Nevrion schrieb:Okay, vielleicht drücke ich mich irgendwie nicht deutlich genug aus, aber wenn du sagst, dass denen das Amt verfassungsrechtlich zusteht, dann hätte es doch im Grundgesetz auch stehen müssen. Keine der dargelegten Quellen und Texte stellt konkret dar, dass der ÖRR a) existieren muss und b) dort Politiker sitzen müssen.
Das es eine gewisse Logik gibt, was Zuständigkeiten innerhalb einer Landesregierung betrifft will ich ja gar nicht in Frage stellen, aber eine verfassungsrechtlichen Anspruch auf einen Sitz im ÖRR hat nach der Sachlage, die du bisher verlinkt und zitiert hast, kein Politiker. Vielleicht habe ich die Stelle auch nur übersehen oder überlesen, so dass du sie mir noch mal hervorheben müsstest, aber andererseits würde ich festhalten müssen, dass du gelogen hast oder zumindest im Sinne einer Propaganda Tatsachen falsch oder unzureichend wieder gegeben hast.
Nochmal: Dass dort politiker sitzen müssen, ist so Verfassungsrechtlich vorgesehen, weil die Länder die Einhaltung des Rundfunkauftrags überprüfen müssen.
Zu sagen, da müssten keine Politiker sitzen, ist ca so, als würdest du sagen, die Lehrplanerstellung in der Schule muss ohne Politiker passieren. Aber die Lehrpläne werden von den kultusministerien der Länder erstellt, weil die Länder, die die Bildungskompetenz haben, natürlich dafür sorgen müssen, dass da auch nach bestimmten Richtlinien gelehrt wird.
So ist das beim Rundfunkauftrag auch: Durch den Fakt, dass das GG die Medienpolitik zur Ländersache macht, ist bereits vorweggenommen, dass die Länder auch schauen müssen, dass der Rundfunkauftrag eingehalten wird. Das tun sie mit gewählten Vertretern. So ist das gedacht. Da müssen Regierungspolitiker in den Gremien sitzen oder Leute, die zumindest im Auftrag der Regierungspolitiker da sind, weil die Parlamente in den Ländern anonsten ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen würden.
Genauso wie in der Schulpolitik irgendwie, irgendwo das Kultusministerium über die Lehrpläne drüberschauen muss. Wie das ausgestaltet ist, ist eine andere Frage, aber die Regierung muss sich beim Thema ÖR den Einfluss bewahren, die Programmgestaltung zu überwachsen. Das passiert in den bundesländern über die Gremien, in denen Politiker teilhaben.
Verfassungsrechtlich muss da die Regierung das Programm kontrollieren und da die Programmkontrolle des ÖR in den Rundfunkräten passiert, müssen da politiker sitzen.
Nevrion schrieb:Als ob meine Meinung dazu jetzt weniger wert ist als deine. Ich denke, wenn wir nicht mal festhalten können, dass eine Geräte- oder nutzerabhängige Gebühr ein genauso angemessenes Finanzierungskonzept mit Blick auf den Vorschlag der FDP ist, dann fehlt uns jede weitere Diskussionsgrundlage. Das ist ungefähr so als würde man sagen, die AfD hat kein Rentenkonzept, obwohl sie zwar eins hat, das aber furchtbar schlecht ist. Oder anders gesagt, du magst vielleicht das Konzept der FDP besser finden, aber das ermächtigt dich nicht ohne jede weitere Argumentation, ein anderes, nutzerfinanziertes Konzept als eine Art Fiktion darzustellen, das sich nicht umsetzen lassen würde.
Doch, nutzerfinanziert heißt, nur die zahlen, die ARD/ZDF gucken wollen und man hat ein passwort für mediathek bzw. fernsehen. Dann hast du da ein neues Netflix/Sky das marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gehorchen muss. Das ist kein öffentlich rechtlicher sektor mit, nutzerfinanziert heißt, ÖR existiert nicht mehr.
Wir hatten niemals einen nutzerfinanzierten ÖR. Wir hatten die spielerei, dass man in der theorie nix zahlen musste, wenn man kein radio usw. hat, aber das war letztendlich ja nicht die realität. Es musste sogut wie jeder zahlen.