Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?
12.01.2017 um 09:24Wie lange soll diese abstruse Diskussion sich eigentlich noch im Kreis drehen?
Tussinelda schrieb: Aber all das habe ich schon zig mal geschrieben, ich habe entsprechende Erklärungen verlinkt, Studien verlinkt, belegt, dass racial profiling auch bei unserer Polizei vorkommt etc etc etc.Und wenn du deine Erklärungen tanzen würdest... das macht sie keinen Deut besser.
Rick_Blaine schrieb:Aber wie ein Philosophieprofessor einmal meinte: Es gibt Leute, die in einem stockfinsteren Raum eine schwarze Katze suchen, die gar nicht existiert.Besser kann man es wirklich nicht formulieren, vielleicht gibt es ja noch Hoffnung das mal so aus dem Nichts ein Sonnenstrahl der Erkenntnis Licht ins dunkle bringt.
Ob die Polizei in der Silvesternacht in Köln sogenanntes „Racial Profiling“ praktiziert hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Hierzu fehlen mir gesicherte und detaillierte Kenntnisse über den Einsatz. Der Einsatz ist aber zum Ausgangspunkt einer breiteren Debatte über die Zulässigkeit von Polizeikontrollen geworden. Mit Blick auf diese Debatte soll hier dem Eindruck entgegengetreten werden, es könne sich bei „Racial Profiling“ um eine zulässige Praxis handeln.............
Sofern in der Debatte behauptet wird, die Grundlage für Personenkontrollen seien stets polizeiliche Lageerkenntnisse, was „Racial Profiling“ verhindere, so ist das eine unzutreffende Wiedergabe der Gesetzeslage und der praktischen Polizeiarbeit. Einerseits sind solche Lageerkenntnisse vage und abstrakt, andererseits lassen die Gesetze als alternative Grundlage für Personenkontrollen auch subjektive Einschätzungen der Beamten ausreichen.
Zur Veranschaulichung sei hier auf einen Fall verwiesen, den das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im April 2016 zu entscheiden hatte (Aktenzeichen 7 A 11108/14.OVG).
Tussinelda schrieb:Es gibt ja keine ausreichenden Erkenntnisse,war es denn nicht erwiesen, dass es 2015 zumindest Dunkelhäutige waren? (weiß nicht, wie ich sie anders beschreiben soll und hoffe, es ist nicht rassistisch)
Tussinelda schrieb:Ob die Polizei in der Silvesternacht in Köln sogenanntes „Racial Profiling“ praktiziert hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Hierzu fehlen mir gesicherte und detaillierte Kenntnisse über den Einsatz.Irgendein obskurer Fuzzi schreibt also einen Artikel, aber der beginnt ausgerechnet mit diesem Zitat.
Tussinelda schrieb:Hierzu fehlen mir gesicherte und detaillierte Kenntnisse über den Einsatz.also er kann bezüglich Köln überhaupt keine Aussage machen und zündet dann gleich eine allgemeine Nebelkerze die überhaupt nicht zur Diskussion steht:
Tussinelda schrieb:Sofern in der Debatte behauptet wird, die Grundlage für Personenkontrollen seien stets polizeiliche Lageerkenntnisse, was „Racial Profiling“ verhindere, so ist das eine unzutreffende Wiedergabe der Gesetzeslage und der praktischen Polizeiarbeit. Einerseits sind solche Lageerkenntnisse vage und abstrakt, andererseits lassen die Gesetze als alternative Grundlage für Personenkontrollen auch subjektive Einschätzungen der Beamten ausreichen.Die Aussagen sind denkbar ungeeignet um über RP bezüglich Köln zu reden.
Tussinelda schrieb:so, von gestern, da ja auch immer wieder behauptet wird, nur ich würde da überhaupt noch debattieren und das es garantiert kein racial profiling war:
Tussinelda schrieb:das Urteil ist übrigens das, auf das ich auch schon verwiesen habeIn dem Fall (Aktenzeichen 7 A 11108/14.OVG) geht es um 2 dunkelhäutige Personen (mit Kindern), die in einem Zug von der Bundespolizei kontrolliert wurden. Andere Personen wurden in dem Zug nicht kontrolliert und einen Anlass gab es auch nicht.
Tussinelda schrieb:wie kannst Du denn sicher sein, dass es keins war?Du behauptest doch seit Tagen felsenfest es wäre RP gewesen. Belege dies anschaulich. Bspw. damit, dass du das Profil einmal näher beschreibst. Was ist denn nun das Aussehen des Phänotyps, nach welchem die Sicherheitskräfte zu Silvester diskriminiert haben?
Tussinelda schrieb:das Urteil ist übrigens das, auf das ich auch schon verwiesen habeIn dem es um verdachtsUNabhängige Kontrollen ging... etwas, dass es zu Silvester nicht gab.
Zuem es auch noch das OVG war, also eine höhere Instanz ;)Wenn das OVG also entscheidet, es ist nicht in Ordnung das es Kontrollen nach Nase gab, bedeutet das Gleichzeitig das verhaltensauffällige Pöbler in Kompaniestärke nicht kontrolliert und nach Hause geschickt werden dürfen? Muss man wissen... :note:
In dem es um verdachtsUNabhängige Kontrollen ging... etwas, dass es zu Silvester nicht gab.Das hat man hier @Tussinelda schon 100 mal erläutert und wird gepflegt immer wieder ignoriert, Diskussion eigentlich zwecklos.
def schrieb:Wenn das OVG also entscheidet, es ist nicht in Ordnung das es Kontrollen nach Nase gab, bedeutet das Gleichzeitig das verhaltensauffällige Pöbler in Kompaniestärke nicht kontrolliert und nach Hause geschickt werden dürfen? Muss man wissen... :note:nee muss man nicht wissen, da dies nirgends so gesagt wurde, dass ist wieder mal Dein Eindruck, der offenbar die Realität übertüncht.
Rick_Blaine schrieb:Irgendein obskurer FuzziDas ist mal eine Ansage eines Forummoderators. Einen Mitarbeiter des Deutschen Institut für Menschenrechte als anrüchigen, zweifelhaften Fuzzi zu bezeichnen.