Cpt.Germanica schrieb:Und dann ist es noch so, dass neben einem A-Kraftwerk auch kein A. leben möchte.
Da darf man wirklich auf das Planfeststellungsverfahren gespannt sein und vor allem wie eine Zertifizierung nach BImSchG erfolgen soll. Das kriegt man nie im Leben hin.
Oder macht es wie in NRW und fälscht den Flächennutzungsplan (in dem konkreten Fall: Kohlekraftwerk).
paxito schrieb:Ist so, es hilft niemandem wenn man da jetzt drüber jammert.
Das ist der Wesenstil der Konservativen:
Früher war alles besser[tm] Der eine möchte in die 50er Jahre, die anderen in die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück...
In die Zukunft gewandt sind leider die wenigsten Menschen, obwohl das Leben linear abläuft und
nur die Zukunft aktiv beeinflussbar ist.
Tripane schrieb:Nur ist es halt so, dass dem, der alle Alternativen in den Wind schießt, sie irgendwann ausgehen.
Apropos Wind. Sachsen hat als eines der ersten Länder die Novelle "Wind an Land" ins Gesetz gebracht. Ab 01.01. sind die Planungsverbände aufgefordert, 2% der Landesfläche für Windkraft auszuweisen. Ziel dabei bis 2027 (5 Jahre eher als vom Bund gefordert). Dabei dürfen sogar Gemeinden selbst Flächen ausweisen, wenn Sie wollen und die Planungsverbände noch nicht so weit sind.
Und selbst Umweltminister Wolfram Günther war sichtlich erleichtert, dass das noch vor Weihnachten gelungen ist. Am 20. Dezember beschloss der Sächsische Landtag das Haushaltsbegleitgesetz, in dem als Artikel 25 auch die „Änderung des Landesplanungsgesetzes“ zu finden ist, in dem die Vorgaben aus dem „Wind-an-Land-Gesetz“ für Sachsen übernommen wurden. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Unser Beschleunigungspaket zum Ausbau der Windenergie hat Gesetzeskraft. Wir schaffen Flexibilität und geben den Kommunen künftig viel breiter die Möglichkeit, dass auf ihren Flächen Windenergieanlagen errichtet werden können. Ein schnellerer Ausbau der Erneuerbaren Energien stärkt den Wirtschaftsstandort Sachsen und die Energiesouveränität. Außerdem können die Anlagen Geld in die Kassen von Städten und Gemeinden fließen lassen, die damit auch Angebote für die Bürgerinnen und Bürger finanzieren können.
Quelle:
https://www.l-iz.de/wirtschaft/metropolregion/2022/12/sachsen-wolfram-guenther-2023-wird-die-blockade-beim-windkraftausbau-gelost-503772Grün wirkt sag ich nur.
Centaurus_1997 schrieb:Das sieht die Staatsanwaltschaft ebenso und ermittelt daher auch dagegen.
Was eine Staatsanwaltschaft sieht interessiert erst einmal nur die handelnden Personen. Eine Verurteilung erfolgt immer noch vor Gericht nach Bewertung der Beweise. Vorher ist das alles nur etwas für die Boulevard-Presse und andere Scheinheilige.
Centaurus_1997 schrieb:Das ist beweisbar und belegbar. Daher ist es eine Tatsachenbehauptung die auf Fakten beruht, dass es sich meiner hiesigen Auffassung um eine kriminelle Vereinigung handelt.
Das ist deine persönliche Latrinenparole, welche eben strafrelevant werden kann. Solange kein Gericht sowas bestätigt begibst du dich auf ganz dünnes Eis.