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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

2.839 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Rassismus, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 10:48
@Rick_Blaine
genau darum geht es doch, dass solche Gesetze racial profiling begünstigen gar erlauben, obwohl sie gegen das Grundgesetz verstossen, deshalb verweise ich (und der Fuzzi) ja auch auf das Urteil. Somit handelt es sich um racial profiling, dass zwar auf Gesetzen beruht, aber die gegen das GG verstossen. Und das soll man laut einiger user weder ansprechen noch diskutieren? Noch ändern? Also ich sehe das anders.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 10:48
@Tussinelda
Vielleicht solltest Du in Deiner natürlich freistehenden Meinung einmal bedenken welche Wirkungen solche Äußerungen haben. Du unterstellst den Polizisten, die nach besten Gewissen Ihre Knochen hinhalten, eine Straftat. Du schädigst die Schlagkraft der Polizei, weil sie sich nicht sicher sein kann auf welche Auffälligkeiten sie achten darf. Daraus ergibt sich weniger Sicherheit. Du unterstützt damit den Personenkreis der sich alkoholisiert und aggressiv verhalten hat. Denn der kann jetzt sagen, hey ich wurde kotrolliert weil ich Nordafrikaner bin, das ich aggressiv und betrunken war egal, ich war ja auch Nordafrikaner, daran hat man mich erkannt, das ist RP.

Diese Kette kann man immer weiterspinnen. Ich kann doch jetzt genauso sagen, ich glaube @Tussinelda hat ein Kind geschlagen, ein Urteil anhängen wo eine Person mal ein Kind geschlagen hat, in einer anderen Stadt als Du wohnst, in der Du noch nicht einmal warst. Da ich mal davon ausgehe das Du keine Kinder schlägst stehst Du trotzdem unter Rechtfertigungsdruck. Du musst beweisen das Du es nicht warst, das ich es nur erfunden habe. Wenn ich dieses machen würde wäre es ehrabschneidend und verwerflich.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 10:53
@thomas74
ich unterstelle den Polizisten gar nichts, denn ich habe zig mal darauf hingewiesen, dass die nur ihre Arbeit machen, ich kritisiere die Vorgehensweise, die ihnen vorgegeben wurde, ich kritisiere, dass diese gegen das Grundgesetz verstösst.
Nee, mit einem Urteil kannst Du nicht belegen, dass ich es war, Du kannst aber belegen, dass diese Handlung, Vorgehensweise in der Rechtssprechung als Straftat/Diskriminierung (in diesem Fall) gewertet wird und warum. Und das haben ich (und der Fuzzi) gemacht.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 10:53
@Tussinelda
Dass sie gegen das Grundgesetz verstossen ist Meinung des Fuzzis, aber nicht geltende Rechtslage. Dazu müsste wohl erst einmal das Bundesverfassungsgericht etwas sagen.

Bisher sind diese Gesetze geltendes Recht.

Und es ist dabei immer noch nicht bewiesen, dass in Köln sogenanntes Racial Profiling überhaupt angewandt wurde, denn die Polizei bleibt dabei, dass "Rasse" -wie auch immer man das jetzt definieren will- eben nicht der Grund der Massnahmen war, sondern Verhalten bzw., nach § 12 PolG NRW, Anwesenheit an bestimmten Orten.

Dass sich da nun zufällig oder nicht vor allem Angehöriger bestimmter Nationalitäten fanden macht das noch lange nicht zum racial profiling.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 10:54
@Rick_Blaine
Danke Andy.
Man sollte ab und an auch mal einen vom Fach zu Worte kommen lassen. ;)

-------

Das Vorgehen der Polizei war also korrekt und rechtlich nicht zu beanstanden.
Alle sind wir wahrscheinlich froh und glücklich darüber, dass der Jahresübergang 16/17 in Köln besser von statten ging als 15/16.
Profiling ist ein Instrument dessen sich die Polizei bedient um ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können. Neben RP und SP gibts wahrscheinlich situationsbedingt noch weitere Ps.

Hat die Polizei in Köln RP genutzt?
Ich denke das hat sie, allerdings erfahrungsbasiert.
Es wäre unklug, gemachte Erfahrungen nicht in Such- und Kontrollschemata einfliessen zu lassen.
Art. 3 des GG sehe ich dadurch nicht verletzt.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 10:57
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:genau darum geht es doch, dass solche Gesetze racial profiling begünstigen gar erlauben, obwohl sie gegen das Grundgesetz verstossen, deshalb verweise ich (und der Fuzzi) ja auch auf das Urteil. Somit handelt es sich um racial profiling, dass zwar auf Gesetzen beruht, aber die gegen das GG verstossen. Und das soll man laut einiger user weder ansprechen noch diskutieren? Noch ändern? Also ich sehe das anders.
Du hattest dich mit @thomas74 überschnitten, evtl. hast du das nicht lesen können: Beitrag von thomas74 (Seite 89)

Dazu würde mich Deine Meinung interessieren:
Zitat von thomas74thomas74 schrieb:Vielleicht solltest Du in Deiner natürlich freistehenden Meinung einmal bedenken welche Wirkungen solche Äußerungen haben. Du unterstellst den Polizisten, die nach besten Gewissen Ihre Knochen hinhalten, eine Straftat. Du schädigst die Schlagkraft der Polizei, weil sie sich nicht sicher sein kann auf welche Auffälligkeiten sie achten darf. Daraus ergibt sich weniger Sicherheit. Du unterstützt damit den Personenkreis der sich alkoholisiert und aggressiv verhalten hat. Denn der kann jetzt sagen, hey ich wurde kotrolliert weil ich Nordafrikaner bin, das ich aggressiv und betrunken war egal, ich war ja auch Nordafrikaner, daran hat man mich erkannt, das ist RP.
Wenn ein Polizist bei jeder Handlung erst hinterfragen muss, obs mit dem GG vereinbar ist - wo dieses ja teilweise auch dehnbar ausgelegt ist - dann ist Polizei beizeiten handlingsunfähig.
Fängt doch schon damit an: " die Würde eines Menschen ist unantastbar" -> nun könnte man das GG so auslegen, dass man daraufhin keinen Menschen festnehmen dürfte. Zum Glück ist auf diese Auslegung noch niemand gekommen ;)

Aber ich hoffe, du weißt, was ich mit all dem zum Ausdruck bringen will?


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 10:58
Sehr geil. Jetzt wird die Meinung von einem anderen Fuzzi als ultimative Begründung betrachtet, um dann trotzdem von RP zu reden, allerdings situationsbedingter RP, was etwas völlig anderes sein muss. :'D


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 10:58
@Heide_witzka
Genau so ist es wohl. Und wie Du schon geschrieben hast, ist Köln eigentlich genau der falsche Ansatzpunkt für so eine Diskussion, da gibt es weitaus zweifelhaftere Kontrollen durch die Polizei, ganz einfach im normalen Alltag, wovon die Presse und die Öffentlichkeit nie etwas erfahren. Stichwort Punks


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:00
@Rick_Blaine
das sie gegen das Grundgesetz verstossen ist Meinung des OVG Rheinland-Pfalz. Es wurde keine Revision eingelegt


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:03
@Optimist
Die Polizei soll das GG außer acht lassen, weil sie sonst handlungsunfähig ist? Das sind ja ganz tolle Aussichten.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:05
@Tussinelda
@Rick_Blaine
Gegen das Urteil wurde kein Rechtsmittel eingelegt weil sich beide Parteien den Rechtstreit in der Hauptsache als erledigt betrachtet haben.
http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_7-A-1053212OVG_Racial-Profiling-Polizei-darf-keine-Ausweiskontrolle-eines-Dunkelhaeutigen-aufgrund-der-Hautfarbe-durchfuehren.news14488.htm (Archiv-Version vom 17.12.2016)


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:05
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn ein Polizist bei jeder Handlung erst hinterfragen muss, obs mit dem GG vereinbar ist - wo dieses ja teilweise auch dehnbar ausgelegt ist - dann ist Polizei beizeiten handlingsunfähig.
Fängt doch schon damit an: " die Würde eines Menschen ist unantastbar" -> nun könnte man das GG so auslegen, dass man daraufhin keinen Menschen festnehmen dürfte. Zum Glück ist auf diese Auslegung noch niemand gekommen ;)
Na ja, ein Polizeibeamter muss schon dafür Sorge tragen, dass sein Handeln auf gesetzlicher Grundlage basiert. Das wird schon erwartet.

Aber so lange es eben keine richterlichen Entscheidungen gibt, die die bestehenden Gesetze, und damit die Handlungsgrundlage der Beamten, für verfassungswidrig erklären, darf der Beamte schon davon ausgehen, dass sein Handeln korrekt ist, solange es eben auf diesen Gesetzen beruht.

@vincent

Na, bitte kein racial profiling hier. Wir Fuzzis mögen es gar nicht, über einen Kamm geschert zu werden. :)


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:06
@thomas74
das ist ein anderes Urteil, es geht um dieses Aktenzeichen 7 A 11108/14.OVG


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:07
@thomas74
@Tussinelda

Das OVG hat überhaupt nichts zu den Vorgängen in Köln gesagt. Der hier so oft zitierte Fall hat einen ganz und gar anderen Sachverhalt, eine andere gesetzliche Grundlage und so weiter. Und der Spruch bezieht sich nur auf diesen Fall. Und hat zunächst einmal nur eine begrenzte lokale Bedeutung in Rheinland Pfalz.

Aber das ist alles schon ein paar Mal dargelegt worden.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:08
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das sie gegen das Grundgesetz verstossen ist Meinung des OVG Rheinland-Pfalz. Es wurde keine Revision eingelegt
das galt doch aber nicht für Köln.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Polizei soll das GG außer acht lassen, weil sie sonst handlungsunfähig ist? Das sind ja ganz tolle Aussichten.
Nein, SO hab ich das nicht gesagt, lies bitte noch mal genauer "bei jeder Handlung erst hinterfragen muss" -> Betonung auf JEDER und HINTERFRAGEN. Soviel Zeit ist doch im Ernstfall manchmal gar nicht.
Und dass das GG häufig auch Auslegungssache ist, finde ich auch sehr relevant.
Hier noch mal der Kontext:

Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn ein Polizist bei jeder Handlung erst hinterfragen muss, obs mit dem GG vereinbar ist - wo dieses ja teilweise auch dehnbar ausgelegt ist - dann ist Polizei beizeiten handlingsunfähig.
Fängt doch schon damit an: " die Würde eines Menschen ist unantastbar" -> nun könnte man das GG so auslegen, dass man daraufhin keinen Menschen festnehmen dürfte. Zum Glück ist auf diese Auslegung noch niemand gekommen ;)

Aber ich hoffe, du weißt, was ich mit all dem zum Ausdruck bringen will?



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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:10
@Rick_Blaine
nein, da ging es auch nicht um Köln, es wurde aber festgestellt, dass dieses Vorgehen, wenn auch abgedeckt durch das Bundespolizeigesetz, TROTZDEM eine Diskriminierung ist. Somit haben wir einen Präzedenzfall, ich hatte es ja schon erläutert.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:16
@Tussinelda

Zum Glück für alle kennt das deutsche Recht keine "Präzedenzfälle" sondern fordert jeden Sachverhalt neu zu prüfen und zu urteilen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es wurde aber festgestellt, dass dieses Vorgehen, wenn auch abgedeckt durch das Bundespolizeigesetz, TROTZDEM eine Diskriminierung ist
In diesem einen verhandelten Fall ist das tatsächlich so. Worum geht es nun aber im Topic? Richtig! Silvester 16/17. Inwieweit hat das OVG Urteil nun also einen Thread Bezug? Merkste selber, ne?!


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:18
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, da ging es auch nicht um Köln, es wurde aber festgestellt, dass dieses Vorgehen, wenn auch abgedeckt durch das Bundespolizeigesetz, TROTZDEM eine Diskriminierung ist.
Man bekommt das Gefühl, dass du anfängst zu trollen. Sonst kann man es sich nicht erklären, warum du es ignoriert, dass es einmal eine verdachtsunabhängige Kontrolle war und in Köln eben nicht, dort gab es ein eindeutiges Sicherheitskonzept mit einer Gefahrenanalyse. Davon, dass die Gruppen auffällig, latent Agro waren, möchtest du auch nichts wissen.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:28
@Tussinelda
Ich finde Deine Beiträge sind eher "purer" Rassismus.(leichte Ironie)

Hältst du den allgemeinen Nordafrikaner für durchschnittlich dumm und weltfremd oder eher die Polizei und Opfer des vorherigen Silvesters...???

Das ist mir bei deinen Beiträgen nicht so ganz ersichtlich !

Ich habe jedoch den starken Verdacht - Beides ist hier klar zutreffend.


Insgesamt halte ich Racial Profiling auch für sehr bedenklich,problematisch und nicht förderlich - da gebe ich dir in einem Punkt vollkommen recht.
Man sollte keine Gruppe diskriminieren, welche sich dann womöglich/wahrscheinlich geschlossen gegen einen (die Gesellschaft) stellen wird.


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Racial Profiling durch Polizisten in der Silvesternacht 2016/17?

12.01.2017 um 11:29
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn ein Polizist bei jeder Handlung erst hinterfragen muss, obs mit dem GG vereinbar ist - wo dieses ja teilweise auch dehnbar ausgelegt ist - dann ist Polizei beizeiten handlingsunfähig.
Fängt doch schon damit an: " die Würde eines Menschen ist unantastbar" -> nun könnte man das GG so auslegen, dass man daraufhin keinen Menschen festnehmen dürfte. Zum Glück ist auf diese Auslegung noch niemand gekommen ;)
Natürlich muss er das. Er hat sogar eine RemonstrationsPFLICHT, wenn Anordnungen seiner Auffassung nach rechtswidrig sind. Allerdings hat das GG diverse Schranken und wird eben professionell anders ausgelegt, als das was der eine oder andere selbsternannte "Experte" reininterpretieren möchte.

Hier wurde bereits mehrfach umfassend dargelegt, dass es sich um eine anlassbezogene Kontrolle gehandelt hat und das kann per Definitionem kein Racial Profiling sein. Wenn halt die Personengruppe, von der die Gefahr ausgeht, als phänotypisch nordafrikanisch beschrieben wird, dann wird eben die Personengruppe, die diesem Phänotyp entspricht kontrolliert.

Der Unterschied zum Racial Profiling ist der, dass beim Racial Profiling ausschließlich anhand des Phänotyps auf das Vorliegen einer Gefahr geschlossen wird. Das ist hier nicht der Fall. Zum einen haben Personen aus der Gruppe bereits Verhalten gezeigt, dass grundsätzlich geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden (Vorliegen einer Gefahr) und zum andern haben die polizeilichen Erfahrungen aus der Vorjahresveranstaltung eben auch den Verdacht begründet, dass es bei dieser Veranstaltung erneut zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch diese spezielle Personengruppe kommen könnte.

Bei Letzterem ist natürlich der Übergang zum RP fließend. Man kann jetzt die Silvestervorfälle nicht bis in alle Ewigkeit als Anlass nehmen Menschen nordafrikanischen Phänotyps zu kontrollieren. In diesem speziellen Fall hat man aber zweierlei - zum einen die massiven Vorfälle aus der unmittelbaren Vorjahresveranstaltung und aktuelle Erkenntnisse auf eine große Gruppe, die dem beschriebenen Tätertypus sowohl phänotypisch, als auch im Hinblick auf das Verhalten entspricht und von der zumindest partiell eine vergleichbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist.

Es war also keineswegs das Aussehen allein, das die Kontrolle bedingte.


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