taren schrieb:sind Straftaten in Notsituationen durchaus anders zu bewerten (z.B. Scheibe beim Auto einschlagen, wenn einem Kleinkind der Hitzetod droht).
Ja natürlich wären sie das.
Alle Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes im Einzelfall erfüllt - handelt dann ohne Schuld.
Bereits nur als Laie bezweifle ich aber, dass die meisten Aktionen von LG zu rechtfertigen wären. Schon allein deshalb, weil sie nicht mal geeignet sind, um eine gegenwärtige Gefahr vom Rechtsgut Klimaschutz oder Rechtsgütern wie Leib und Leben abzuwenden. Und selbst wenn geeignet, so kommt es auch noch auf die Verhältnismäßigkeit an. Je nach Einzelfall mögen mehrere Mittel geeignet sind - davon ist dann jedoch das mildeste Mittel, welches geeignet ist, auszuwählen.
Außerdem weiß ich immer noch nicht, ob alle Rechtsprechungen eine gegenwärtige Gefahr überhaupt gleich auslegen würden. Richtig ist zwar, dass sich das Gegenwärtig bereits nur auf eine kurz bevor stehende Gefahr bezieht, aber ob der Klimawandel an sich schon (ohne unmittelbare konkrete Gefahr für Rechtsgut XYZ in einem jeweiligen Moment wie bspw. dein Beispiel mit überhitzten Auto und dem Kind) als gegenwärtige Gefahr angesehen werden kann, habe ich so meine Zweifel.
Aber ein anderer User, wird dir das viel besser, ausführlicher bzw. überhaupt richtiger erklären können. Wobei auch unnötig, da in den letzten Monaten schon zur Genüge thematisiert.
Marieke schrieb:Man müsste anfangen, Höchststrafen auszusprechen, ich denke da an zehn Jahre Gefängnis, wenn auf die Straße geklebt. Ich denke dann hört es von alleine auf.
Weil höhere Strafen ja auch bei jedem Menschen abschreckend wirken können. Ziemlich naiv das anzunehmen. Außerdem unterliegen auch Strafrahmen der Verhältnismäßigkeit. Strafrahmen müssen angemessen zur jeweiligen Tat an sich erst mal sein. Bereits da dürften dem Gesetzgeber je nach Straftatbestand Grenzen aufgezeigt werden.
Und um Höchststrafen seitens der Rechtsprechung aussprechen zu können, müssen dafür überhaupt erst mal die entsprechenden Strafrahmen per Gesetze existieren. Die Rechtsprechung kann nur in einem gesetzlich vorgegeben Rahmen bestrafen.
Aber auch dann erlaubt es die Strafzumessung (wenn nicht gerade gesperrt und das Gesetz auch nur eine Strafe kennt) und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht, dass in jedem Fall auch immer sofort die höchste Strafe verhängt werden darf.
So leicht sind Wunsch oder Moral und das Recht nicht in Einklang zu bringen.
MarinaG. schrieb:Eine Partei schaut natürlich, was ihre Wähler wollen. Was denkst Du denn?
Sehe das auch dann so aus, wenn die Blauen Populisten den anthropogenen Klimawandel ernst nehmen würden oder an ihm glauben würden? Die zweifeln den ja an. Sehen also keinen Grund für Klimaschutz. Ob natürlich aus Dummheit oder wissentlichem Egoismus, keine Ahnung. Je nach Politiker ist beides vorstellbar.