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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

15.158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

02.12.2022 um 10:42
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Nicht zu vergessen, die psychische Verfasstheit eines Delinquenten. In solchem Kontext ist der Einfluss der Gruppendynamik definitiv in den Fokus zu nehmen. Ich denke, die Strafen werden wesentlich weniger "hart" / rigide ausfallen, als das von vielen Menschen erwartet würde. Eine psychologische Begutachtung wird in solchen Zusammenhängen fast schon standardisiert erfolgen (müssen).
Natürlich kann so ein psychologische Begutachtung auch zur Feststellung verminderter Schuldfähigkeit oder sogar zur vollen Schuldunfähigkeit führen. Erstes ist ein Strafmilderungsgrund. Zweites erlaubt keine Strafe, was aber nicht bedeutet, dass diese Menschen gar keine Konsequenzen zu befürchten hätten.

Denke aber das dürfte im Falle der Aktivisten von LG nicht zutreffen. Also vermute ich nur, obwohl ich die psychische Verfassung von keinem kenne.



Ps.
Nur der allein der Gruppenzwang kann ich mir auch vorstellen, dass der je nach Einzelfall eine Rolle spielen könnte und dass dieser zugunsten des- oder derjenigen berücksichtigt werden würde und somit eine mildere Strafe zur Folge haben könnte, sollte es zu irgendeiner Verurteilung kommen.

Besonders könnte ich mir das bei Menschen unter LG vorstellen, die keine so gefestigte Persönlichkeit hätten und denen es schwer fällt eigene Entscheidungen zu treffen. Solche sind ja bestimmt leichter gefährdetet irgendeinem Gruppenzwang zu unterliegen oder auch nur auf Anweisung eines einzelnen zu handeln.

Menschen können ja voll schuldfähig sein bzw. gehandelt haben und trotzdem einem Gruppenzwang unterlegen haben. Oder auch nur aus panischer Angst vor der Zukunft sich zu irgendeiner Tat hinreißen lassen. Könnte auch je nach Einzelfall eine mildere Strafe bedeuten.


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02.12.2022 um 12:17
..

@rhapsody3004
Schuldfähigkeit bezieht sich in erster Linie auf den Umstand, ob der Delinquent sich der Illegalität / Destruktivität seines Handelns, im Moment der Ausführung, voll bewusst war. Meint, eine tragfähige Bewertung seines Tuns hat vornehmen können. Gruppendynamiken können diese Bewertungsfähigkeit in signifikanter Weise beeinflussen. Das wird zu klären sein. Ich - von meiner Warte aus - könnte mir vorstellen, dass selbst bei Wiederholungstätern, wie wir sie in der LG in der Regel vor uns haben dürften, diese Umstände entsprechend werden Berücksichtigung finden müssen.

Das Andere sind natürlich die Möglichkeiten, die den Polizeikräften eröffnet werden, um die erste, unmittelbare Intervention zu gestalten. Das sind, wie Du richtig vermerktest, zwei Paar Schuhe.

LG Marina


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02.12.2022 um 12:49
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Schuldfähigkeit bezieht sich in erster Linie auf den Umstand, ob der Delinquent sich der Illegalität / Destruktivität seines Handelns, im Moment der Ausführung, voll bewusst war. Meint, eine tragfähige Bewertung seines Tuns hat vornehmen können.
Das wusste ich in etwa so. Du hast es natürlich bestens fachmännisch zum Ausdruck gebracht.
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Gruppendynamiken können diese Bewertungsfähigkeit in signifikanter Weise beeinflussen.
Das hätte ich allerdings nicht gedacht. Dass sie zwar zu Strafmilderung führen kann, konnte ich mir schon vorstellen. Zumindest je nach Gericht oder Richter. Nicht aber, dass sie auch zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen kann und allein nur wegen der verminderten Schuldfähigkeit dann eine mildere Strafe verhängt werden muss, weil ein anerkannter Strafmilderungsgrund. Noch weniger konnte ich mir vorstellen, dass Gruppendynamik auch zur vollen Schuldunfähigkeit führen kann.

Können einzelne Menschen oder auch Gruppen direkt oder indirekt so starken Einfluss auf andere Menschen haben, sodass diese wirklich nicht mehr wissen, was sie tun bzw. ihr Handeln nicht mehr richtig einschätzen können?
Das müsste dann ja quasi schon Richtung einer Gehirnwäsche gehen und solche Menschen bzw. Opfer müssten schon irgendwie psychisch vorbelastet sein oder würde das auch bei vollkommen gesunden Menschen und gefestigten Persönlichkeiten gelingen, die stets dazu in der Lage sind eigene Entscheidungen treffen zu können und sich auch bewusst über ihre Entscheidungen und Handlungen sind, die sie fällen und begehen?


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02.12.2022 um 12:57
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Können einzelne Menschen oder auch Gruppen direkt oder indirekt so starken Einfluss auf andere Menschen haben, sodass diese wirklich nicht mehr wissen, was sie tun bzw. ihr Handeln nicht mehr richtig einschätzen können?
ja davon bin ich überzeugt. Solches sieht man ja z.B. auch bei Sekten.
Diese LG kommt mir ehrlich gesagt auch wie eine Sekte oder zumindest wie Fanatiker vor, auch wenn die Motive edel sind.


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02.12.2022 um 13:00
Zitat von OptimistOptimist schrieb:a davon bin ich überzeugt. Solches sieht man ja z.B. auch bei Sekten.
Diese LG kommt mir ehrlich gesagt auch wie eine Sekte oder zumindest wie Fanatiker vor, auch wenn die Motive edel sind.
Da dachte ich halt immer, dass die Opfer von Sekten schon irgendwie psychisch vorbelastet gewesen sein müssen und somit von vornherein anfälliger für Gehirnwäschen gewesen sind.


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02.12.2022 um 13:06
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Schuldfähigkeit bezieht sich in erster Linie auf den Umstand, ob der Delinquent sich der Illegalität / Destruktivität seines Handelns, im Moment der Ausführung, voll bewusst war. Meint, eine tragfähige Bewertung seines Tuns hat vornehmen können. Gruppendynamiken können diese Bewertungsfähigkeit in signifikanter Weise beeinflussen. Das wird zu klären sein. Ich - von meiner Warte aus - könnte mir vorstellen, dass selbst bei Wiederholungstätern, wie wir sie in der LG in der Regel vor uns haben dürften, diese Umstände entsprechend werden Berücksichtigung finden müssen.
Das stimmt so nicht ganz - es müssen schon tiefe medizinische Probleme diagnostiziert werden, die einen hindert eine Straftat als solche zu erkennen. Eine bloße Annahme, weil man jung und naiv an etwas rangeht, und in der Gruppe gepushed wird, aber man ansonsten psychisch soweit gesund ist, grundsätzlich Recht von Unrecht zu unterscheiden führt nicht zur Schuldunfähigkeit.


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02.12.2022 um 13:15
Zitat von cejarcejar schrieb:Eine bloße Annahme, weil man jung und naiv an etwas rangeht, und in der Gruppe gepushed wird, aber man ansonsten psychisch soweit gesund ist, grundsätzlich Recht von Unrecht zu unterscheiden führt nicht zur Schuldunfähigkeit.
Das konnte ich mir nämlich ehrlich gesagt auch nicht vorstellen.

Darum auch das hier:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Menschen können ja voll schuldfähig sein bzw. gehandelt haben und trotzdem einem Gruppenzwang unterlegen haben.
Pauschal lässt sich das aber eh nicht sagen. Nun kommt der berühmte Satz wieder: Kommt auf den Einzelfall aller darin enthaltenden Umstände an.
Zitat von cejarcejar schrieb:Das stimmt so nicht ganz - es müssen schon tiefe medizinische Probleme diagnostiziert werden, die einen hindert eine Straftat als solche zu erkennen.
Oder halt auch während einer Tatbegehung unter Einfluss von Drogen oder Alk. Wobei es da bestimmt auch wieder auf den Einzelfall ankommt. Der eine verträgt mehr und hatte dadurch noch die Kontrolle und das Bewusstsein über sein Handeln als einer, der nicht so viel verträgt und womöglich schon mit weniger Alkoholeinfluss sein Handeln nicht mehr richtig einschätzen konnte.


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02.12.2022 um 13:17
..

Vorweg: Betrachte das bitte als (REIN PERSÖNLICHE) Antwort - vorerst - ohne Anspruch auf Richtigkeit. Ich brauche etwas Zeit um entsprechende Quellen zusammen zu suchen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das hätte ich allerdings nicht gedacht. Dass sie zwar zu Strafmilderung führen kann, konnte ich mir schon vorstellen.
Psychische Beeinträchtigungen des Täters, beeinflussen seine Schuldfähigkeit. Woher diese Beeinträchtigungen rühren. das ist dabei erst einmal irrelevant. Wichtig ist, dass sie glaubhaft gemacht werden können. Das können Erkrankungen sein, Drogenkonsum, Ausnahmesituationen .. oder eben auch Gruppendynamiken.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nicht aber, dass sie auch zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen kann und allein nur wegen der verminderten Schuldfähigkeit dann eine mildere Strafe verhängt werden muss, weil ein anerkannter Strafmilderungsgrund.
Ist die Schuldfähigkeit nachweislich gemildert, wird der Richter das idR in seine Urteilsfindung mit einbeziehen, was sich somit auch auf das Strafmaß (und deren Anordnung) niederschlägt.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Noch weniger konnte ich mir vorstellen, dass Gruppendynamik auch zur vollen Schuldunfähigkeit führen kann.
Könnte sie - theoretisch. Praktisch spielen dabei noch weitere Faktoren eine große Rolle. Prinzipiell heißt aber die Gleichung: (Straf)Täter NACHWEISLICH nicht mehr Herr seiner Sinne = Korrelation Schuldfähigkeit (in welchen Maße, auch das ist dann zu untersuchen) .. der Grund für dieses "nicht mehr Herr seiner Sine sein" ist indes variabel und impliziert ggf. auch Gruppendynamik.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Können einzelne Menschen oder auch Gruppen direkt oder indirekt so starken Einfluss auf andere Menschen haben, sodass diese wirklich nicht mehr wissen, was sie tun bzw. ihr Handeln nicht mehr richtig einschätzen können?
Ja. Bei z. B. Panikreaktion innerhalb großer Events:
Massenpsychose

Massenpsychose w, E collective psychosis, psychotische Verhaltensweisen von Menschen in einer Massensituation, wobei vernunftgesteuertes Verhalten durch induziertes irrationales, möglicherweise wahnhaftes Verhalten ("Massenwahn") ersetzt wird und realitätsgerechte Ich-Funktionen aufgegeben werden.
Quelle: https://www.spektrum.de/lexikon/neurowissenschaft/massenpsychose/7445

Das wäre eine spontane Erscheinung. Bei ideologisch geprägten Gruppen (oder Sekten) verhält sich das etwas komplexer. Dazu müsste ich Dir etwas heraussuchen. Aber prinzipiell -> ja.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das müsste dann ja quasi schon Richtung einer Gehirnwäsche gehen und solche Menschen bzw. Opfer müssten schon irgendwie psychisch vorbelastet sein oder würde das auch bei vollkommen gesunden Menschen und gefestigten Persönlichkeiten gelingen, die stets dazu in der Lage sind eigene Entscheidungen treffen zu können und sich auch bewusst über ihre Entscheidungen und Handlungen sind, die sie fällen und begehen?
Ich habe etwas Sorge, dass wir uns hier auf das Parkett einer Pathologisierung begeben könnten, die ich mir nicht gerne nachsagen lassen wollen würde. Aber ja, ich persönlich gehe davon aus, dass Menschen, die in sehr extreme Gefühlslagen geraten, dies idR tun, weil sie dafür vulnerabel sind. Dem muss aber definitiv KEIN manifestes psychisches Störungsbild vorangegangen sein. Es genügten häufig tatsächlich die in Gruppen üblichen, gegenseitigen Bestärkungen (im Glauben / der Ideologie), um das Ganze hochzuschaukeln und letztendlich zu eskalieren. Anders: Theoretisch könnte tatsächlich jeder in einen solchen Sog geraten.

LG Marina


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02.12.2022 um 13:24
Zitat von cejarcejar schrieb:Eine bloße Annahme, weil man jung und naiv an etwas rangeht, und in der Gruppe gepushed wird, aber man ansonsten psychisch soweit gesund ist, grundsätzlich Recht von Unrecht zu unterscheiden führt nicht zur Schuldunfähigkeit.
Bei Jugendlichen im Sinne des Gesetzes - was auch noch über die Volljährigkeit hinaus gelten kann - wird ja von vorneherein angenommen dass sie in ihrer Lebenserfahrung, Urteilsfindung, Persönlichkeit und in der Fähigkeit die Folgen ihrer Taten überblicken zu können noch nicht voll entwickelt sind, daher gibt es dann für diese eine Reihe von besonderen Regelungen wie z.B. die Verfahrensbeteiligung der Jugendgerichtshilfe, Pflicht zur psychologischen Begutachtung, besondere Strafzumessungsregeln nach dem Jugendstrafrecht usw.

Damit ist dann aber auch die Jugendlichkeit des Täters ggf. genügend berücksichtigt, und innerhalb dieser Sonderregelungen darf sie dann bei der Bemessung nur noch eine Rolle spielen wenn sie deutlich über das normale Maß eines Jugendlichen hinaus relevant ist, wenn also z.B. eine gutachterlich festgestellte erhebliche Entwicklungsstörung oder -verzögerung vorliegt.

Das ist in gewisser Weise analog dazu dass bei der Strafzumessung Sachverhalte die bereits zwingend Voraussetzung eines Tatbestands sind -z.B. ein Mordmerkmal für den Mord- nicht nochmals strafverschärfend berücksichtigt werden dürfen, oder es keinen minderschweren Fall des minderschweren Falls geben kann.


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02.12.2022 um 13:24
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Psychische Beeinträchtigungen des Täters, beeinflussen seine Schuldfähigkeit. Woher diese Beeinträchtigungen rühren. das ist dabei erst einmal irrelevant. Wichtig ist, dass sie glaubhaft gemacht werden können. Das können Erkrankungen sein, Drogenkonsum, Ausnahmesituationen .. oder eben auch Gruppendynamiken.
Das ist jetzt nach nachvollziehbarer. Also diese Erklärung.
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Ist die Schuldfähigkeit nachweislich gemildert, wird der Richter das idR in seine Urteilsfindung mit einbeziehen, was sich somit auch auf das Strafmaß (und deren Anordnung) niederschlägt.
Das stimmt ja und wollte ich grundsätzlich auch nicht anzweifeln. Zweifel hatte ich bei dem Wie oder durch Was alles Menschen für vermindert schuldfähig oder für voll schuldunfähig erklärt werden können. Also was alles dazu führen kann, dass Menschen vermindert schuldfähig oder voll schuldunfähig gehandelt haben.
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Ja. Bei z. B. Panikreaktion innerhalb großer Events:
Stimmt, an Massenpaniken hatte ich gar nicht gedacht.
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Dazu müsste ich Dir etwas heraussuchen. Aber prinzipiell -> ja.
Kannst mir dann ja persönlich zukommen lassen.


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02.12.2022 um 13:24
@MarinaG.

Tatsächlich ist der Wikipedia-Artikel zur Schuldunfähigkeit recht genau und dort werden die 4 Punkte die zur Schuldunfähigkeit führen recht gut beschrieben.

Eine psychisches High weil man in einer Gruppe was risikoreiches tut gehört da eher nicht zu.
Folgende Eingangsmerkmale werden unterschieden:

Unter einer krankhaften seelischen Störung werden hirnorganisch bedingte Zustände – auch verursacht durch psychotrope Substanzen wie Alkohol (Vollrausch) – oder Psychosen verstanden.

Als tiefgreifende Bewusstseinsstörung gelten Erscheinungen, die Bewusstseinsveränderungen oder -einengungen darstellen, die keine Störung von psychopathologischer Relevanz konstituieren. Hierzu zählen Erschöpfung, Ermüdung, Schlaftrunkenheit, speziell Parasomnie und vor allem emotionale Zustände der Verwirrtheit, die dazu führen können, dass eine Tat im Affekt begangen wird (zum Beispiel unter Verlust der Steuerungsfähigkeit). Ein Versuch, derartige Zustände im Fachgebiet der Psychiatrie psychopathologisch diagnostizierbar zu machen, besteht in der Klassifizierung als akute Belastungsreaktion. Die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Ab 2,0 Promille wird im Allgemeinen eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten ab 2,2 Promille. Ab 3,0 Promille wird im Allgemeinen eine Schuldunfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle im Allgemeinen erst ab 3,3 Promille. Diese Richtwerte werden aber im Einzelfall an Konstitution und Trinkverhalten des mutmaßlichen Täters angepasst.

Als Intelligenzminderung (bis 2020 als Schwachsinn bezeichnet) werden Stufen angeborener Intelligenzschwäche ohne nachweisbare Ursache bezeichnet. Intelligenzschwächen, die im Zuge einer Demenz entstehen, werden indessen dem ersten Eingangskriterium zugeordnet. Für die Feststellung einer geistigen Behinderung wird unter anderem auf den Intelligenzquotienten (IQ) abgestellt. Dabei wird im Sinne der ICD zwischen leichter geistiger Behinderung (IQ 50 bis 69), einer mäßigen geistigen Behinderung (IQ von 35 bis 49), einer schweren geistigen Behinderung (IQ 20 bis 34) und einer schwersten geistigen Behinderung (IQ unter 20) unterschieden.

Unter das Eingangskriterium einer schweren anderen seelischen Störung (bis 2020 als schwere andere seelische Abartigkeit häufig SASA abgekürzt, genannt) fallen eine ganze Reihe psychiatrischer Diagnosen. Darunter werden Persönlichkeitsstörungen, Paraphilien, Störungen der Impulskontrolle, Alkoholismus und andere substanzgebundene Abhängigkeiten sowie nicht-substanzgebundene Abhängigkeiten verstanden.
Quelle:


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02.12.2022 um 13:32
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Stimmt, an Massenpaniken hatte ich gar nicht gedacht.
Massenpaniken etc würden aber wenn eher unter Punkt 2 der tiefgreifenden Bewusstseinstörungen fallen und lediglich bei Affekthandlungen zu einer eventuellen Schuldunfähigkeit führen, sicher nicht bei einer geplanten Straßenblockade.

@bgeoweh

Du hast natürlich recht, mit jung und naiv habe an mich gedacht, als ich als 23 jähriger Student leicht angetrunken nachts über den Zaun eines Schwimmbades geklettert bin und wir dann beim Nacktbaden erwischt wurden. Zum Glück wurden nur ein paar von der Gruppe erwischt, war kein Spaß für die


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02.12.2022 um 13:37
..

@cejar
solche Dinge werden, glücklicherweise, nicht nach den Listungen in Wikipedia, sondern je nach Einzelfall beurteilt. ;-)
Zitat von cejarcejar schrieb:Massenpaniken etc würden aber wenn eher unter Punkt 2 der tiefgreifenden Bewusstseinstörungen fallen und lediglich bei Affekthandlungen zu einer eventuellen Schuldunfähigkeit führen, sicher nicht bei einer geplanten Straßenblockade.
Bitte beachte doch den Kontext dieses Beispiels, das sich nicht explizit auf die LG bezog, sondern auf die generelle Frage, ob Gruppenprozesse das rationale Verhalten auszuhebeln in der Lage wären. Im Nachsatz hatte ich auch noch betont, für ideologische Gruppen (wie LG) ein komplexeres Geschehen anzunehmen, zu dem ich ggf. noch etwas nachreichen wollte.

..

@rhapsody3004
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Kannst mir dann ja persönlich zukommen lassen.
.. werde ich ggf. machen. Oder es ergibt sich hier noch im Verlauf, ohne zu sehr OT zu kommen. Mal sehen, wie ich Zeit finde, wie gesagt.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das stimmt ja und wollte ich grundsätzlich auch nicht anzweifeln. Zweifel hatte ich bei dem Wie oder durch Was alles Menschen für vermindert schuldfähig oder für voll schuldunfähig erklärt werden können. Also was alles dazu führen kann, dass Menschen vermindert schuldfähig oder voll schuldunfähig gehandelt haben.
Alle Umstände, die NACHWEISLICH / GLAUBHAFT, die Urteilsfähigkeit tangieren, können sich auf die Schuldfähigkeit und damit die Beurteilung eines Sachverhaltes auswirken. Zwischen voll schuldfähig und schuldunfähig ist es ein weites Feld, das es im Einzelfall auszuloten gilt.

@bgeoweh hat ja auch noch einen Aspekt benannt. Was durchaus Gewicht haben dürfte, da viele Aktivisten der LG recht jung sind.

LG Marina


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02.12.2022 um 13:38
Zitat von cejarcejar schrieb:Massenpaniken etc würden aber wenn eher unter Punkt 2 der tiefgreifenden Bewusstseinstörungen fallen und lediglich bei Affekthandlungen zu einer eventuellen Schuldunfähigkeit führen, sicher nicht bei einer geplanten Straßenblockade.
Fraglich, im Falle einer Massenpanik wie z.B. beim Loveparade-Unglück oder bei den jüngsten Vorfällen in Korea liegt eher ein rechtfertigender Notstand vor als dass man großartig in das innere Erleben des einzelnen Beteiligten abtauchen müsste. Zumindest Sachbeschädigungen und niederschwellige Tätlichkeiten wie Schubsen sollten davon abgedeckt sein.


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02.12.2022 um 13:47
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Schuldfähigkeit bezieht sich in erster Linie auf den Umstand, ob der Delinquent sich der Illegalität / Destruktivität seines Handelns, im Moment der Ausführung, voll bewusst war. Meint, eine tragfähige Bewertung seines Tuns hat vornehmen können.
Nein, das ist zumindest unvollständig.
Bei der Bewertung der Schuldfähigkeit geht es um Steuerungsfähigkeit.
Nicht zu wissen ob/dass eine Handlung illegal ist, ist kein Zeichen von Schuldunfähigkeit und schützt auch nicht vor Strafe.


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02.12.2022 um 13:54
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:eben auch Gruppendynamiken.
Hast du ein Beispiel dafür?

Ich kenne keinen Fall, in dem auf Grund von "Gruppendynamik" verminderte Schuldfähigkeit attestiert und bei der Urteilsfindung berücksichtigt wurde.
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:solche Dinge werden, glücklicherweise, nicht nach den Listungen in Wikipedia, sondern je nach Einzelfall beurteilt. ;-)
Allerdings auf Grundlage der dort gelisteten Kriterien.


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02.12.2022 um 14:02
Zum Thema Schuldfähigkeit

Hier wird das recht gut erklärt
Um den Begriff der Schuld zu definieren müssen zwei Grundfähigkeiten eines Täters geprüft werden:

Die Fähigkeit zur Einsicht der Strafbarkeit des Handelns

die Steuerungsfähigkeit

Die Fähigkeit zur Einsicht der Strafbarkeit des Handelns nimmt Bezug auf die Fähigkeit des Täters, seine Tat sowohl juristisch als auch moralisch zu bewerten und die Auswirkungen auf das Opfer sowie auf den Täter im Hinblick auf die Unrechtmäßigkeit einzusehen. Wer hierzu in der Lage ist und dennoch eine Straftat begeht, handelt vor dem Gesetz dann schuldhaft, wenn das zweite Kriterium der Steuerungsfähigkeit ebenfalls gegeben ist. Im Hinblick auf die Steuerungsfähigkeit ist es maßgeblich, dass ein Täter auch dazu in der Lage ist, die Umsetzung der Einsicht und eine Steuerung des Verhaltens vorzunehmen. Sollte einem Täter auch nur eines dieser beiden Kriterien aus Gründen von Drogenmissbrauch oder aufgrund von seelischen Störungen abgesprochen werden ist es möglich, dass die Schuldfähigkeit des Täters eingeschränkt ist. Hierbei kommt es dann darauf an, in welchem Umfang die Einschränkung vorliegt und auf welchen Umstand sie sich bezieht. Von einer verminderten Schuldfähigkeit wird in der gängigen Praxis dann gesprochen, wenn die Schuldunfähigkeit nur im Bezug auf den direkt erfolgten Tatverlauf gesehen wird. In einem derartigen Fall ist dann jedoch auch die Bestrafung des Täters möglich und rechtlich zulässig, da eine Schuldfätigkeitseinschränkung zwar vorliegt, jedoch die Unrechtmäßigkeit des Handelns für den Täter erkennbar gewesen ist.
Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/schuldunfaehigkeit-im-strafrecht/


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02.12.2022 um 14:02
..
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Nein, das ist zumindest unvollständig.
Bei der Bewertung der Schuldfähigkeit geht es um Steuerungsfähigkeit.
Nicht zu wissen ob/dass eine Handlung illegal ist, ist kein Zeichen von Schuldunfähigkeit und schützt auch nicht vor Strafe.
Gut, rhetorische Unschärfe meinerseits, mea culpa.

Somit müsste diese Aussage:
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Alle Umstände, die NACHWEISLICH / GLAUBHAFT, die Urteilsfähigkeit tangieren, können sich auf die Schuldfähigkeit und damit die Beurteilung eines Sachverhaltes auswirken. Zwischen voll schuldfähig und schuldunfähig ist es ein weites Feld, das es im Einzelfall auszuloten gilt.
.. wie folgt lauten:

Alle Umstände, die NACHWEISLICH / GLAUBHAFT, die Urteilsfähigkeit (und damit Steuerungsfähigkeit) tangieren, können sich auf die Schuldfähigkeit und damit die Beurteilung eines Sachverhaltes auswirken.

Ich nahm das als implizit an. Da aus einer relevanten psychischen Beeinträchtigung idR auch immer ein Effekt auf die affektive Steuerung resultiert. Im Wesentlich geht es um die Bewertung eines Handelns und die daraus resultierende Entscheidung es (dennoch oder eben nicht) zu tun. Ist diese Entscheidung bewusst nicht (mehr) möglich, versagen auch die bewussten / rationalen Steuerungsmechanismen.

LG Marina

Edit: Ich denke, wir kommen mit der reinen Schuldfähigkeitsdiskussion stark OT. Was ich eigentlich vermeiden wollte.

..


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02.12.2022 um 14:29
Zitat von cejarcejar schrieb:Massenpaniken etc würden aber wenn eher unter Punkt 2 der tiefgreifenden Bewusstseinstörungen fallen und lediglich bei Affekthandlungen zu einer eventuellen Schuldunfähigkeit führen, sicher nicht bei einer geplanten Straßenblockade.
Das wollte ich damit auch nicht sagen.


Ich glaube wir müssen grundsätzlich differenzieren: Strafmilderung kann es im Rahmen der Strafzumessung ja unabhängig davon geben, ob ein Mensch während einer Tatbegehung vermindert schuldfähig gewesen ist. Ein Mensch kann für voll schuldfähig gehandelt zu haben erklärt werden und trotzdem können Punkte zugunsten seiner Person berücksichtigt werden, die eine mildere Strafe zur Folge haben können.

Ein eindeutiger Strafmilderungsgrund wie bspw. die verminderte Schuldfähigkeit (wodurch auch immer verursacht ) während einer Tatbegehung, dürfte ja grundsätzlich immer eine Strafmilderung zur Folge haben. Keine Straffreiheit, aber eine Strafmilderung.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Fraglich, im Falle einer Massenpanik wie z.B. beim Loveparade-Unglück oder bei den jüngsten Vorfällen in Korea liegt eher ein rechtfertigender Notstand vor als dass man großartig in das innere Erleben des einzelnen Beteiligten abtauchen müsste.
Stimmt.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:. Zumindest Sachbeschädigungen und niederschwellige Tätlichkeiten wie Schubsen sollten davon abgedeckt sein.
Wenn es darum ginge eigenes oder fremdes Leben damit zu schützen und nicht anders abwendbar wäre auf jeden Fall. Wäre also im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes dann auch eine korrekte Rechtsgüterabwegung, weil in diesem Fall ja eindeutig wäre, welches Rechtsgut schützenswerter wäre.
Leben gegen Leben abzuwägen würde der rechtfertigende Notstand allerdings nicht abdecken. Nicht mal wenige Leben zugunsten mehrerer Leben zu opfern. Für diesen heiklen Fall gäbe es einen anderen Notstandsparagraphen - wäre allerdings nicht zu rechtfertigen.

Schwierig stelle ich mir beim rechtfertigenden Notstand vor, wenn bspw. Eigentum vs. Eigentum gegenüberstehen würde. Welches Eigentum wäre quasi schützenswerter?
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Ich denke, wir kommen mit der reinen Schuldfähigkeitsdiskussion stark OT. Was ich eigentlich vermeiden wollte.
Verdient eigentlich einen eigenen Thread - genauso wie der rechtfertigende Notstand. Letzter könnte auch durch die Folgen des Klimawandels, bspw. durch Extremwetter-Ereignisse wie Starkregen und dadurch Überschwemmungen von immer mehr Bedeutung im juristischen Sinne werden.

Damit meine ich aber nicht, dass Letzte Generation ihre Aktionen jetzt und in Zukunft nur noch damit rechtfertigen soll. Nein! Rechtlich kämen sie da eh nicht mit allem durch, weil der rechtfertigende Notstand an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist und diese sollten alle vorliegen.


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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

02.12.2022 um 14:36
Die Spacken machen weiter im Text. Die Belästigungen werden wohl zunehmen.
Nach einer kurzen Unterbrechung ihrer Proteste hat die Klimaschutz-Gruppe "Letzte Generation" weitere und verstärkte Störaktionen vor allem in Berlin und München angekündigt.

Man ziele von Montag an weiter auf die "Adern der Gesellschaft", etwa Verkehrsverbindungen - und "dort wird es weiter an allen Ecken und Enden Unterbrechungen geben", sagte einer der Mitgründer der Gruppe, Henning Jeschke, am Freitag bei einer Pressekonferenz.
...
Die Sprecherin der Gruppe, Carla Hinrichs, sagte: "Der Widerstand wird stärker werden. Und er hört auch nicht an Weihnachten auf, und auch nicht im neuen Jahr."
https://web.de/magazine/politik/letzte-generation-kuendigt-verstaerkte-stoerungen-staedten-37527536 (Archiv-Version vom 02.12.2022)
Na prima.
Warten auf die Eskalation.
Ich möchte noch kurz meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass der Staat, auch vertreten durch Polizei und Justiz, entsprechend durchgreift, um zu gewährleisten, dass das Beispiel der Wahnwichtel keine Schule macht.


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