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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

15.158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

21.11.2022 um 11:37
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich hatte schon mal geschrieben, dass ich die Aktionen durchaus kritisch sehe.
Aber ich finde absolut nicht, dass ihre Inhalte und Forderungen "Müll" sind.
Genauso sehe ich das auch.

Das Wie, die Art und Weise, regt mich sogar mittlerweile als Nichtbetroffener auf. Und wie sinnlos. Was bringt es bitte schön, außer Aufmerksamkeit, Gemälde zu verunstalten?

Und die ganzen Staus, die durch LG verursacht werden, bewirken sogar auch noch das Gegenteil von Klimaschutz, da die wenigstens Fahrer wohl ihre Motoren abstellen werden, während sie warten.

Zum Thema Fremdgefährdung Leib und Lebens (egal ob fahrlässig oder in irgendeiner Vorsatzform) muss man hoffentlich nicht mehr viel sagen. Hier ist dann endgültig eine Grenze überschritten. Zum Thema härte Strafen oder nicht halte ich es wie die FDP. Braucht es nicht, da bestehende Rechtslage bereits alles abdeckt - einschließlich verschiedener Strafrahmen je nach Tatbestand. Dass die jeweiligen Strafrahmen nicht in jedem Fall immer voll ausgereizt werden können, wissen sie aber auch und damit bewegen sich meiner Ansicht nach auch mehr auf rechtstaatlichem Boden oder der Realität als die Union mit ihren Forderungen.


Und denkt letzte Generation auch mal daran, obwohl ihre Inhalte und Forderungen mehr als verständlich sind, dass die Art und Weise wie sie agieren , genau gegenteiliges bewirkt? Zu mehr Verständnis und Gesprächsbereitschaft seitens Politik und Bevölkerung führen ihre Aktionen sicherlich nicht.

Ich habe für diese letzte Generation auch immer weniger Verständnis und auch für mich kennt ziviler Ungehorsam Grenzen.


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21.11.2022 um 11:37
Zitat von EyaEya schrieb:Stimmt, da hast du natürlich Recht. Mir stellt sich halt die Frage, ob ein mutwillig herbeigeführter Stau tatsächlich zum bisherigen allgemeinen Lebensrisiko gehörte :D
Die höhere Gewalt ist u.A. dadurch definiert dass sie ''auch bei höchster Sorgfalt nicht zu vermeiden'' gewesen wäre. Für den fraglichen Fall der Autobahnblockade ist recht offensichtlich, dass durch noch früheres Losfahren oder die Wahl der z.B. U-Bahn zum Flughafen entweder der Stau an sich oder jedenfalls die Folge des Zuspätkommens vermeidbar gewesen wären, also kann es schonmal keine höhere Gewalt sein :D


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21.11.2022 um 11:43
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich glaube ich habe es hier schon mehrfach, geradezu gebetsmühlenartig vorgetragen. Ich finde es gut, eine kritische und sachliche Bewertung vorzunehmen.
Die wird je nach Person, sehr unterschiedlich ausfallen. Und das ist ja auch eine Qualität dieses Forums, dass hier ganz unterschiedliche Positionen Platz finden.
Ich halte allerdings gar nichts davon, die Anliegen der Aktivist:innen ins Lächerliche zu ziehen, zum Beispiel mit völlig unpassenden Vergleichen.
So lächerlich finde ich das Beispiel nicht. Gerade wegen den Sonntagsspielen gibt es großen Unmut unter den Fans.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Stau ist jeden Tag, dass am Flughafen sowieso besonders oft Stau oder stockender Verkehr ist ist allgemein bekannt, da hätte auch ohne die Protestler lange Stau sein können, es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung dass man bei der Anfahrt zu Flughäfen mit erheblichen Verzögerungen rechnen muss. Der zusätzliche Beitrag der Demonstranten kommt nicht über diese Schwelle.
Ich vermute du fährst eher selten auf der A113. Ich mußte bis letztes Jahr fast jeden Tag da lang. Jetzt eher sporadisch. Gerade an der Stelle hatte ich noch nie Stau. Weiter Stadteinwärts wird es natürlich enger, das allgemeine Staurisiko ist dann wieder gegeben. Und ja, Ersatz für Flugausfall wird vermutlich schwer.


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21.11.2022 um 11:45
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die höhere Gewalt ist u.A. dadurch definiert dass sie ''auch bei höchster Sorgfalt nicht zu vermeiden'' gewesen wäre. Für den fraglichen Fall der Autobahnblockade ist recht offensichtlich, dass durch noch früheres Losfahren oder die Wahl der z.B. U-Bahn zum Flughafen entweder der Stau an sich oder jedenfalls die Folge des Zuspätkommens vermeidbar gewesen wären, also kann es schonmal keine höhere Gewalt sein
Mit der Argumentation könnte ich ja alles abstreiten. Fahre ich in den Urlaub und währenddessen bricht unerwartet ein Krieg aus, hätte ich es vermeiden können indem ich nicht in dieses Land auf Urlaub fahre. Natürlich stellt ein Stau aufgrund von Unfällen, eines schadhaften Fahrzeugs usw ein allgemeines Lebensrisiko dar, aber ob das auch in diesem Fall so wäre?

Wäre interessant was die Rechtsschutzversicherung dazu meint. Ich bin leider nicht fündig geworden.


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21.11.2022 um 11:47
Zitat von EyaEya schrieb:Fahre ich in den Urlaub und währenddessen bricht unerwartet ein Krieg aus, hätte ich es vermeiden können indem ich nicht in dieses Land auf Urlaub fahre. Natürlich stellt ein Stau aufgrund von Unfällen, eines schadhaften Fahrzeugs usw ein allgemeines Lebensrisiko dar, aber ob das auch in diesem Fall so wäre?
Gerade aus dem Bereich des Reiserechtes gibt es eine Vielzahl von Urteilen die sich genau aus dem Grund mit der Abgrenzung zwischen Höherer Gewalt und Allgemeinem Lebensrisiko befassen, es wird nämlich regelmäßig versucht genau so aus Erstattungsansprüchen herauszukommen :D Ich empfehle zur Querlektüre:

Wikipedia: Lebensrisiko#Reiserecht

Wikipedia: Höhere Gewalt#Reiserecht

Danach ist einem garantiert noch weniger klar :D

Dabei beachten: in den Fragen geht es fast durchgängig um die Frage der Erstattungspflicht bzw. Mängelhaftung zwischen den Vertragspartnern, d.h. Reisenden und dem Reiseveranstalter, die Frage der Haftung eines Dritten bzw. Verursachers um die es hier geht kommt da nur am Rande vor.


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21.11.2022 um 11:53
Zitat von gastricgastric schrieb:Das einzige, was man dabei den klimaaktivisten vorwerfen kann, ist der umstand, dass sie es mit der anzahl übertreiben
Kann man durchaus so sagen.

Die wenigsten würden sich über eine einmalige Aktion wie das Ankleben auf einer Straße aufregen, die Aktivisten hätten ihre Publicity bekommen und das Thema Klimaschutz wieder ein wenig ins Gespräch gebracht.
Aber diese ständigen Wiederholungen, das völlig sinnfreie Beschädigen von Kunstwerken und das begehen von Straftaten (Feuermelder) ist absolut kontraproduktiv.


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21.11.2022 um 11:53
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die höhere Gewalt ist u.A. dadurch definiert dass sie ''auch bei höchster Sorgfalt nicht zu vermeiden'' gewesen wäre. Für den fraglichen Fall der Autobahnblockade ist recht offensichtlich, dass durch noch früheres Losfahren oder die Wahl der z.B. U-Bahn zum Flughafen entweder der Stau an sich oder jedenfalls die Folge des Zuspätkommens vermeidbar gewesen wären, also kann es schonmal keine höhere Gewalt sein :D
Doch blockaden, aufrühre und streiks gehören zum casus fortuitus. Bei höherer gewalt geht es um unerwartete eingriffe von aussen. Ein stauf aufgrund von blockade kann zwar eintreten, aber er ist nicht stets und ständig zu erwarten. Anders sieht es bei ständigen staus zu bestimmten uhrzeiten aufgrund von hohem verkehrsaufkommen aus. Diese zählen nicht zu "höherer gewalt". Umfahren kann man aber viele staus... auch die durch unfälle, indem man die S-bahn nimmt oder aber wenn möglich mit rad oder zu fuss unterwegs ist. Dennoch sind staus durch bspw unfälle als höhere gewalt eingestuft.

Wikipedia: Höhere Gewalt


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21.11.2022 um 11:56
Zitat von gastricgastric schrieb:Doch blockaden, aufrühre und streiks gehören zum casus fortuitus. Bei höherer gewalt geht es um unerwartete eingriffe von aussen. Ein stauf aufgrund von blockade kann zwar eintreten, aber er ist nicht stets und ständig zu erwarten. Anders sieht es bei ständigen staus zu bestimmten uhrzeiten aufgrund von hohem verkehrsaufkommen aus. Diese zählen nicht zu "höherer gewalt".
In Berlin kommt es seit Monaten immer wieder zu angekündigten Straßenblockierungen durch die LG, hier wäre noch zu prüfen ob dadurch eine vermehrte Vorsicht bereits geboten wäre. Die kündigen das ja auch an, durch deutschlandweite mediale Aufmerksamkeit kann davon ausgegangen werden dass der durchschnittlich verständige Bürger davon Kenntnis hat.
Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in denselben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor. So setzt höhere Gewalt bei einem Verkehrsunfall voraus, dass das schädigende Ereignis von außen her auf den Betrieb des Fahrzeugs eingewirkt haben muss und so außergewöhnlich gewesen sein muss, dass der Halter oder der Fahrer überhaupt nicht damit zu rechnen brauchte und dieses Ereignis auch nicht durch die größte Sorgfalt abwenden konnte. Nach der Rechtsprechung des BGH zu anderen Anwendungsfällen des Haftungsmaßstabes der höheren Gewalt muss dieses schädigende Ereignis durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführt worden sein, nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar sein, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und auch durch äußerste und nach Sachlage mit vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden können und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen sein.[4]
Quelle: Wikipedia: Höhere Gewalt


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21.11.2022 um 12:02
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Die wenigsten würden sich über eine einmalige Aktion wie das Ankleben auf einer Straße aufregen, die Aktivisten hätten ihre Publicity bekommen und das Thema Klimaschutz wieder ein wenig ins Gespräch gebracht.
Hat es denn bei zb den hohen spritpreisen funktioniert? Oder bei umweltauflagen für landwirtschaft? Bei der maut? Beim handel mit russland? Einmalige aktionen werden schnell vergessen und das ist das problem. Das ständige wiederholen ist dahingehend nichteinmal unsinnig, weil es eben nervt und überhaupt erst dadurch eine reaktion forciert. Wie diese reaktion aussieht, hängt aber von anderen faktoren ab.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:In Berlin kommt es seit Monaten immer wieder zu angekündigten Straßenblockierungen durch die LG, hier wäre noch zu prüfen ob dadurch eine vermehrte Vorsicht bereits geboten wäre.
Da aber nicht ort und zeit angekündigt werden, ist es dahingehend auch schon gewesen. Du kannst nicht etwas umgehen, wovon du nicht weißt, wann und wo es eintrifft. Das gleiche trifft doch auch auf unfälle zu. Da muss niemand ankündigen, um zu wissen, dass unfälle immer und überall passieren können und zu staus führen können. Nichteinmal baustellen werden immer angekündigt und soetwas gehört dann einfach zu höherer gewalt. Es würde anders aussehen, wenn sie zeit und ort nennen würden. Wer dann in dem verursachten stau steht, der ist selber schuld.


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21.11.2022 um 12:11
Zitat von gastricgastric schrieb:Du kannst nicht etwas umgehen, wovon du nicht weißt, wann und wo es eintrifft.
Ich kann das ganze Problem umgehen indem ich hinreichend früh losfahre und genug Puffer einplane, so dass mich auch eine ungeplante Verzögerung nicht dazu bringt dass ich den Flug verpasse. Das ist rational, das ist wirtschaftlich zumutbar, damit ist die Kausalkette Im-Stau-gestanden-Flug-verpasst vermeidbar, und damit gilt:
Zitat von gastricgastric schrieb:selber schuld
Allgemeines Lebensrisiko, nicht höhere Gewalt.
Zitat von gastricgastric schrieb:Das gleiche trifft doch auch auf unfälle zu. Da muss niemand ankündigen, um zu wissen, dass unfälle immer und überall passieren können und zu staus führen können. Nichteinmal baustellen werden immer angekündigt und soetwas gehört dann einfach zu höherer gewalt.
Auch Baustellen und Unfälle sind Verwirklichungen des allgemeinen Lebensrisikos und nicht automatisch höhere Gewalt. Höhere Gewalt liegt vor wenn die Einwirkung von außen kommt und nicht damit gerechnet werden konnte; bei allgemein sporadisch auftretenden Verkehrsbehinderungen, Unfällen, Staus und sonstigen Hindernissen aller Art muss man aber gerade davon ausgehen dass sie ab und an auftreten, ganz im Gegensatz zu plötzlichen, einmaligen Ereignissen. Glätte im Winter, Wildwechsel und so weiter gehören eben zum allgemeinen Risiko und sind kein 'act of god'.


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21.11.2022 um 12:27
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Soweit ich informiert bin, sind die USA wenig zimperlich, Randalierer, gleich welcher Ausprägung, erst einmal aus dem Verkehr zu ziehen. Oder halten sie sich dort mit der Beschädigung von Kunstwerken zurück?
Haben wir ja beim Sturm auf das Kapitol gesehen...
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Der einzige, der den Staat zu etwas zwingen darf, ist der Wähler an der Wahlurne.
Also lassen wir Demos auch gleich weg?
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die Begehung von Verkehrsstraftaten wie z.B. illegalen Autorennen oder eben gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr kann, besonders wenn sie vorsätzlich und/oder wiederholt stattfindet, dazu geeignet sein Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Führerscheinbesitzers wecken und daher zur Anordnung eines Fahrverbots, Führerscheinentzugs oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung führen. Auch wenn man gar keinen Führerschein hat kann das passieren, da gibt es dann z.B. die Option eine Erteilungssperre zu verhängen, d.h. man kann die nächsten x Monate keine Fahrerlaubnis mehr erhalten.
Das stimmt so nicht, Du hats ja selber den Gesetzestext gepostet. Nur wenn Du ein Fahrzeug nutzt für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu begehen, kann Dir die Fahrerlaubnis genommen werden. Alle anderen Konsequenzen wie Haft etc gehen auch ohne.


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21.11.2022 um 12:35
Zitat von cejarcejar schrieb:Nur wenn Du ein Fahrzeug nutzt für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu begehen, kann Dir die Fahrerlaubnis genommen werden.
Vorsicht, der Paragraph ist weiter gefasst als es auf den ersten Blick erscheint:
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Strafgesetzbuch (StGB)
§ 69 Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine...
Wir haben hier insgesamt drei unterschiedliche Möglichkeiten:

1. Bei der Nutzung ist offensichtlich, das beinhaltet alles was man landläufig vermuten würde.
2. Im Zusammenhang mit ist schon offener, das beinhaltet unter Anderem auch Fragen wie das Abstellen, aber auch Verwaltungstatbestände usw.
3. Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers beinhaltet auch noch eine ganze Menge von Sachverhalten, z.B. das notorische Nicht-Abschließen des Fahrzeugs, die Überlassung des Fahrzeugs an Dritte und so weiter.

Ich muss also unter Umständen selbst gar nicht tätig geworden sein - ich kann z.B. auch den Führerschein verlieren, wenn ich auf meinen Namen ein Mietfahrzeug anmiete um es dann den Aktivisten für ihre Straßenblockade nur zu überlassen, insbesondere dann wenn ich selbst Kenntnis habe dass sie den gefährlichen Eingriff vorhaben. Es gibt z.B. auch aktenkundige Fälle wo die Fahrerlaubnis von Personen eingezogen wurde die regelmäßig Raubüberfalle begangen haben und dabei ein Fahrzeug als Fluchtwagen verwendeten.


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21.11.2022 um 12:38
Zitat von EyaEya schrieb:Die Versicherungen, vor allem im CMR Bereich werden mMn auf Dauer nicht drum herum kommen sich damit auseinander zu setzen, sollte diese Bewegung tatsächlich ausarten und immer öfter Autobahnen/Handelsrouten blockieren und damit auch finanzielle Schäden auslösen. Summa Summarum können solche Blockaden nämlich uU wegen Lieferfristüberschreitung teuer werden.
Gerade im LKW Verkehr stehen Staus auf der Tagesordnung, da kommt es auf einen Stau mehr oder weniger nicht an.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Die Reiseausfall- oder Frachtversicherungen werden vielleicht trotzdem versuchen sich am Verursacher schadlos zu halten, ich schätze aber die Erfolgsaussichten als sehr gering ein.
Bei der Frachtversicherung sehe ich da gar keine Chance, ehrlich gesagt.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ich muss also unter Umständen selbst gar nicht tätig geworden sein - ich kann z.B. auch den Führerschein verlieren, wenn ich auf meinen Namen ein Mietfahrzeug anmiete um es dann den Aktivisten für ihre Straßenblockade nur zu überlassen, insbesondere dann wenn ich selbst Kenntnis habe dass sie den gefährlichen Eingriff vorhaben. Es gibt z.B. auch aktenkundige Fälle wo die Fahrerlaubnis von Personen eingezogen wurde die regelmäßig Raubüberfalle begangen haben und dabei ein Fahrzeug als Fluchtwagen verwendeten.
Ok, meine Replik war darauf bezogen, dass irgendjemand meinte, das die Aktivisten alle Ihren Führerschein abgenommen bekommen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dies nur passiert wenn bei der Protestaktion ein Fahrzeug zum Einsatz kommt. Alleine für das Gefährden - also das Hinkleben - fehlt die Rechtsgrundlage für den Fahrerlaubnis-Entzug.


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21.11.2022 um 12:40
Zitat von cejarcejar schrieb:Ok, meine Replik war darauf bezogen, dass irgendjemand meinte, das die Aktivisten alle Ihren Führerschein abgenommen bekommen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dies nur passiert wenn bei der Protestaktion ein Fahrzeug zum Einsatz kommt. Alleine für das Gefährden - also das Hinkleben - fehlt die Rechtsgrundlage für den Fahrerlaubnis-Entzug.
Auf die Kleber trifft das vermutlich nicht zu, ich rede hier die ganze Zeit von den Leuten die mit Mietwägen von Sixt die Autobahn zum Flughafen blockiert haben. Falls das die Quelle der Verwirrung ist war das mein Fehler dass ich das nicht deutlich gemacht habe.


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21.11.2022 um 12:57
Zitat von cejarcejar schrieb:Gerade im LKW Verkehr stehen Staus auf der Tagesordnung, da kommt es auf einen Stau mehr oder weniger nicht an.
Ich schrieb explizit, sollte es ausarten. Aus jetziger Sicht besteht (noch) kein Handlungsbedarf.


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21.11.2022 um 13:00
Zitat von WasserbüffelWasserbüffel schrieb:Übrigens kam es durch diesen Stau am BER tatsächlich zu einem Unfall zwischen PKW und LKW.
Hoffentlich wurde niemand verletzt.
Zitat von cejarcejar schrieb:Gerade im LKW Verkehr stehen Staus auf der Tagesordnung, da kommt es auf einen Stau mehr oder weniger nicht an.
Wieso kannst du das eigentlich beurteilen?


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21.11.2022 um 13:02
Zitat von cejarcejar schrieb:Ok, meine Replik war darauf bezogen, dass irgendjemand meinte, das die Aktivisten alle Ihren Führerschein abgenommen bekommen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dies nur passiert wenn bei der Protestaktion ein Fahrzeug zum Einsatz kommt. Alleine für das Gefährden - also das Hinkleben - fehlt die Rechtsgrundlage für den Fahrerlaubnis-Entzug.
Dieser irgendjemand war ich 😀

Ich denke das ich es missverständlich verkürzt habe. Gemeint von mir war konkret die Aktion auf der A113 mit den SUVs. Da ja alle Teilnehmer scheinbar mit dem Auto dorthin gekommen sind ist es wohl anzunehmen das es auch für allevum den Führerschein gehen wird.


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21.11.2022 um 13:03
Zitat von KrautwurmKrautwurm schrieb:Wieso kannst du das eigentlich beurteilen?
Weil das mein Job ist?


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21.11.2022 um 13:17
Zitat von WasserbüffelWasserbüffel schrieb:Gemeint von mir war konkret die Aktion auf der A113 mit den SUVs.
Ok, das war mir auch nicht klar.
Dachte es geht insgesamt um die Aktionen, auch die "Klebe-Blockaden".
Denn auch in Hinblick auf diese wurde hier bereits mehrfach geschrieben, es handle sich dabei um einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr. Das ist aber noch juristisch zu prüfen. Das meinte ich oben.


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21.11.2022 um 13:40
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Die wenigsten würden sich über eine einmalige Aktion wie das Ankleben auf einer Straße aufregen, die Aktivisten hätten ihre Publicity bekommen und das Thema Klimaschutz wieder ein wenig ins Gespräch gebracht.
Aber diese ständigen Wiederholungen, das völlig sinnfreie Beschädigen von Kunstwerken und das begehen von Straftaten (Feuermelder) ist absolut kontraproduktiv.
Ja, sehe ich genauso. Wobei manche Aktionen auch erst gar nicht sein müssen oder? Was bringt es bitte schön? Die bekommen zwar ihre Aufmerksamkeit, aber in der Richtung, dass man ihnen noch weniger zuhören mag und weniger Verständnis für sie hat.

Ps.

Das vorsätzliche Beschädigen von Kunstwerken ist ja auch schon eine Straftat - die Sachbeschädigung. Dazu müssen Kunstwerke wie Gemälde nicht mal vollends zerstört werden, also bspw. abfackeln, bis nur noch Asche übrig ist, sondern genügt es auf Sachen wie Kunstwerke so erheblich einzuwirken, dass der eigentliche Nutzen oder die Funktion einer Sache stark eingeschränkt ist. Gilt für alle beweglichen und unbeweglichen Sachen.

Und wie gesagt, denkt letzte Generation eigentlich auch daran, dass sie damit noch mehr C02 verursachen? Ist ja unnötige Arbeit für die Geschädigten, die sie dadurch verursachen.

Genauso wie es fürs Klima alles andere als förderlich ist, wenn durch Blockaden unnötig längere Staus entstehen, wenn nicht gerade von allen Fahrzeugführern die Motoren abgestellt werden.
Zitat von WasserbüffelWasserbüffel schrieb:Gemeint von mir war konkret die Aktion auf der A113 mit den SUVs. Da ja alle Teilnehmer scheinbar mit dem Auto dorthin gekommen sind ist es wohl anzunehmen das es auch für allevum den Führerschein gehen wird.
Ja, aber wohl auch nur deshalb, weil einige Fahrzeuge von den Teilnehmern als Tatmittel oder anders als Hindernis/Blockade direkt eingesetzt worden sind. Sieht zumindest auf manchen Fotos so aus.
Nur mit dem Fahrzeug zu irgendeiner Aktion hinfahren und das Fahrzeug selbst ist als Sache gar nicht an einer Blockade beteiligt, kann ich es mir nicht vorstellen.

Was anderes wäre es natürlich, wenn ich @bgeoweh richtig verstanden habe, wenn die Fahrzeuge zwar nicht direkt an der Blockade selbst beteiligt gewesen wären, aber anderweitig irgendwo rechtswidrig abgestellt worden wären - nur damit die Aktivisten schnell zu ihrer Klebe-Blockadeaktion gelangen können.

Und sollten einige Fahrzeuge nur ausgeliehen gewesen sein, auch von Privat, könnte den Verleihern im schlimmsten Fall auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, wenn für die Verleiher wissentlich gewesen sein sollte, dass die Personen, denen sie die Fahrzeuge geliehen haben, die Fahrzeuge als Blockade-Mittel einsetzen werden oder einsetzen wollen.

Kurz OT: Glaube, dasselbe könnte Fahrzeughaltern drohen, also der Entzug des Führerscheins, wenn Fahrzeughalter ihr Fahrzeug wissentlich an Personen ohne gültige Fahrerlaubnis verleihen. Ob einmal reicht, keine Ahnung, aber bei mehrmalig bestimmt irgendwann.


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