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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

15.158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

02.12.2022 um 21:04
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Man kann sie, geht es nahtlos weiter, doch auch ebenso nahtlos wieder aus dem Verkehr ziehen
Da wäre ich mir nicht so sicher. Das ist die Tücke bei einem ''Präventiv''vorgehen bei dem das zu verhindernde Verhalten nicht hinreichend konkret bestimmt ist. In Unterschied zu jemandem der ein bestimmtes Ereignis, z.B. einen bestimmten Regierungsgipfel, stören will, der ja irgendwann vorbei ist, wirft man den Aktivisten ja nur eine unkonkrete Absicht vor. Meiner Ansicht nach ist es zumindest fraglich ob man einfach Unterbindungsgewahrsam an Unterbindungsgewahrsam reihen kann indem man jedesmal unterstellt dass die ununterbrochene Protestabsicht die bei den Aktivisten vorliegt sich jetzt in diskrete Handlungseinheiten aufspaltet die jeweils einen eigenen Unterbindungsgewahrsam ermöglichen. Denn damit stückelt man sich ja praktisch eine unbegrenzte Haftdauer zusammen. Das geht selbst bei Beuge- oder Untersuchungshaft nicht, irgendwann wird das unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Da wird auch kein Richter unbegrenzt mitgehen.


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02.12.2022 um 23:02
..

Hm. @bgeoweh ..
ich bin in der Materie gar nicht drin. Ich kenne nur diverse Fälle, aus meiner ehemaligen Praxis, die, idR im Kontext Stalking, eine gerichtliche Verfügung beinhalteten, die bei Verstoß zur sofortigen Haftanordnung (und damit Festnahme) führten. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit? Also Verfügungen / Anordnungen gegen die Blockaden auszusprechen? Das Problem ist, dass sich diese nicht derartig spezifisch gestalten lassen würden, wie z. B. ein Annäherungsverbot für bestimmte Personen, bzw. Orte. Das Gewaltschutzgesetz ist ja ein anderes Parkett.

Ich denke mir, so bei mir, dass der Grund für das momentane Chaos auch darin begründet liegt, dass es (noch) keine passende Handhabe für die aktuelle Sachlage gibt. Jedenfalls keine, die die Problematik nachhaltig und kurzfristig eindämmen könnte. Deine Befürchtung, dass daraus eine Art Polizeistaat entstehen könnte (wenn ich Dich korrekt interpretiere), teile ich im Übrigen nicht. Eine ganze Branche lebt vom Beklagen solcher Beschlüsse, bzw. dem Prozedere deren Anwendung.

LG Marina


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02.12.2022 um 23:20
Ich bin ja gespannt, was uns ab Montag in München blühen wird. Obwohl ich Nutzer des ÖPNV bin, befürchte ich, dass ich trotzdem von irgendwelchen Aktionen betroffen sein könnte, da ich normalerweise auch eine Buslinie auf dem Weg zur Arbeit benutze, die von Straßenblockaden natürlich auch betroffen sein würde, wenn die entsprechenden Straßen nicht mehr befahrbar sind. Ich befürchte, dass die LG nicht direkt eingeplant haben, dass die Straßen auch vom öffentlichen Verkehr mitbenutzt werden, oder es ist ihnen egal, wenn auch Linienbusse stecken bleiben. Und soweit ich verstanden habe, geht es ja in erster Linie darum, "die gesellschaftlichen Abläufe zu stören" - egal, ob Autofahrer oder ÖPNV-Nutzer betroffen sind.


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02.12.2022 um 23:31
..

@martenot ..
ich wünsche Dir das Beste. Hoffentlich bleibst Du verschont.

..

Gerade in der Vorweihnachtszeit wird das mächtig nervenaufreibend werden, fürchte ich. Volle Innenstädte und dann solche Aktionen. Laufende Motoren in Dauerschleife, durch die Decke gehende Feinstaubbelastung, dazwischen 'zig genervte Menschen - bitte tief einatmen - inhalieren sie die moderne Rettungsaktion für den Planeten. Vielleicht sollte ich die gute, alte Eierkugel doch schon mal abschreiben. </Ironie off>

o.O


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02.12.2022 um 23:39
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Laufende Motoren in Dauerschleife, durch die Decke gehende Feinstaubbelastung, dazwischen 'zig genervte Menschen - bitte tief einatmen - inhalieren sie die moderne Rettungsaktion für den Planeten.
Ja, so richtig effektiv sind diese Proteste meiner Ansicht nach nicht. Sollte meine Route blockiert sein, könnte ich versuchen, Umwege mit schienengebundenen Verkehrsmitteln zu nehmen. Braucht mehr Energie, weil es deutlich längere Fahrstrecken erfordert (ich müsste dann einmal rein in die Innenstadt, dort umsteigen und dann wieder rausfahren).


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03.12.2022 um 12:35
@bgeoweh

Erst mal Danke für gestern Abend nochmal. Werde ich mir ausführlich zu Gemüte führen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Da wäre ich mir nicht so sicher. Das ist die Tücke bei einem ''Präventiv''vorgehen bei dem das zu verhindernde Verhalten nicht hinreichend konkret bestimmt ist. In Unterschied zu jemandem der ein bestimmtes Ereignis, z.B. einen bestimmten Regierungsgipfel, stören will, der ja irgendwann vorbei ist, wirft man den Aktivisten ja nur eine unkonkrete Absicht vor.
Aber was, wenn LG im Vorfeld ganz bestimmte Aktionen ankündigt und dabei sogar Ziele nennt? Also nicht nur geplante Handlungen genau bestimmt, also was getan oder wieder getan werden soll und auch wie, sondern auch Wo und/oder auch an wen gerichtet? Da dürfte man doch dann von konkret sprechen oder?
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Meiner Ansicht nach ist es zumindest fraglich ob man einfach Unterbindungsgewahrsam an Unterbindungsgewahrsam reihen kann indem man jedesmal unterstellt dass die ununterbrochene Protestabsicht die bei den Aktivisten vorliegt sich jetzt in diskrete Handlungseinheiten aufspaltet die jeweils einen eigenen Unterbindungsgewahrsam ermöglichen. Denn damit stückelt man sich ja praktisch eine unbegrenzte Haftdauer zusammen. Das geht selbst bei Beuge- oder Untersuchungshaft nicht, irgendwann wird das unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Da wird auch kein Richter unbegrenzt mitgehen.
Damit hast du natürlich auch wieder recht. An freiheitsentziehende Maßnahmen als Oberbegriff werden hohe Hürden gestellt. Auch nur der Prävention oder des Verfahrensschutzes wegen.


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03.12.2022 um 13:10
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber was, wenn LG im Vorfeld ganz bestimmte Aktionen ankündigt und dabei sogar Ziele nennt? Also nicht nur geplante Handlungen genau bestimmt, also was getan oder wieder getan werden soll und auch wie, sondern auch Wo und/oder auch an wen gerichtet? Da dürfte man doch dann von konkret sprechen oder?
Das ist genau der Punkt. ''Wir werden am 8.12. das Konzert in der Hindenburgstraße verhindern'' ist hinreichend konkret, da kann man meiner Meinung nach eindeutig einen Präventivgewahrsam zur Gefahrenabwehr verhängen, und es ist auch klar dass das ''Event'' spätestens am 9.12. vorbei ist und alles was danach kommt einen neuen Tatbestand umfasst, weil da auch ein neuer Tatentschlus vorliegt, die Handlungen sind definitiv getrennt. Auch wenn genau die gleichen Leute später wieder zusammenkommen um z.B. eine Theatervorstellung am Bismarckplatz anzugreifen.

Ich sehe hier gewisse konzeptionelle Probleme wenn die Abwehr sich nur noch gegen eine sehr unkonkrete Gefahr richtet, ''die wollen irgendwann demnächst irgendwo im Großraum München irgendwie den Verkehr stören'' ist schon sehr beliebig. Das ist leider auch inhaltlich nicht mehr weit weg davon irgendwen einfach zum ''Berufsverbrecher'' zu erklären der ''bestimmt irgendwie kriminell handelt'' und damit dann z.B. pauschal und ''präventiv'' in der Vorweihnachtszeit alle wegzusperren die schonmal mit Taschendiebstahl aufgefallen sind, denn die könnten ja jederzeit auf dem Weihnachtsmarkt zuschlagen.

Ich denke es ist verfassungsrechtlich dringend geboten mal abzugrenzen wie konkret die Gefahr mindestens sein muss damit eine Präventivgewahrsamnahme gerechtfertigt ist, sonst schießt das sehr ins Kraut, besonders wenn die Richter noch weit mitgehen. Der Natur der Sache nach ist eine unberechtigte Gewahrsamnahme hinterher zwar entschädigbar, aber nicht mehr heilbar, wenn z.B. eine bestimmte Protestgelegenheit verpasst wurde, davor müssen meiner Ansicht nach weit höhere Hürden als bisher vorhanden gestellt werden.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:An freiheitsentziehende Maßnahmen als Oberbegriff werden hohe Hürden gestellt. Auch nur der Prävention oder des Verfahrensschutzes wegen.
Bei einer Beuge- oder Erzwingungshaft ist z.B. nach 60 oder 90 Tagen, je nachdem um was es geht, das Maximum erreicht, und eine ''anlasslose'' Gewahrsamnahme sollte das im Sinne der Verhältnismäßigkeit schon nicht erreichen, geschweigedenn überschreiten. Haft um den Willen einer Person zu brechen ist schon ganz harter Tobak in einem Rechtsstaat und gerade deshalb in Deutschland quasi ausgeschlossen und im Anwendungsfall mit Absicht ''entschärft''.

Mir geht schon dieser Generalverdacht gegen den Bürger auf den Nerv der sich immer mehr in die Gesetzgebung einschleicht, wo schon niederschwelligste Vorwürfe ausreichen um völlig überzogene Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und dergleichen auszulösen, gerne noch zu irgendwelchen medial beklatschen ''Aktionstagen'' und deutlich erkennbar mit dem verfassungswidrigen Ziel einer demonstrativen Bestrafung oder gar Ersatzbestrafung am normalen Rechtsweg vorbei.


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03.12.2022 um 13:14
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Ich denke mir, so bei mir, dass der Grund für das momentane Chaos auch darin begründet liegt, dass es (noch) keine passende Handhabe für die aktuelle Sachlage gibt. Jedenfalls keine, die die Problematik nachhaltig und kurzfristig eindämmen könnte.
Beim nachhaltig wirst du recht haben. Da spielt ja auch eine entscheidende Rolle, ob die einzelnen LG-Mitglieder daraus lernen würden, sollte man sie wegen wieder geplanter Aktionen für einen bestimmten Zeitraum aus dem Verkehr ziehen.

Aber kurzfristig und je nach geplanter und im Idealfall konkreter Aktion bzw. konkreter Absicht seitens LG könnte man bestimmt auch schon jetzt je nach Bundesland die eine oder andere Aktion verhindern. Darunter nicht nur geplante Straftaten, sondern auch nur geplante Ordnungswidrigkeiten von besonderer Bedeutung als Oberbegriff.

Es gibt ja schon die entsprechenden Rechtsgrundlagen je nach Bundesland. Diese beinhalten auch die jeweilige Dauer. Wobei die Dauer natürlich auch vom konkreten Einzelfall abhängt bzw. abhängen muss. Nicht in jedem Fall dürfte gleich die Höchstdauer verhängt werden.



Wikipedia: Unterbindungsgewahrsam#:~:text=Als Unterbindungsgewahrsam, Präventivgewahrsam, Präventivhaft oder,ist eine Form des Polizeigewahrsams.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Bei einer Beuge- oder Erzwingungshaft ist z.B. nach 60 oder 90 Tagen, je nachdem um was es geht, das Maximum erreicht, und eine ''anlasslose'' Gewahrsamnahme sollte das im Sinne der Verhältnismäßigkeit schon nicht erreichen, geschweigedenn überschreiten. Haft um den Willen einer Person zu brechen ist schon ganz harter Tobak in einem Rechtsstaat und gerade deshalb in Deutschland quasi ausgeschlossen und im Anwendungsfall mit Absicht ''entschärft''.
Dafür spreche ich mich auch gar nicht aus. Wenn, dann bin ich mittlerweile nur dafür Unterbindungsgewahrsam so anzuwenden, dass je nach geplanten Aktionen (also auch nicht bei jeder) diese wenigstens kurzfristig verhindert werden können.


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03.12.2022 um 13:24
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Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Mir geht schon dieser Generalverdacht gegen den Bürger auf den Nerv der sich immer mehr in die Gesetzgebung einschleicht, wo schon niederschwelligste Vorwürfe ausreichen um völlig überzogene Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und dergleichen auszulösen, gerne noch zu irgendwelchen medial beklatschen ''Aktionstagen'' und deutlich erkennbar mit dem verfassungswidrigen Ziel einer demonstrativen Bestrafung oder gar Ersatzbestrafung am normalen Rechtsweg vorbei.
Anders herum geht es indes auch zu häufig ab. Da werden Morddrohungen mal eben mit einer Verfügung abgebügelt. Das muss dann reichen. Frei nach dem Motto, er darf sich weder ihnen noch ihrer Wohnung näheren, das sollte ihn abhalten sie zu töten. Amen.

Und dann haben wir das momentane (ratlose) Theater um eine Aktivistengruppe, die sich hier nach Gutsherrenart aufführen und rechtlich kommt, mit viel Glück, mal ein laues Lüftchen. Dass die Faeser nicht noch meinte, die Aktivisten unter Naturschutz stellen zu wollen, das war fast alles. Mich hat das extrem verärgert, wie zurückhaltend sie war.

Also ich finde unseren Rechtsstaat nicht zu rigide, eher um vieles zu lasch. Zumindest was aktive Prävention betrifft. Von Haftstrafen rede ich hier jetzt mal nicht, da gäbe es sicher auch bessere Lösungen, als langjährige Unterbringung ohne jede weitere Intervention. Aktuell jedenfalls wird unser Rechtsstaat am Nasenring geführt, von ein paar Klimavandalen. Ich bin nicht begeistert und hätte - in dem Kontext - gerne mehr Möglichkeiten für die Polizei und sehr viel längere Verwahrzeiten. Wenn jemand konkret ankündigt weitere Straftaten zu begehen, prima, bitte - ihre Aussage hier unterschreiben - Eilverfahren - 6 Monate - danke, Klamotten gibt es am Empfang.

Hätte ich keinerlei Problem mit. Im Gegenteil.

LG Marina


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03.12.2022 um 13:39
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das ist genau der Punkt. ''Wir werden am 8.12. das Konzert in der Hindenburgstraße verhindern'' ist hinreichend konkret, da kann man meiner Meinung nach eindeutig einen Präventivgewahrsam zur Gefahrenabwehr verhängen, und es ist auch klar dass das ''Event'' spätestens am 9.12. vorbei ist und alles was danach kommt einen neuen Tatbestand umfasst, weil da auch ein neuer Tatentschlus vorliegt, die Handlungen sind definitiv getrennt. Auch wenn genau die gleichen Leute später wieder zusammenkommen um z.B. eine Theatervorstellung am Bismarckplatz anzugreifen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dafür spreche ich mich auch gar nicht aus. Wenn, dann bin ich mittlerweile nur dafür Unterbindungsgewahrsam so anzuwenden, dass je nach geplanten Aktionen (also auch nicht bei jeder) diese wenigstens kurzfristig verhindert werden können.
Selbst das würde ich als schwierig erachten. Wenn jetzt die Sprecherin der LG so konkret andeutet, wen genau von der LG willst Du dann in Gewahrsam nehmen? Jeden im Umfeld von LG? Jeden der mal bei einer Aktion dabei war? Ich glaube kaum das bei jeder der Protestaktionen immer haargenau die gleichen Leute dabei waren.

Ich schätze der Pool der Leute ist eben größer als 4-5 Leute.

Bei Fussballspielen kannst Du auch nur die einschlägigen Hooligans in Gewahrsam nehmen, nicht jeden Fussballfan der sich mal ab und an geprügelt hat.


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03.12.2022 um 13:44
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Mir geht schon dieser Generalverdacht gegen den Bürger auf den Nerv der sich immer mehr in die Gesetzgebung einschleicht, wo schon niederschwelligste Vorwürfe ausreichen um völlig überzogene Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und dergleichen auszulösen, gerne noch zu irgendwelchen medial beklatschen ''Aktionstagen'' und deutlich erkennbar mit dem verfassungswidrigen Ziel einer demonstrativen Bestrafung oder gar Ersatzbestrafung am normalen Rechtsweg vorbei.
Magst du niederschwellige Vorwürfe definieren?


Und diese Kritik darfst du dann ja auch an die jeweiligen Richter richten, die die Hausdurchsuchungen genehmigt haben. Ausnahme natürlich bei Gefahr im Verzug und wo dann die Polizei sofort auch ohne Gerichtsbeschluss handeln kann und eine Verzögerung nicht zum gewünschten Erfolg führen würde oder den Erfolg auch nur (vermutlich mit hoher Wahrscheinlichkeit) gefährden würde.
Gefahr im Verzug beinhaltet ja glaube ich auch mehrere Formen und muss nicht nur die allseits bekannte gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben betreffen.
Zitat von cejarcejar schrieb:Selbst das würde ich als schwierig erachten. Wenn jetzt die Sprecherin der LG so konkret andeutet, wen genau von der LG willst Du dann in Gewahrsam nehmen? Jeden im Umfeld von LG? Jeden der mal bei einer Aktion dabei war? Ich glaube kaum das bei jeder der Protestaktionen immer haargenau die gleichen Leute dabei waren.
Nein, natürlich nicht. Wollte ich vorhin sogar noch schreiben. Im Idealfall dürfte da nicht das Kollektiv (auf LG bezogen) drunter leiden, sondern nur bestimmte Personen, wenn für jede einzelne dieser Personen der Verdacht ausreichen würde.

Und ja, da hast du recht. In der Praxis dürfte das je nach Fall nicht immer eindeutig sein und dann wird es schwierig - stimmt.


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03.12.2022 um 13:52
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nein, natürlich nicht. Wollte ich vorhin sogar noch schreiben. Im Idealfall dürfte da nicht das Kollektiv (auf LG bezogen) drunter leiden, sondern nur bestimmte Personen, wenn für jede einzelne Person der Verdacht ausreichen würde.

Und ja, da hast du recht. In der Praxis dürfte das je nach Fall nicht immer eindeutig sein und dann wird es schwierig - stimmt.
Dazu kommt ja noch, das hier gar keine Ankündigung einer Straftat vorliegt. §126 STG gibt das überhaupt nicht her, das man hierbei auf eine Ankündigung einer Straftat kommt, deswegen verstehe ich auch den Einlass von @MarinaG zu dem Thema nicht.


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03.12.2022 um 14:01
Zitat von cejarcejar schrieb:Dazu kommt ja noch, das hier gar keine Ankündigung einer Straftat vorliegt.
Wäre für Unterbringungsgewahrsam auch keine Voraussetzung. Kann auch nur bei drohenden Ordnungswidrigkeiten von besonderer Bedeutung als Oberbegriff angewendet werden. Glaube wenigstens das ist sogar in jedem Bundeslang gleich.
Der zitierte Beitrag von bgeoweh wurde gelöscht. Begründung: Off-Topic
Also kurz: Deiner Ansicht nach also unverhältnismäßig und somit ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip - richtig? Angefangen schon damit, da deiner Meinung nach nicht mal die Erforderlichkeit gegeben war oder?


Aber wie gesagt, dann richte deine Kritik auch an die jeweiligen Richter, die deiner Meinung nach je nach Sachlage keine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Sachen hätten genehmigen dürfen.


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03.12.2022 um 14:04
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber wie gesagt, dann richte deine Kritik auch an die jeweiligen Richter, die deiner Meinung nach je nach Sachlage keine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Sachen hätten genehmigen dürfen.
Ich richte meine Kritik an jede einzelne Stelle dieses Systems die sich daran beteiligt hier mit völlig verzerrten Maßstäben vorzugehen und immer weiter zu überdrehen, egal ob das jetzt Minister, Richter, Staatsanwälte oder die einzelnen Beamten sind die sich an sowas beteiligen.


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03.12.2022 um 14:08
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Zitat von cejarcejar schrieb:Dazu kommt ja noch, das hier gar keine Ankündigung einer Straftat vorliegt. §126 STG gibt das überhaupt nicht her, das man hierbei auf eine Ankündigung einer Straftat kommt, deswegen verstehe ich auch den Einlass von @MarinaG zu dem Thema nicht.
Ich bezog mich auf die Gewahrsamnahme der Aktivisten hier in Bayern. Dazu hatte ich Links gesetzt:

Beitrag von MarinaG. (Seite 184)

Ein Argument dieser Gewahrsamnahme war, dass die Aktivisten wiederholt Straßen blockierten und ankündigten, unverzüglich weitere Blockaden abzuhalten, sobald sie wieder auf freiem Fuß wären. Im weiteren Verlauf erklärte @bgeoweh, dass er eine wiederholte Gewahrsamnahme als schwierig ansähe. Siehe:

Beitrag von bgeoweh (Seite 185)

Ergo mein "Einlass" dazu. Ich würde es begrüßen, ließe man die Aktivisten, nähme man sie fest, ggf. eine Aussage unterzeichnen, dass sie unverzüglich weitere Eingriffe in den Straßenverkehr planen. Daraus resultierend Eilverfahren. Wird darauf beharrt, dass unverzüglich weitere Taten erfolgen, sobald man wieder freien Fußes wäre, könnte man verurteilen - und dann für einen Zeitraum, der länger für Ruhe sorgt. Gut, 6 Monate sind für den Anfang womöglich etwas happig, aber 3 dürften auch schon ausreichen um abschreckend zu wirken. Das Ganze ließe sich ggf. auch wiederholen und dann in der Dauer steigern.

Ich persönlich würde so etwas begrüßen, weil ich meine, dass es doch nicht sein kann, dass sich die Staatsmacht hier völlig ohnmächtig auf der Nase herumtanzen lassen muss. Das Ankündigen von Taten, die mitunter gefährliche Eingriffe darstellen, sollte doch geahndet (und die Taten damit verhindert) werden können.

LG Marina


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03.12.2022 um 14:35
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Wenn jemand konkret ankündigt weitere Straftaten zu begehen, prima, bitte - ihre Aussage hier unterschreiben - Eilverfahren - 6 Monate - danke, Klamotten gibt es am Empfang.

Hätte ich keinerlei Problem mit. Im Gegenteil.
Du redest doch hier von Ankündigungen von Straftaten, das habe ich mir nicht aus den Fingern gesaugt, und das ist eben strafrechtlich geregelt. Ich kann heute 10 mal sagen, dass ich mich irgendwo festkleben will, da hast Du gar keine Handhabe gegen, einfach weil ich durch diese Ankündigung keine Straftat begehe.


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03.12.2022 um 14:37
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich kenne keinen Fall, in dem auf Grund von "Gruppendynamik" verminderte Schuldfähigkeit attestiert und bei der Urteilsfindung berücksichtigt wurde.
Die Gruppendynamik wurde z.B. damals bei dem Prozess zum Mord von Sondershausen mit einbezogen. Kommt aber wohl tatsächlich eher in Kombination mit weiteren psychischen Einschränkungen in Betracht. Als alleiniges Merkmal kann ich es mir auch nicht vorstellen.


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03.12.2022 um 14:38
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Zitat von cejarcejar schrieb:Du redest doch hier von Ankündigungen von Straftaten, das habe ich mir nicht aus den Fingern gesaugt, und das ist eben strafrechtlich geregelt. Ich kann heute 10 mal sagen, dass ich mich irgendwo festkleben will, da hast Du gar keine Handhabe gegen, einfach weil ich durch diese Ankündigung keine Straftat begehe.
Doch natürlich. Wenn Du Dich auf einer (womöglich stark) befahrenen Straße anklebst:

https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

Dass sie sich nicht an eine Parkbank kleben, das sollte dabei klar sein. Auch Sachbeschädigung und das willkürliche Auslösen von Feueralarm ist strafrechtlich relevant.

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