Nevrion schrieb:Es ist ja eigentlich fast alles richtig was du sagst, würdest du das Wort verfassungsrechtlich weg lassen. Konkret hast du bisher keinen Paragraphen vorzeigen können, der explizit hervorhebt das a) ein ÖRR existieren muss und b) dort ein Politiker Anrecht auf ein Amt hat. Deine Aussage ist nicht falsch, aber sie bezieht sich auf die ganz normale Gesetzgebung des Landes oder des Bundes, nur ist nicht jedes Gesetz automatisch Bestandteil der Verfassung.
Es steht dir natürlich frei mich konkret durch den Paragraphen dazu im Grundgesetz zu korrigieren. So lange du das nicht kannst, ist das allenfalls eine nette Interpretation deinerseits, aber formal ist deine Aussage dazu nicht ganz korrekt.
Meine Aussage ist nicht falsch, ich habe sie auch erklärt. Die Verfassung impliziert die existenz eines ÖR und auch, dass die Länder ihn beaufsichtigen müssen, das wiederum impliziert, dass da irgendwie, irgendwo gremien mit politikern drin existieren, die den ÖR beaufsichtigen.
Das speist sich direkt aus der Verfassung. Die Grundversorung speist sich aus der Verfassung (diese impliziert, dass da ein frei verfügbarer (also nicht pay per view gebundener) Ör existieren muss.
Wikipedia: Rundfunkfreiheit#GrundversorgungDie Grundversorgung wird durch die Rundfunkfreiheit impliziert, also durch das Grundgesetz.
Das Grundgesetz legt auch fest, dass der Rundfunk ländersache ist, somit also, dass die länder die Rundfunkauftrag beaufsichtigen müssen. Das ist nicht meine Interpretation, sondern die von Karlsruhe.
Darum MÜSSEN da in den beaufsichtigungsorganen Politiker sitzen oder wenigstens leute, die den Politiker Rede und Antwort stehen müssen (also im Endeffekt dasselbe mit Mittelsmännern).
Darum ist mein statement, dass das Grundgesetz schon impliziert, dass da politiker sitzen müssen, schlichtweg richtig.
Nevrion schrieb:Wenn Nutzerfinanziert bedeuten würde, der ÖRR exisitiert nicht mehr, dann müsstees um die Akzeptanz des ÖRR ja wirklich schlecht bestellt sein. Dann wäre die Frage der Sinnhaftigkeit auch gleich mit geklärt. Da aber vor 2013 immerhin nach einem gleichwertigen Prinzip der ÖRR noch funktioniert hat, würde ich mal davon ausgehen, dass das sehr wohl funktioniert. Den Beweis des Gegenteils bleibst du damit schuldig, auch wenn deine Sorge natürlich berechtigt ist.
Nein. Selbst wenn 90% der Leute dann zahlen, wäre das kein ÖR mehr und wäre als solches wertlos. Dann wäre das ja ein Netflix gebilde und rein privat.
xsaibotx schrieb:Ich hab mir jetzt mal die Manspreading Doku vom RBB angesehen..... und was soll ich sagen? Ich hab mir erstmal den Arsch abgelacht als ich das Like Dislike Verhältnis gesehen habe..... ich habe noch nie so ein mieses Verhältnis gesehen...... well played RBB :D
Die Komentare sind auch der Knaller :D
Na wenn man jetzt noch wüsste, dass dislikes den Videos helfen, vom YT Algorithmus weiterverbreitet zu werden.