cpt_void schrieb:Die Strafe ist nicht 10€, sondern 10 Tagessätze. Würde er über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, wäre das deutlich mehr. Kann er die Strafe nicht zahlen fährt er ein - für 10 Tage. Jemand, der deutlich über der Beitragsbemessunngsgrenze liegt zahlt auch Montaseinkommen / 30 x 10, der wird entsprechend deutlich über 10 Euro liegen. So etwas sehe ich sogar als gerecht an, die Aldi Verkäuferin zahlt halt weniger in die Staatskasse bei Tagessätzen als der Chefarzt.
Schon klar 10 x 1€ = 10€ steht ja auch im Artikel.
JosephConrad schrieb:Die niedrige Summe erklärt sich dadurch, dass Alt über kein eigenes Einkommen verfügt. Jesuiten legen ein Armutsgelübde ab.
Interessanter finde ich folgende Textstelle:
JosephConrad schrieb:»Als Sozialethiker und Migrationssoziologe halte ich gewaltfreien zivilen Ungehorsam nicht nur für legitim und notwendig, sondern zugleich für alternativlos.«
Und das ist ja immer so gewesen: Aktionen im zivilen Ungehorsam sind per se illegal und werden bestraft. Sei es bei Aktionen während der Demos gegen den Vietnam-Krieg, oder gegen die AKWs, Ostermärsche, Kriegsdienstverweigerung, etc.
Habermas hat zivilen Ungehorsam wie folgt definiert:
... „Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber der Rechtsordnung im Ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf gewaltfreie Mittel des Protests.“
Quelle:
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/138281/ziviler-ungehorsam-annaeherung-an-einen-umkaempften-begriff/Die Formen des zivilen Ungehorsams sind immer kritisch zu diskutieren, denn die Grenzen sind immer umstritten. Oft werden sie zum Zeitpunkt der Aktionen von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt und werden erst Dekaden später von Soziologen / Politologen aufgearbeitet.
Ziviler Ungehorsam „ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann“. Die Durchführbarkeit und der Erfolg ist jedoch oftmals davon abhängig die Aktion im Vorfeld nicht anzukündigen, wie etwa die Abrüstungsaktionen der Pflugscharbewegung zeigen. Die Aktivistinnen und Aktivisten der Pflugscharbewegung dringen in Militärgelände ein und zerstören militärisches Gerät, um den Bibelvers „Schwerter zu Pflugscharen“ (Micha 4) umzusetzen.
...
Die umstrittenste Frage hinsichtlich der Form des zivilen Ungehorsams ist zweifelsohne die der Gewaltfreiheit. Der Streitpunkt liegt vor allem in der Frage, ob Sachbeschädigung als Gewalt verstanden werden sollte oder nicht – Gewaltfreiheit damit also nur auf die Unversehrtheit von Menschen bezogen wird oder auch Sachbeschädigung ausschließt. Auch hier handelt es sich nicht um eine einfache Gegenüberstellung, sondern um ein Kontinuum, das nicht zuletzt bedingt ist durch die Frage, ob von physischer oder psychischer Gewalt gesprochen wird und ob die Definitionsmacht darüber, was als Gewalt gilt, bei den Verursachern beziehungsweise Verursacherinnen oder bei den potenziellen Opfern liegt. Unabhängig von der jeweiligen Definition von Gewaltfreiheit finden sich sowohl die moralisch begründete Ablehnung von Gewalt als auch strategische Begründungen für die Wahl gewaltfreier Mittel. Letztere zielen beispielsweise darauf ab, dass eine Auseinandersetzung mit gewaltvollen Mitteln angesichts einer (in der Regel) militärischen Übermacht staatlicher Autorität wenig aussichtsreich ist.
...
Fazit
Die neuerliche Renaissance des Begriffs ziviler Ungehorsam ist gekennzeichnet von einer gleichzeitigen kritischen Auseinandersetzung mit ihm und seiner strategischen Verwendung. Dabei kommt der Auseinandersetzung mit der Frage der Einhegung von Protest eine besondere Rolle zu: Es fällt auf, dass ziviler Ungehorsam nicht nur als Regelbruch verstanden wird, sondern die Regeln selbst infrage gestellt werden. Der Regelbruch ist dabei keineswegs regellos, richtet sich aber weniger an einem staatlich-juristisch vorgegebenen Regelsystem aus, sondern an einem möglichst breit getragenen, kollektiv selbstbestimmten Aktionskonsens.
Nicht zuletzt geht es darum, Ungehorsam nicht zum Gehorsam zu machen. Dass sich darin nicht nur ein gegenwärtiger Diskurs widerspiegelt, zeigt sich in einem Auszug aus einer Rede von Howard Zinn anlässlich einer Demonstration gegen den Vietnam-Krieg 1971 in Boston: „Viele Leute sind von zivilem Ungehorsam beunruhigt. Sobald man davon spricht, zivilen Ungehorsam zu begehen, regen sie sich auf. Aber genau dies ist die Absicht von zivilem Ungehorsam: Leute aufzuregen, sie zu stören, sie zu beunruhigen. Wir, die wir zivilen Ungehorsam begehen, sind auch beunruhigt, und wir müssen diejenigen beunruhigen, die für den Krieg verantwortlich sind.“
Quelle:
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/138281/ziviler-ungehorsam-annaeherung-an-einen-umkaempften-begriff/