monstra schrieb:Die gibt es. Die Informationsfreiheit. Jeder darf sich die Quellen wählen, aus denen er sich unterrichtet.
Es gibt aber kein Recht, einen Beitrag abzuwählen, der einer öffentlichen Einrichtung dient, nur weil es private Anbieter gibt. Wer gesetzlich pflichtversichert ist, kann auch nicht zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Da gibt es eben auch keine Wahlfreiheit. Wir können anonsten das System der GKV drehen und wenden, es gibt Parallelen und es gibt Unterschiede, letztlich ist der Rundfunkbeitrag ein Institut eigener Art, sui generis.
Zwingend ist Dein Argument jedenfalls nicht.
Was die Privaten machen wäre mir als Nichtnutzer ohnehin egal, aber entscheidender ist, dass es keinen alternativen ÖR-Kanal für mich zur Wahl gibt. Darum geht es ja in meiner Argumentation. Nicht mal einen einzigen. Daraus resultiert das Gefühl des Zwangs. Gibst du mir die 17,50 Euro im Monat etwa zurück, damit ich mir das Abo bei der Zeit und Co. leisten kann? Nein, das ist weg und wo diese Freiheit eingeschränkt ist, wird man immer ein Gefühl von Zwang empfinden.
Das aber nur noch mal zur Erläuterung.
Vermutlich liegt der Punkt darin begraben, dass das Hervorholen des Vergleichs zur GKV beim Rundfunkbeitrag zumindest streitbar ist und sich in so einer Diskussion nicht wirklich zielbringend einführend lässt. Dann nimm lieber die Kirchensteuer oder so ... oh Moment
;)monstra schrieb:Da ändert aber nichts am Verfassungsauftrag, den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Deshalb wollen ja jetzt die ö-r Anstalten zum BVerfG, weil sie sich ohne Erhöhung in ihren Rechten verletzt sehen. Ich denke, da werden sie Pech haben, außer das BVerfG geht noch einmal über seine bisherige Rechtsprechung hinaus.
Verfassungsauftrag? Die Verfassung garantiert dass der ÖRR existieren muss, in genau seiner jetzigen Form und System? Hier schießt du begrifflich wohl etwas über's Ziel hinaus, denn sonst müsste die Verfassung ja 2013 geändert worden sein. Ich denke, das hätte man gemerkt.
monstra schrieb:Verfassungsrechtlich wäre die Frage: Wie viel braucht der ö-r Rundfunk? Und wer soll das bezahlen?
Ganz genau.
monstra schrieb:Mal angenommen, 50% der Bundesbürger wählen den ö-r Rundfunk ab und gehen zu kostenlosen oder kostenpflichtigen privaten Angeboten. Dann haben ARD/ZDF entweder 50% weniger Mittel. Oder die, die sich für den ö-r Rundfunk entscheiden, müssen das Doppelte zahlen.
Beides dürfte mit der Entscheidung des BVerfG nicht vereinbar sein, das die Funktionsfähigkeit des ö-r Rundfunks geschützt hat und zugleich Anforderungen an die Beitragshöhe festgelegt hat. Es hat auch festgestellt, dass die alte gerätebezogene Gebühr unpraktikabel und ungerecht war.
Die geräteabhängige Gebühr wurde durch das Internet nahezu obsolet, da TV und Radio nicht mehr das zentrale Medium für Information, Bildung etc war. In diesem Zusammenhang hat das Gericht richtig erkannt und geurteilt. Mit Blick auf die Sicherstellung der Finanzierung des ÖRR war dieses Urteil also zu erwarten und nachzuvollziehen, wenn gleich es inhaltliche Schwächen hat.
Wir diskutieren hier aber nicht über Dogmen, sondern über Reformen und wie ein moderner ÖRR im 21. Jahrhundert aussehen sollte. Bei so viel Kritik ist der Status Quo doch keinem mehr vermittelbar.
Nehmen wir mal eine moderne Finanzierung nach Nutzer als Beispiel, die sich mit heutiger Technik, sowohl im TV als auch Radio als auch Internet sehr gut umsetzen ließe, dann zahlen Leute wie du halt 20 Euro im Monat. Das sind dann halt 2,50 Euro mehr als jetzt. Das sind doch angeblich alles nur Kinkerlitzchen. Es müsste doch eigentlich nur Gewinner bei diesem Modell geben, jene die zahlen bekommen was sie wollen, jene die nicht nutzen auch - nämlich nichts.
Der einzige Grund warum dieses Modell gar nicht erst in Betracht gezogen wird, ist dass man eine gewisse Angst davor hat, wer denn dann noch das Angebot des ÖRR nutzt, wenn es nach plötzlich nach Bedarf finanziert wird. Dann haben wir nämlich ein viel größeres Dilemma, wenn rauskommen sollte, dass wir jährlich 8 Milliarden Euro für etwas bezahlen, was in diesem Umfang gar nicht benötigt wird, bzw. keine so weit reichende Akzeptanz genießt.
Dann ist es auch egal, was Karlsruhe dazu sagt, denn dann sind wir auf der Ebene der Ministerpräsidenten, die den Rundfunkstaatsvertrag aufsetzen und die werden sich mit Blick auf ihre Wähler wohl überlegen müssen, wie sie denen erklären wollen warum man ein totes Pferd reitet, meinst du nicht auch?
Falls aber der ÖRR tatsächlich so umfangreich beliebt und gewünscht ist, wie es genauso gerne behauptet wird, dann haben wir am Ende schon damit eine Art Idealzustand.