick-Zack Kurs. Erst macht man dir klar, dass der Vergleich, so wie er benannt wurde, nicht funktioniert und dann meinst du plötzlich dass es dir gar nicht darum ging? Warum sagst du es dann genau so? ;)
Aber mal Spaß beiseite.

Im Kern geht es hier ja genau darum, dass die Beitrags-Regelung, so wie sie jetzt ist, für viele als ungerecht und unsolidarisch empfunden wird. Der Erschließungsbeitrag fällt auch nur beim Kauf eines Grundstücks an, ist also wieder etwas, was man bewusst als Person auslöst und in Anspruch nimmt. Das gilt auch beim Abwasseranschlussbeitrag - wobei es das Wort glaub ich so gar nicht gibt, aber ich denke, ich weiß was du meinst. (örtlicher Wasseranbieter schließt Grundstück an Wasserkreislauf der Stadt an) In diesem Fall ist das sogar nur eine Einmalzahlung. Also komplett was anderes.
Das mit dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung hatte ich ja weiter oben schon erklärt und als Argument entzaubert und der Studienbeitrag fällt nur an, wenn man studiert, nicht für's wohnen in der Nähe einer Uni oder so.

Jedenfalls, man kann es drehen und wenden wie man will. Hier argumentiert man sich in eine Sackgasse, wenn man das eine mit dem anderen rechtfertigen will.


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15.12.2020 um 13:21
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Das ist hier ein ganz schöner Zick-Zack Kurs.
Der leider erforderlich ist, wenn zu häufig die Grundsätze des Abgabenrechts missachtet und Äpfel mit Birnen verglichen werden. Es geht ums Prinzip.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Hier argumentiert man sich in eine Sackgasse, wenn man das eine mit dem anderen rechtfertigen will.
Die Rechtfertigung findet sich im Abgabenrecht. Und da werden öffentlich-rechtliche Beiträge für Nutzungsoptionen erhoben. Das ist möglich und gerechtfertigt, weil früher nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung (und vorherige Beiträge) in einem Dorf Wasser, Abwasser und Straßenausbau finanzierbar waren. Die Infrastruktur wurde also über Beiträge finanziert. Nicht über Gebühren. Gleiches gilt für eine gesetzliche Krankenversicherung, die an ein Beschäftigungsverhältnis anknüpft und nach Einkommen unterschiedlich hoch ausgestaltet ist.

Dabei liegt es immer in der Natur der Sache, dass jeder beitragsauslösende Tatbestand unterschiedlich ist, andere sachliche Anknüpfungspunkte aufweist. Das Prinzip ist aber bei allen gleich gleich. Da sich Rundfunkkonsum nicht quantitativ nach Einheiten, qm oder Eigentum bemisst, sondern nach natürlichen Personen (zumeist Haushalten), ist das zulässiger Maßstab.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt (Hervorheb. m.):
Der Rundfunkbeitrag gilt einen individuellen Vorteil ab, der im Tatbestand der Wohnungsinhaberschaft sachgerecht erfasst wird. In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.
Das ist ja schon was. Niemand muss die Reden der Kanzlerin anhören, so wie früher am Volksempfänger. Und wer jetzt mit "ungerecht", "unsozial" oder gar "unsolidarisch" kommt, dem hält das Gericht entgegen:
Die einheitliche Erhebung des Rundfunkbeitrags pro Wohnung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. Dem Rundfunkbeitrag steht eine äquivalente staatliche Leistung, nämlich ein umfangreiches, so auf dem freien Markt nicht erhältliches Angebot in Form von Vollprogrammen, Spartenprogrammen und Zusatzangeboten, einem Bildungsprogramm, zahlreichen Hörfunkprogrammen und Telemedienangeboten gegenüber.

Darin, dass sich mehrere Wohnungsinhaber den Beitrag untereinander aufteilen können und dadurch weniger belastet werden als Einzelpersonen, liegt zwar eine Ungleichbehandlung. Diese beruht jedoch auf Sachgründen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen. (...) Die Ungleichbehandlung kann auch deshalb hingenommen werden, weil die ungleiche Belastung das Maß nicht übersteigt, welches das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen angelegt hat. Die Leistung des öffentlich-rechtlichen Programmangebots ist auch dann der Beitragshöhe äquivalent, wenn der Inhaber eines Einpersonenhaushalts zu einem vollen Beitrag herangezogen wird.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-059.html

Das Gericht macht aber auch deutlich, dass der Beitrag äquivalent sein muss. Die Kosten für einschlägige Bezahlangebote dürften dabei einen gewissen Anhalt geben.

Jedenfalls rechtlich ist das Gefühl von Ungerechtigkeit nicht relevant. Ich fühle mich auch x-fach ungerecht behandelt. Gerade bei Versicherungsbeiträgen oder der Steuer. Und was das alles mit Solidarität zu tun hat, ist mir noch immer nicht klar geworden.


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15.12.2020 um 13:28
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Der ÖR in seiner jetzigen Form hat keine Daseinsberechtigung.
Wie so viele Sachen in der Bundesrepublik ist auch der ÖR ein Relikt aus einer einfacheren Zeit, als es wirklich noch darum ging, die Bevölkerung mit bloßem Bildmaterial zu versorgen. Als die technische Herausforderung noch die größte war.
Mittlerweile sind Bilder und reine Tatsachenberichte aber keine Mangelware mehr. Nichtmal für Bundestagsdebatten muss man auf die ÖR schalten. Damit verfällt auch ein großer Teil ihrer Daseinsberechtigung.
Auch die Rundfunkorchester sind aus der Zeit, als es Musik nur mit Maestro gab. Bin mir sicher, 2020 braucht es nicht mehr 10+ davon.

Sonst predigen die ÖR uns auch immer vor, wie sparsam wir sein sollen und nachhaltig und dass wir auf kleinem Fuß leben sollen. Die können selbst damit mal anfangen.


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15.12.2020 um 13:33
Zitat von monstramonstra schrieb:Dem Rundfunkbeitrag steht eine äquivalente staatliche Leistung, nämlich ein umfangreiches, so auf dem freien Markt nicht erhältliches Angebot in Form von Vollprogrammen, Spartenprogrammen und Zusatzangeboten, einem Bildungsprogramm, zahlreichen Hörfunkprogrammen und Telemedienangeboten gegenüber.
*aus deinem Link - damit steht ein für allemal fest dass es eine staatliche Leistung ist und kein "unabhängiges" Gebilde ist.
War immer wieder hier Diskussion, aber jetzt kann man sagen, die "Entfernung zum Staat ist 0".


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15.12.2020 um 13:48
Die Frage ist, ob das alles heute noch zeitgemäß ist. Die Frage nach der Relevanz der ÖR in den nächsten 20 Jahren darf durchaus gestellt werden. Vor allem, wenn man angeblich mit 8 Mrd (!!) pro Jahr keine Grundversorgung schafft.
Auch, was die Gewohnheiten der kommenden Generationen angeht, die mit Internet, Netflix und Co aufwachsen, x Tageszeitungen und Nachrichtensender aus aller Welt schauen können.
@Funkystreet
Orchester sind schön, wenn man sie sich leisten kann. Wenn man sparen will, tut es Musik aus der Dose aber auch, ausleihen kann man sich ein Orchester gelegentlich immer noch.


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15.12.2020 um 14:03
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Zitat von abberlineabberline schrieb:Auch, was die Gewohnheiten der kommenden Generationen angeht, die mit Internet, Netflix und Co aufwachsen, x Tageszeitungen und Nachrichtensender aus aller Welt
Naja , auch netflix Brauch eine Aufsicht und muss haftbar gemacht werden können wenn es scheisse sendet. Dafür gibt es den neuen medienstaatsvertrag der diese Anbieter mehr in die Pflicht nimmt. Netflix ist ja kein deutsches Unternehmen nech , " das Internet " auch nicht.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Frage ist, ob das alles heute noch zeitgemäß ist.
Die Frage ist ob Lizenzen, Infrastruktur und co einfach vom Himmel fallen


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15.12.2020 um 14:10
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:aus deinem Link - damit steht ein für allemal fest dass es eine staatliche Leistung ist und kein "unabhängiges" Gebilde ist.
War immer wieder hier Diskussion, aber jetzt kann man sagen, die "Entfernung zum Staat ist 0".
Der Annahme einer "Entfernung vom Staat gleich 0" liegt ein ziemlich eindimensionales Verständnis von "Staat" zu Grunde. Die Universitäten, die Schulen, die Straßenreinigung, der ÖPNV mögen Staat oder "staatliche Leistungen" sein, ihre Staatsferne oder -nähe kann sehr unterschiedlich sein und ist zumeist recht komplex horizontal und vertikal gegliedert. Es gibt unterschiedliche Organisationsformen und Finanzierungen, die alle staatlich sind. Trotzdem muss die Schule weltanschaulich und politisch neutral sein und der ÖPNV hat sich aus jeder Politik rauszuhalten. Die Kirchen sind völlig außen vor und die Universitäten haben die Wissenschaftsfreiheit.

Und unser Rundfunk hat das Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt deshalb: Für Rundfunkanstalten gilt das Gebot der Staatsferne.

Staatsferne bedeutet zunächst, dass der Staat selbst nicht die Funktion des Rundfunkbetreibers übernehmen darf. Das müssen unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sein. Der Bundesminister des Innern oder der Justiz darf ARD und ZDF keine Weisungen oder Aufträge erteilen, genauso wenig der Bayerische Ministerpräsident dem Bayerischen Rundfunk. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der aus gutem Grund nicht "staatlicher Rundfunk" heißt, darf für sich auch die Rundfunkfreiheit in Anspruch nehmen. Die Pressefreiheit gilt also auch für die Journalisten bei ARD und ZDF. Und die ist ein Abwehrrecht gegen den Staat.

Der Staat selbst darf also auch keinen „bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können“, was sodann angesichts ihrer Staatsnähe auch für die Parteien gilt. Zudem ist „jede politische Instrumentalisierung des Rundfunks“ verboten.

https://www.bundestag.de/resource/blob/491782/8c8d23b7383fcfc5ba6c7471081e9538/wd-10-056-16-pdf-data.pdf

Das ist bei einem echten Staatsfunk anders. Der tanzt nach der Pfeife der Herrschenden. Da haben Journalisten zu parieren oder sie werden gefeuert. Die AfD wirft dem ö-r Rundfunk in Verkehrung der Realität vor, Staatsfunk zu sein. Zugleich wollen sie genau diesen - wenn sie herrschen.


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15.12.2020 um 14:20
Zitat von abberlineabberline schrieb:Die Frage ist, ob das alles heute noch zeitgemäß ist. Die Frage nach der Relevanz der ÖR in den nächsten 20 Jahren darf durchaus gestellt werden
Wenn es um den Konsum von Hollywood, Serien oder Trash geht, dann wird die Relevanz geringer. Wenn es um Bildung, Kultur, Aufklärung, Kunst und Information geht, dann werden die ö-r Rundfunkanstalten noch viel wichtiger werden. Weniger "Rundfunk" denn mehr und mehr im Netz präsent. Gerade weil der Medienmarkt immer mehr von einigen wenigen internationalen Großkonzernen bestimmt wird, deren Maßstab alleine der Profit ist, bedarf es eines von der Gemeinschaft finanzierten unabhängigen und pluralistische ausgerichteten Medienangebots.

Das ist auch notwendig, weil die klassischen Zeitungen gewaltige Probleme haben und den Sprung ins Netz nie wirklich bewältigt haben. Die einzige Internetpräsenz, die Gewinn abwirft, ist BILD. Nun ja.

Die Verlage kämpfen ja seit Jahren gegen die "tagesschau"-App, weil sie in den Angeboten der ö-r eine massive Konkurrenz sehen. Aber das war natürlich auch 1930 oder 1960 schon so. Vor der Etablierung von Radio und TV gab es manche Zeitungen drei mal am Tag. Dann nicht mehr. Aber die Zukunft der Presse ist noch mal ein anderes Phänomen.


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15.12.2020 um 14:46
@monstra
Für eine reine Grundversorgung könnte man das ZDF und diverse Radiosender doch schon einsparen, dann käme man mit 8 Mrd sicher hin


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15.12.2020 um 14:49
@abberline

Ich möchte das ZDF nicht missen.


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15.12.2020 um 14:52
@cejar
Die Mediathek ist gut, keine Frage. Ausserdem kommen da Derrick und Colt Seavers 😉Es geht eher darum, ob man ca 90 Sendeanstalten, Radiosender etc benötigt, um eine Grundversorgung zu liefern. Wer mit 8 Mrd oder auch mit 6 Mrd pro Jahr selbiges nicht schafft, macht was falsch. Oder nutzt aus.


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15.12.2020 um 14:58
@abberline
Wie setzen sich denn die Kosten für eine sogenannte Grundversorgung zusammen und bei wieviel kommst du am Ende raus? Euro


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15.12.2020 um 15:02
@Jedimindtricks
Bestimmt nicht bei 8 Mrd pro Jahr, die per Zwang eingetrieben werden
Wenn man sich auf ARD, ZDF und ein paar Dritte Programme beschränkt, Kleinsender wie den Saarländischen Rundfunk oder Radio Bremen streicht und einiges mehr, kann man schon ein hübsches Sümmchen sparen.
Ich denke aber, dass sich das derzeitige Konzept des ÖR in Zukunft von alleine erledigt. ÖR ist wichtig, aber so aufgeblasen ist er zu teuer


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15.12.2020 um 15:04
@WolfgangT
Zitat von WolfgangTWolfgangT schrieb:Noch eine Glanzleistung des ÖRR:
Sebnitz, eine Stadt am Pranger.
Daß du dafür ganze 20 Jahre zurückgehen musst ist wohl eher ein Beleg für statt gegen gute journalistische Arbeit beim ÖRR. Es als "Glanzleistung des ÖRR" zu verkaufen, obwohl die Story ja von den Konzernmedien hochgekocht wurde, zeigt ein weiteres mal die Verlogenheit in der Anti-ÖRR-Propaganda. Am 23.11.2000 titelte die BL*D in fetten Lettern: "Neonazis ertränken Kind", die Presseagenturen ddp, dpa und AP zogen nach, und tags darauf war es DER Aufreger in (nicht nur) der deutschen Medienlandschaft. Unter Verweis auf die Agenturmeldungen wurde es natürlich auch vom ÖRR aufgegriffen, was man ihm zwar auch weitere 20 Jahre lang trefflich vorwerfen kann, dann doch aber bitte ohne die Vorreiterrolle der Konzernmedien zu unterschlagen - auch wenn es der angestrebten Propagandawirkung undienlich ist.


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15.12.2020 um 15:48
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-cdu-experten-wollen-ard-und-co-privatisieren-a-c00ec550-71fa-4203-b247-84f59a5b9409
Jetzt wird es interessant, CDU Wirtschaftsexperten wollen ARD und Co privatisieren. Das dürfte ein Thema im Wahlkampf werden. Es sollen nicht mehr ganze Sender, sondern nur bestimmte Inhalte gefördert werden. Damit ginge die CDU im Wahlkampf auf Konfrontation mit den ÖR


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15.12.2020 um 15:53
Na das macht die CDU dann noch unwählbarer, auch gut.


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15.12.2020 um 15:58
@Bone02943
Das wird sowieso nicht passieren, allerdings wäre ein Fokus auf bestimmte Inhalte durchaus ein Ansatz, die Kosten für die Allgemeinheit zu senken.
Interessent wäre allerdings die Wahlkampf Berichterstattung und ob diese dann neutral verlaufen würde.


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15.12.2020 um 16:07
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wenn man sich auf ARD, ZDF und ein paar Dritte Programme beschränkt, Kleinsender wie den Saarländischen Rundfunk oder Radio Bremen streicht und einiges mehr
Tendentiell sind das ja dritte Programme. Da müsste man tatsächlich mal in den Rundfunkstaatsvertrag gucken ob man dann nicht gleich das Saarland wieder an Frankreich ausgliedern kann.
Ich versteh Grad auch nicht ganz warum du "mir " Beiträge aus der Region wegnehmen willst , da würde doch viel verloren gehen :)


Joo, aber was kosten denn Lizenzen, Technik, Infrastruktur und co , wie gross ist das Gesamtpaket? Eine ARD zb bietet ja erst gar nicht um die Bundesliga weil 8 Milliarden nicht reichen.

Das man ja gern zuerst bei Arbeitsplätzen anfängt "zu sparen " ist bekannt , privatisieren wäre da der nächste Schritt um den Bürger vor 8 Milliarden!! Belastung zu befreien , dafür lieber ein 13 Euro monatsabo beim schuldenplayer netflix + ein Fünfer für ard/ZDF = macht dann wieder 18 Euro bitte.


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