Jedimindtricks schrieb:Ernsthaft ? Wie wär es denn du formulierst in deinen eigenen Worten anstatt einem Youtube Video?
Und wenn das was im Video gesagt wird nicht anhand normalen Fakten belegbar ist, zb einer Homepage oder sonstigen , würd ich mir mal Gedanken machen;)
Ansonsten gilt als Tipp auf Symboliken oder "farbcodes" achten , zb im profilbild oder den thumbnails - dann ist die Hälfte quellencheck in 10 Sekunden erledigt.
Du wirst doch wohl nicht auf Quellen verzichten wollen wegen so einem Schwachsinn? Du schrenkst dich ja selber ein
Manchmal ist weniger sagen mehr. Der Anspruch der hiesigen Moderation ist mehr oder weniger unrealistisch, ähnlich wie ein manueller Uploadfilter. Wie soll man als Benutzer das Einhalten solcher Forenregeln sicher stellen, dass verlinkte Videoquellen, die inhaltlich unbedenkliche Inhalte haben, jedoch von einem Channelbetreiber kommen, der möglicherweise 1x in 100 Videos etwas unerwünschtes gesagt haben, wovon der Mod Kenntnis hat und der Benutzer nicht? Nicht alles lässt sich mal eben so über Google recherchieren und ein Restrisiko bleibt demnach immer.
Und ja, gerade weil auch berechtigte Kritik am ÖRR immer wieder aus einer Szene kommt, die potentiell eher unerwünscht sein könnte, muss ich dann auf Verlinkung solcher Quellen verzichten, egal wie Sachbezogen oder unbedenklich die eigentlichen Inhalte sind. Denn andernfalls antworte ich hier künftig bald nur noch in 10-Tages Abständen oder gar nicht mehr
;)Abahatschi schrieb:Für heute wird EU Gerichtsurteil erwartet...ob man bar zahlen kann bzw. drauf bestehen kann:
Das Urteil ist unterm Strich eher enttäuschend, aber nicht weil es per se pro ÖRR bzw. pro bargeldllose Zahlung ist, sondern weil es super schwammig und auslegungswürdig ist.
Soweit ich das verstanden habe, ist die Barzahlung möglich, wenn die Landesgesetze des Mitgliedstaates dies nicht anders vorsehen. So gesehen ein Pro Bargeld weil §14 Bundesbankgesetz über den Rundfunkstaatsvertrag stehen dürfte.
Pro Bargeld spricht auch dafür, dass es zumutbar sein muss. Das heißt, man kann z.B. von einem Menschen ohne Bankkonto keine bargeldlose Zahlung verlangen. Ich schließe daraus aber auch, dass es mit Blick auf den Datenschutz und persönliche Zerstrittenheit mit dem ÖRR es nicht zumutbar ist, dass der Beitragsservice (der es mit Datenschutz eh nicht so ernst nimmt) Kontodaten von mir einfach abgreifen darf. Es gibt zwar ein Pro Bargeldlos, weil es auch für die Behörde ein erlaubtes Mittel ist um unverhältnismäßige Mehrkosten zu vermeiden, aber es gibt ja schließlich genug Anbieter auf dem Markt, die das kostengünstig abwickeln.
Jedoch merkt man daran schon, dass vieles interpretationswürdig ist und man nun immer wieder eine Einzelfallentscheidung erklagen müsste. Das können sich die meisten Leute ohnehin nicht leisten.
Zum Nachlesen: (Quelle)
https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/eugh-urteil/