Tussinelda
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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?
12.01.2017 um 11:32@def
es gibt keine unmittelbare Bindungswirkung, trotzdem ergibt sich oftmals eine und es entsteht eine ständige Rechtssprechung. Hier nachzulesen:
es gibt keine unmittelbare Bindungswirkung, trotzdem ergibt sich oftmals eine und es entsteht eine ständige Rechtssprechung. Hier nachzulesen:
Gemäß Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter nur dem Gesetz unterworfen. Eine Bindung an Präjudizien ist dem deutschen Recht fremd. Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, faktisch eine erhebliche Bindungswirkung, weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der Rechtssicherheit, der Rechtsanwendungsgleichheit und des Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert (so genannte „ständige Rechtsprechung“). Erst wenn eine ständige Rechtsprechung sich so verfestigt, dass Gewohnheitsrecht entsteht (dies war zum Beispiel bei der so genannten Positiven Forderungsverletzung bis zu ihrer gesetzlichen Normierung im Jahr 2001 der Fall), sind die Gerichte hieran gebunden. Als verbindlich gelten aber auch Entscheidungen mit einem „rechtsethischen Durchbruch“ (erstmalige Bestätigung eines rechtsethischen Postulats) sowie sog. „gegriffene Größen“ (Gerichtsentscheidungen zur zahlenmäßigen Quantifizierung gesetzlicher Normen, etwa die Festsetzung der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille).Wikipedia: Präjudiz