Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"
16.05.2023 um 09:48@xsaibotx
Das mehrere gerichte was bestätigen? Es geht darum, dass aufgrund des ANFANGSVERDACHTES auf bildung einer kriminellen vereinigung mehrere hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Gegen die durchsuchung und sicherstellung von beweismitteln hat ein mitglied LGs offiziell beschwerde eingereicht. Diese beschwerde wurde nun mit dem aktuellen urteil abgewiesen, die den damaligen ANFANGSVERDACHT auf bildung einer kriminellen vereinigung bestätigt und damit die beschwerde als unbegründet sieht. Mehr ist das nicht. Es ist keine bestätigung dafür, dass LG eine kriminelle vereinigung ist. Lediglich dafür, dass ein anfangsverdacht durchaus bestand/besteht und damit die razzia rechtlich abgesichert ist.
Das mehrere gerichte was bestätigen? Es geht darum, dass aufgrund des ANFANGSVERDACHTES auf bildung einer kriminellen vereinigung mehrere hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Gegen die durchsuchung und sicherstellung von beweismitteln hat ein mitglied LGs offiziell beschwerde eingereicht. Diese beschwerde wurde nun mit dem aktuellen urteil abgewiesen, die den damaligen ANFANGSVERDACHT auf bildung einer kriminellen vereinigung bestätigt und damit die beschwerde als unbegründet sieht. Mehr ist das nicht. Es ist keine bestätigung dafür, dass LG eine kriminelle vereinigung ist. Lediglich dafür, dass ein anfangsverdacht durchaus bestand/besteht und damit die razzia rechtlich abgesichert ist.